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| BVerwG, 26.05.1993 - 1 D 54.92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Schrankenwärterverfehlung durch Öffnen der Bahnschranken trotz Herannahens eines Zuges - Herabsetzung der Dauer der Ruhegehaltskürzung - Gewicht der strafgerichtlich abgeurteilten, außerdienstlichen Pflichtverstöße - Berücksichtigung der falsche Anschuldigung gegenüber ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 16.04.1992 - VIII VL 31/91
- BVerwG, 30.07.1992 - 1 DB 16.92
- BVerwG, 26.05.1993 - 1 D 54.92
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.05.1992 - 1 D 12.91
Wiederholter verspäteter Dienstantritt ohne Vorbringen plausibler …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1993 - 1 D 54.92
Der Senat trägt bei der Bemessung der erforderlichen Kürzung des Ruhegehalts schließlich der Überlegung Rechnung, daß Erziehungsmaßnahmen gegen Ruhestandsbeamte im Vergleich zu solchen Maßnahmen gegen Beamte im aktiven Dienst eine geminderte Funktion haben und demgemäß geringer ausfallen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1992 - BVerwG 1 D 12.91 - m.w.N. ). - BVerwG, 30.07.1992 - 1 DB 16.92
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.05.1993 - 1 D 54.92
Die Berufung ist nach erfolgter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Beschluß des Senats vom 30. Juli 1992 - BVerwG 1 DB 16.92 -) zulässig.
- BVerwG, 20.09.2006 - 1 D 8.05
Postdirektor a. D.; Dienstreisekostenabrechnungsbetrug in 14 Fällen; …
Rn. 88 Bei der Bemessung der Ruhegehaltskürzung ist schließlich dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Disziplinarmaßnahmen gegen Ruhestandsbeamte im Vergleich zu Maßnahmen gegen Beamte im aktiven Dienst wegen eines verminderten Pflichtenmahnungsbedürfnisses eine geminderte Funktion haben und demgemäß geringer ausfallen können (vgl. z.B. Urteile vom 26. Mai 1993 - BVerwG 1 D 54.92 - und vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 1 D 28.98 -). - BVerwG, 08.12.1999 - 1 D 28.98
Hinweispflicht bei der Überzahlung von Kindergeld über einen längeren Zeitraum - …
Bei der Bemessung der Ruhegehaltskürzung ist schließlich dem Umstand Rechnung zu tragen, daß Disziplinarmaßnahmen gegen Ruhestandsbeamte im Vergleich zu solchen Maßnahmen gegen Beamte im aktiven Dienst eine geminderte Funktion haben und sie demgemäß geringer ausfallen können (Urteil vom 26. Mai 1993 - BVerwG 1 D 54.92 - Urteil vom 6. Mai 1992 - BVerwG 1 D 12.91 - m.w.N. ).
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