Rechtsprechung
| BVerwG, 09.08.1994 - 1 D 54.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verstoß eines Beamten gegen die Pflicht zur Achtungswahrung und Vertrauenswahrung - In Betracht kommende Disziplinarmaßnahmen für einen Ruhestandsbeamten
Verfahrensgang
- BDiszG, 17.06.1993 - V VL 12/93
- BVerwG, 09.08.1994 - 1 D 54.93
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.11.1993 - 1 D 48.93
Beamtenrecht - Disziplinarmaß - Betrug - Privates Telefonat
Auszug aus BVerwG, 09.08.1994 - 1 D 54.93
In minderschweren Fällen des Betrugs zum Nachteil des Dienstherrn hat der Senat bei aktiven Beamten je nach Einzelfall auf Dienstgradherabsetzung oder auch Gehaltskürzung erkannt (Urteil vom 23. November 1993 - BVerwG 1 D 48.93 -DÖV 1994, 605> m.w.N.). In einem solchen Fall hat der Senat im Urteil vom 23. November 1993 - BVerwG 1 D 48.93 - a.a.O., in dem allerdings keine vergleichbaren Erschwerungsgründe gegeben waren, lediglich auf eine Gehaltskürzung (12 Monate) erkannt.
- BVerwG, 14.01.1986 - 1 D 63.85
Fortgesetzte Untreue eines Bahnbetriebswerkleiters der Deutschen Bundesbahn durch …
Auszug aus BVerwG, 09.08.1994 - 1 D 54.93
Nach der Rechtsprechung des Senats hat die Vorschrift des § 54 Satz 1 BBG die Bedeutung, daß sie die Leistungsbereitschaft des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn fordert und damit in erster Linie den Einsatz seiner vollen Arbeitskraft sichern soll (Urteil vom 14. Januar 1986 - BVerwG 1 D 63.85 - Buchholz, BDO 1953 bis 1989, § 54 Satz 2 BBG Nr. 27).
- BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04
Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an …
In erster Linie bedeutet dies, dass der Beamte dem Dienstherrn gegenüber verpflichtet ist, sich mit seiner vollen Arbeitskraft für die Erfüllung der Dienstaufgaben einzusetzen (Urteil vom 9. August 1994 - BVerwG 1 D 54.93). - BVerwG, 11.12.1996 - 1 D 56.95
Verfassungsrecht - Recht auf informationelle Selbstbestimmung
In minderschweren Fällen wird auf Degradierung oder Gehaltskürzung erkannt (vgl. Urteil vom 9. August 1994 - BVerwG 1 D 54.93 - Urteil vom 23. November 1993 a.a.O.). - BVerwG, 17.01.1995 - 1 D 59.94
Verhängen von Disziplinarmaßnahmen - Dienstpflichtverletzung eines Beamten
In minderschweren Fällen des Betrugs zum Nachteil des Dienstherrn hat der Senat je nach Einzelfall auf Dienstgradherabsetzung oder Gehaltskürzung erkannt (Urteil vom 23. November 1993 - BVerwG 1 D 48.93 -DÖV 1994, 605> mit weiteren Nachweisen, Urteil vom 9. August 1994 - BVerwG 1 D 54.93 -). - BVerwG, 23.04.1997 - 1 D 62.96
Anwendbarkeit der Rechtsprechungsgrundsätze zur materiell-egoistischen …
Eine derartige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit eines Beamten ist dann angenommen worden, wenn das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist, z.B. bei besonderer krimineller Intensität, erheblichem Umfang und längerer Dauer der Manipulationen, erheblichen eigennützigen Motiven oder mißbräuchlicher Ausnutzung der dienstlichen Stellung, und durchgreifende Milderungsgründe nicht gegeben sind (z.B. Urteil vom 9. August 1994 - BVerwG 1 D 54.93 - zur Untreue gegenüber dem Dienstherrn). - BVerwG, 16.04.1996 - 1 D 67.95 Das Bundesdisziplinargericht hat die ständige Rechtsprechung des Senats in Fällen von Betrug gegenüber dem Dienstherrn zutreffend wiedergegeben (vgl. Urteil vom 9. August 1994 - BVerwG 1 D 54.93 - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
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