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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 54.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17930
BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 54.98 (https://dejure.org/1999,17930)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1999 - 1 D 54.98 (https://dejure.org/1999,17930)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1999 - 1 D 54.98 (https://dejure.org/1999,17930)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beihilfebetrug zum Nachteil der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten - Urkundenfälschungen an Blankorezepten durch einen Bahnbediensteten - Disziplinare Erschwerungsgründe - Schwerwiegendes Dienstvergehen

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 8.98
    Auszug aus BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 54.98
    Ein solches Verschulden ist dann anzunehmen, wenn die Notlage durch eine vorwerfbare Lebensweise oder Wirtschaftsführung, z.B. überflüssige Aufwendungen, mitverursacht worden ist (vgl. Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 8.98 - m.w.N.).

    Dies entspricht nicht den Voraussetzungen des Milderungsgrundes (vgl. Urteil vom 23. März 1999 a.a.O. m.w.N.).

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen - auch im Hinblick auf die Tatsache, daß er nur über eine auf den Eisenbahnbetrieb ausgerichtete Berufsausbildung verfügt - ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (stRspr, z.B. Urteil vom 23. März 1999 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 08.06.1994 - 1 D 43.93

    Dienstvergehen eines Beamten (Bundesbahnbeamter) - Fälschung von Rezeptformularen …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 54.98
    Die Erstattungsanträge, die die Mitglieder der KVB an diese richten, unterscheiden sich in ihrem Inhalt nicht von den Beihilfeanträgen sonstiger Bundesbediensteter (stRspr, z.B. Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 43.93 - m.w.N.).

    Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, ist dann anzunehmen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, mißbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinaren Eigengewicht vorliegt (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (stRspr, z.B. Urteil vom 8. Juni 1994 a.a.O. m.w.N.).

    Es entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die Weiterbeschäftigung des Beamten nach Aufdeckung des Dienstvergehens und damit der Verzicht auf die Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung keinen Milderungsgrund darstellt, da die Frage der weiteren Tragbarkeit eines Beamten von den Disziplinargerichten zu beurteilen ist und die Weiterbeschäftigung auf Gründen (z.B. betriebswirtschaftlicher Art) beruhen kann, die disziplinarrechtlich ohne Bedeutung sind (z.B. Urteil vom 8. Juni 1994 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 22.05.1996 - 1 D 72.95

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme gegen einen Bahnbeamten wegen sittlicher …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 54.98
    Das Fehlverhalten des Beamten ist auch nicht deshalb in einem milderen Licht zu sehen, weil dieser seit der Eintragung der Deutschen Bahn AG am 5. Januar 1994 in das Handelsregister nunmehr diesem privatrechtlich organisierten Unternehmen zur Dienstleistung zugewiesen ist (siehe dazu näher Urteil vom 22. Mai 1996 - BVerwG 1 D 72.95 - NJW 1997, 1719> m.w.N.).

    Sein bisheriges öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis mit seinen Rechten und Pflichten besteht unverändert fort (vgl. Urteil vom 8. Mai 1996 - BVerwG 1 D 74.95 - Urteil vom 22. Mai 1996 a.a.O.; Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 1 D 99.97 -).

  • BVerwG, 08.05.1996 - 1 D 74.95

    Außerdienstliches Dienstvergehen durch Inkaufnahme von …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 54.98
    Sein bisheriges öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis mit seinen Rechten und Pflichten besteht unverändert fort (vgl. Urteil vom 8. Mai 1996 - BVerwG 1 D 74.95 - Urteil vom 22. Mai 1996 a.a.O.; Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 1 D 99.97 -).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 1 D 99.97

    Vorsätzlicher Verstoß gegen Pflichten zu uneigennütziger Amtsführung - …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 54.98
    Sein bisheriges öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis mit seinen Rechten und Pflichten besteht unverändert fort (…vgl. Urteil vom 8. Mai 1996 - BVerwG 1 D 74.95 - Urteil vom 22. Mai 1996 a.a.O.; Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 1 D 99.97 -).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 54.98
    Der Milderungsgrund der "einmaligen" Augenblickstat knüpft aber nicht an die "Einheit des Dienstvergehens" an, sondern soll einem Beamten nur dann zugute kommen, wenn er einmalig - nicht fortgesetzt handelnd, wie hier - spontan und kurzschlußartig versagt hat (vgl. dazu Urteil vom 16. Juni 1999 - BVerwG 1 D 67.98 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98

    Briefberaubungen und Veruntreuungen dienstlich anvertrauter Gelder in einer …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 54.98
    Ein solches Fehlverhalten schließt die Anwendung des Milderungsgrundes aus (vgl. Urteil vom 2. April 1998 - BVerwG 1 D 4.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.1998 - 1 D 32.97

    Steuerhehlerei und gewerbsmäßige Steuerhehlerei mit unverzollten und …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 54.98
    Dieser strafrechtlichen Einstufung des Falles durch das Strafmaß kommt auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu, da hier die Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen (vgl. Urteil vom 25. Juni 1998 - BVerwG 1 D 32.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 67.98

    Angewiesenheit eines Dienstherren auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit seiner …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 54.98
    Der Milderungsgrund der "einmaligen" Augenblickstat knüpft aber nicht an die "Einheit des Dienstvergehens" an, sondern soll einem Beamten nur dann zugute kommen, wenn er einmalig - nicht fortgesetzt handelnd, wie hier - spontan und kurzschlußartig versagt hat (vgl. dazu Urteil vom 16. Juni 1999 - BVerwG 1 D 67.98 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00

    Innerdienstliches Dienstvergehen wegen fiktiver Postsparbuchauszahlungen und …

    Ein solches Fehlverhalten schließt die Anwendung des Milderungsgrundes aus (vgl. Urteil vom 14. September 1999 - BVerwG 1 D 54.98 - m.w.N.).

    Der Milderungsgrund der "einmaligen" Augenblickstat knüpft aber nicht an die "Einheit des Dienstvergehens" an, sondern soll einem Beamten nur dann zu Gute kommen, wenn er einmalig, spontan und kurzschlussartig versagt hat (vgl. Urteil vom 14. September 1999 a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00

    Bestreiten der subjektiven Voraussetzungen eines Dienstvergehens - Absehen von …

    Ein solches Fehlverhalten schließt die Anwendung des Milderungsgrundes aus (Urteil vom 14. September 1999 - BVerwG 1 D 54.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2004 - 1 D 24.03

    Vollziehungsbeamter in der Zollverwaltung; Veruntreuung dienstlich anvertrauter …

    Ist das Vertrauensverhältnis gänzlich zerstört, erweist sich die Entfernung aus dem Dienst als angemessene Reaktion auf das Dienstvergehen, auch im Hinblick auf die Tatsache, dass der Beamte bereits im 59. Lebensjahr steht, nur über eine auf den Zolldienst ausgerichtete Ausbildung verfügt und nach eigenen Angaben mit einem Grad von 10 v.H. behindert ist (vgl. dazu u.a. Senatsurteile vom 2. April 1998 - BVerwG 1 D 4.98 - und vom 14. September 1999 - BVerwG 1 D 54.98 -).
  • BVerwG, 23.05.2001 - 1 D 12.00

    Dienstvergehen wegen Stehlens einer Visa-Kreditkarte und Verwendung der bekannt …

    Der Milderungsgrund der "einmaligen" Augenblickstat knüpft aber nicht an die "Einheit des Dienstvergehens" an, sondern soll einem Beamten nur dann zugute kommen, wenn er einmalig, spontan und kurzschlussartig versagt hat (vgl. dazu Urteil vom 14. September 1999 - BVerwG 1 D 54.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.01.2000 - 1 D 20.98

    Unerlaubte Belohnungsannahme (§ 70 BBG) - Disziplinarmaß: Entfernung aus dem …

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die Weiterbeschäftigung eines Beamten nach Aufdeckung eines Dienstvergehens keinen Milderungsgrund darstellt, da die Frage der weiteren Tragbarkeit eines Beamten von den Disziplinargerichten zu beurteilen ist (z.B. Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 43.93 - m.w.N.; Urteil vom 14. September 1999 - BVerwG 1 D 54.98 -).
  • BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 63.00

    Freispruch eines Bundesbahnsekretärs einen Diebstahl von 543 Fahrausweisen …

    Ein solches Fehlverhalten schließt die Anwendung des Milderungsgrundes aus (vgl. Urteil vom 14. September 1999 - BVerwG 1 D 54.98 - m.w.N.).
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