Rechtsprechung
| BVerwG, 13.07.1994 - 1 D 56.93 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BDiszG, 15.06.1993 - II VL 8/93
- BVerwG, 13.07.1994 - 1 D 56.93
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.06.1985 - 1 D 9.85
Betrug und Urkundenfälschung außerhalb des Dienstes Ruhestandsbeamter - …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1994 - 1 D 56.93
Wer sich außerhalb des Dienstes schwerwiegender Betrügereien schuldig macht, erschüttert mithin das Vertrauen der Verwaltung in seine Redlichkeit und Ehrlichkeit im allgemeinen nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage, das sich nicht nur nach der Legaldefinition des Gesetzes (§ 2 Abs. 1 BBG), sondern auch als Folge der für den ordnungsgemäßen Ablauf der öffentlichen Verwaltung bestehenden Erfordernisse als ein Treue- und damit Vertrauensverhältnis darstellt (vgl. Urteil vom 12. Juni 1985 - BVerwG 1 D 9.85 - ).
- VG Berlin, 19.02.2013 - 80 K 38.12
Versicherungsbetrug eines Polizeibeamten, Aberkennung des Ruhegehalts
Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwerwiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig (so auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. Urteil vom 17. September 1996 - BVerwG 1 D 64.95 - Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 - Urteil vom 13. Juni 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ). - BVerwG, 08.09.1997 - 1 D 32.96
Entfernung eines Polizeiobermeisters im Bundesgrenzschutz aus dem Dienst - …
Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwerwiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 17. September 1996 - BVerwG 1 D 64.95 - Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 - Urteil vom 13. Juni 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ). - BVerwG, 09.09.1997 - 1 D 1.97
Dienstvergehen eines Hauptamtsgehilfen
Ebenso wie ein außerdienstlich begangener Diebstahl verletzt auch das vom Strafgericht als Betrug gewertete Verhalten zur Erlangung der Streifenkarten im Wert von 12.400 DM in schwerer Weise die ihm gemäß § 54 Satz 3 BBG obliegende Pflicht, auch außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (vgl. Urteil vom 13. Juli 1994 - BVerwG 1 D 56.93 -).
- BVerwG, 17.09.1996 - 1 D 64.95
Beamter des mittleren Dienstes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der …
Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwerwiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage (stRspr, vgl. Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 - Urteil vom 13. Juni 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ). - BVerwG, 09.07.1996 - 1 D 43.95 Wer sich außerhalb des Dienstes schwerwiegender Betrügereien schuldig macht, erschüttert mithin das Vertrauen der Verwaltung in seine Redlichkeit und Ehrlichkeit im allgemeinen nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage, das sich nicht nur nach der Legaldefinition des Gesetzes (§ 2 Abs. 1 BBG), sondern auch als Folge der für den ordnungsgemäßen Ablauf der öffentlichen Verwaltung bestehenden Erfordernisse als ein Treue- und damit Vertrauensverhältnis darstellt (vgl. Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 -, Urteil vom 13. Juli 1994 - BVerwG 1 D 56.93 -, Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - , Urteil vom 12. Juni 1985 - BVerwG 1 D 9.85 - ).
- BVerwG, 06.09.1995 - 1 D 48.94
Außerdienstliche Straftat als Dienstvergehen - Beurteilung der …
Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwerwiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage (stRspr, vgl. Urteil vom 13. Juli 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ). - BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 2.98
Verhängen von Disziplinarmaßnahmen für unberechtigtes Fernbleiben vom Dienst für …
Ebenso wie die außerdienstlichen Diebstahlshandlungen verletzt auch das - zum Teil gerichtlich bestrafte - betrügerische Vorgehen des Beamten in schwerer Weise die ihm gemäß § 54 Satz 3 BBG obliegende Pflicht, auch außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (vgl. Urteil vom 13. Juli 1994 - BVerwG 1 D 56.93 -). - VG Berlin, 24.04.2012 - 80 K 9.11
Maßnahmeverbot wegen Zeitablaufs und zur Frage der Unterbrechung der …
Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwerwiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage (st. Rspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 17. September 1996 - BVerwG 1 D 64.95 - Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 - Urteil vom 13. Juni 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ). - BVerwG, 11.07.2001 - 1 D 41.00
Disziplinarmaßnahmen für außergerichtliche Dienstvergehen bei Beamten - …
Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwer wiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage (stRspr; vgl. z.B. Urteil vom 4. Juli 2000 - BVerwG 1 D 38.99 - Urteil vom 8. September 1997 - BVerwG 1 D 32.96 - ; Urteil vom 17. September 1996 - BVerwG 1 D 64.95 - Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 - Urteil vom 13. Juli 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ). - BVerwG, 26.08.1997 - 1 D 80.96
Zulässigkeit einer Disziplinarmaßnahme neben der Verhängung einer Freiheitsstrafe …
Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwerwiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 17. September 1996 - BVerwG 1 D 64.95 - Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 - Urteil vom 13. Juni 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ). - BVerwG, 04.07.2000 - 1 D 38.99
Aberkennung des Ruhegehalts nach einemVersicherungsbetrug - Betrug zum Nachteil …
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