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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 56.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6114
BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 56.94 (https://dejure.org/1996,6114)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1996 - 1 D 56.94 (https://dejure.org/1996,6114)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1996 - 1 D 56.94 (https://dejure.org/1996,6114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Kassenbeamten - Entnahme von Bargeld gegen Einlage ungedeckter Auszahlungsscheine an der selbstgeführten Kasse im Barabhebungsverfahren als Dienstvergehen - Unterlassen der Deckungsanfrage und Eintragung der Beträge in eine falsche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.08.1988 - 1 D 16.88

    Beamtenrecht - Dienstvergehen - Ungedeckter Gehaltsscheck - Bargeldentnahme

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 56.94
    Dies gilt auch für die Barabhebung am 19. März 1992 nach der Kontosperrung; denn die Beamtin blieb nach einer Mitteilung des Postgiroamts weiterhin zur Einlösung gedeckter Auszahlungsscheine berechtigt, so daß insoweit nicht die Grundsätze für Zugriffsdelikte wegen einer Kassenveruntreuung anzuwenden sind (vgl. dazu Urteil vom 23. August 1988 - BVerwG 1 D 16.88 - BVerwGE 86, 51).

    Der Senat hat auf Entfernung aus dem Dienst erkannt, wenn besondere Umstände hinzutraten, die dem Mißbrauch des Abhebungsverfahrens zusätzliches Gewicht gaben, wie etwa die Ausnutzung der dienstlichen Stellung, oder andere, durch den Dienst bedingte Möglichkeiten, die im Zusammenhang mit der Vornahme oder der Verschleierung unzulässiger Kontoüberziehungen gestanden haben (Urteil vom 23. August 1988, a.a.O.).

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 56.94
    Die Bestimmung der richtigen Schuldform ist aber nicht nur für die Disziplinarbemessung, sondern zugleich auch - als sogenannter doppelrelevanter umstand (vgl. zu diesem Begriff BGHSt 30, 340 [BGH 14.01.1982 - 4 StR 642/81]) - für die Schuldfrage, d.h. den subjektiven Tatbestand des Dienstvergehens, von Bedeutung (…vgl. dazu Claussen/Janzen, BDO, 8. Auflage 1995, § 82 Rn. 7 a m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.1988 - 1 D 22.88

    Beamtenrecht - Gehaltsabhebung - Verbotswidrige Auszahlung - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 56.94
    Dieses bestimmt sich vielmehr unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls (Urteil vom 7. Dezember 1988 - BVerwG 1 D 22.88 - ZBR 1989, 373>).
  • BVerwG, 28.05.1991 - 1 D 3.91

    Kassenbeamtin der Deutschen Bundespost - Hingabe ungedeckter Schecks an …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 56.94
    Kontoüberziehungen mittels ungedeckter Auszahlungsscheine im Barabhebungsverfahren außerhalb des Gehaltskontos sind disziplinarrechtlich wie ein mißbräuchliches Verhalten im sogenannten Gehaltsabhebungsverfahren einzustufen (vgl. dazu Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 D 3.91 -).
  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 D 68.95

    Dienstvergehen eines Beamten (Postbeamter) - Kein Rückfall in die nasse Phase der …

    Die vom Bundesdisziplinaranwalt aufgeworfene Frage der richtigen Schuldform ist nicht nur für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme, sondern zugleich auch - als sogenannter doppelrelevanter Umstand - Teil der Schuldfrage und damit für die Bestimmung des subjektiven Disziplinartatbestandes von wesentlicher Bedeutung (vgl. Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 56.94 - ).
  • BVerwG, 24.03.2010 - 2 WD 10.09

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und …

    Fahrlässigkeit ist kein "minus" zum Vorsatz; beide Schuldformen stehen als "aliud" nebeneinander (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 56.94 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 6 - und vom 9. April 2002 - BVerwG 1 D 17.01 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 25, jeweils mit weiteren Nachweisen - zum Beamtendisziplinarrecht).
  • BVerwG, 07.07.1998 - 1 D 70.97

    Manipulation zur Erlangung von EC-Scheckformularen durch eine Postbankbeamtin - …

    Es erscheint in diesem Zusammenhang nicht gerechtfertigt, bei dem Fehlverhalten im Rahmen einer Kontobenutzung an die Vertrauenswürdigkeit der Beamtin höhere Anforderungen zu stellen, als beim Gehaltsabhebungsverfahren (vgl. Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 D 3.91 - Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 56.94 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 6;… Urteil vom 26. November 1996 - BVerwG 1 D 7.96 - a.a.O.).

    Der Senat hält in ständiger Rechtsprechung die Entfernung aus dem Dienst allerdings dann für geboten, wenn besondere Umstände hinzutreten, die dem Mißbrauch des Abhebungsverfahrens zusätzliches Gewicht geben, wie etwa die Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder anderer, durch den Dienst bedingter Möglichkeiten, die im Zusammenhang mit der Vornahme oder der Verschleierung unzulässiger Kontoüberziehungen stehen (…Urteil vom 26. November 1996, a.a.O.; Urteil vom 26. März 1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.08.2000 - 1 D 22.99

    Auszahlung von Geldern am eigenen Schalter an sich selbst zu Lasten des …

    Es kommen die Bemessungsgrundsätze zur Anwendung, die auch bei einem gegen den Dienstherrn gerichteten betrügerischen Vorgehen maßgeblich sind (Beschluss vom 20. August 1998 - BVerwG 1 DB 18.98 -, Urteil vom 7. Juli 1998 - BVerwG 1 D 70.97 -, Urteil vom 26. November 1996 - BVerwG 1 D 7.96 - ZBR 1997, 360>, Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 56.94 - ).

    Eine Degradierung des Beamten, auf die der Senat in vergleichbaren Fällen auch erkannt hat (vgl. Urteile vom 7. Juli 1998 und 26. März 1996 a.a.O.), war nicht möglich, da sich der Beamte als Postsekretär im Eingangsamt des mittleren nichttechnischen Dienstes befindet (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 BBesG, Bundesbesoldungsgesetz Anlage I Besoldungsgruppe A 6).

  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 D 7.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Entnahme von Geld gegen ungedeckte …

    Der Senat hält in ständiger Rechtsprechung die Entfernung aus dem Dienst für geboten, wenn besondere Umstände hinzutreten, die dem Mißbrauch des Abhebungsverfahrens zusätzliches Gewicht geben, wie etwa die Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder anderer, durch den Dienst bedingter Möglichkeiten, die im Zusammenhang mit der Vornahme oder der Verschleierung unzulässiger Kontoüberziehungen stehen (Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 56.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 13.01.1998 - 1 D 36.94

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs bei …

    Die Frage der richtigen Schuldform ist nicht nur für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme, sondern ist zugleich auch Teil der Schuldfrage und damit für die Bestimmung des Dienstvergehens von wesentlicher Bedeutung (Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 56.94 -, Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 6).
  • BVerwG, 06.02.2001 - 1 D 67.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbeamter des mittleren Dienstes; …

    Ein Beamter, der das ihm mit der Teilnahme am Bar- bzw. Gehaltsabhebungsverfahren entgegengebrachte Vertrauen nicht rechtfertigt, zeigt ein erhebliches Maß an Pflichtvergessenheit und Rücksichtslosigkeit (Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 56.94 - ).
  • BVerwG, 11.12.2001 - 1 D 2.01

    Pflichtwidriges Verhalten im Postzustellbetrieb - Dienstpflicht des Beamten zur …

    Da die Bestimmung der richtigen Schuldform nicht nur für die Maßnahmebemessung, sondern zugleich - als so genannter doppelrelevanter Umstand - für die Schuldfrage, also für den subjektiven Disziplinartatbestand des Dienstvergehens von Bedeutung ist (stRspr; z.B. Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 56.94 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 6; Urteil vom 5. Juli 2000 - BVerwG 1 D 39.99 -), hat der Senat die Tatsachen- und Schuldfeststellungen selbst zu treffen und disziplinarrechtlich zu würdigen.
  • BVerwG, 06.11.1996 - 1 D 32.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Postbeamten des einfachen Dienstes - …

    Ferner erfaßt der Vorwurf vorsätzlichen Handelns nicht stets auch fahrlässiges Fehlverhalten (vgl. Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 56.94 - vgl. auch Urteil vom 17. Mai 1994 - BVerwG 1 D 27.93 -).
  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 8.98
    Kontoüberziehungen mittels ungedeckter Auszahlungsscheine im Barabhebungsverfahren außerhalb des Gehaltskontos werden vom Senat disziplinarrechtlich wie ein mißbräuchliches Verhalten im sog. Gehaltsabhebungsverfahren eingestuft (z.B. Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 56.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 11.97

    Bindungswirkungen für das Bundesverwaltungsgericht und Disziplinargerichte trotz …

  • BVerwG, 05.07.2000 - 1 D 39.99

    Qualifizierung des ungenehmigten Fernbleibens vom Dienst als fahrlässiges …

  • BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 92.97

    Kürzung eines Beamtengehalts wegen eines Dienstvergehens - Einbehalten von …

  • BVerwG, 26.06.2001 - 1 D 23.00

    Dienstvergehen wegen ungenehmigten Fernbleibens vom Dienst an einem Tag und der …

  • BVerwG, 26.06.2001 - 1 D 38.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Disziplinarmaßnahme wegen unentschuldigten …

  • BVerwG, 29.03.2000 - 1 D 62.98

    Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge eines Beamten - Verletzung der …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2000 - 10 L 125/99

    Berufungsbegründung, Bestimmtheit des Berufungsantrags

  • BVerwG, 09.03.1999 - 1 D 15.98

    Ruhegehaltskürzung wegen eines Dienstvergehens - Dienstantritt und Dienstausübung …

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