Rechtsprechung
| BVerwG, 03.03.1978 - 1 D 57.77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Rechtmäßigkeit der Kürzung des Gehaltes - Pflicht, sich auch außerhalb des Dienstes achtungswürdig und vertrauenswürdig zu verhalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 26.04.1977 - III VL 53/76
- BVerwG, 03.03.1978 - 1 D 57.77
Papierfundstellen
- BVerwGE 63, 18
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.01.1971 - I D 28.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.03.1978 - 1 D 57.77
Exhibitionistisches Verhalten gegenüber Kindern gilt daher in der Rechtsprechung des Senats seit jeher als in besonderem Maße geeignet, Achtung und Vertrauen in einer für das Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (Urteil vom 12. Januar 1971 - BVerwG 1 D 28.70 - [BVerwG Dok. Ber. B 1971, 3941]; vom 13. Januar 1977 - BVerwG 1 D 43.76 - [BVerwG Dok. Ber. B 1977, 209]).In seiner Entscheidung vom 12. Januar 1971 - BVerwG 1 D 28.70 - (Dok. Ber. B 1971, 3941) hat er das Verfahren in einem Fall eingestellt, in dem der beschuldigte Beamte zweimal durch Geldangebote gezielte Aufforderungen an Kinder zum geflissentlichen Betrachten seines Gliedes, wenn auch erfolglos, ausgesprochen hatte.
- BVerwG, 13.01.1977 - 1 D 43.76
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der disziplinarrechtlichen Entfernung eines …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1978 - 1 D 57.77
Exhibitionistisches Verhalten gegenüber Kindern gilt daher in der Rechtsprechung des Senats seit jeher als in besonderem Maße geeignet, Achtung und Vertrauen in einer für das Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (Urteil vom 12. Januar 1971 - BVerwG 1 D 28.70 - [BVerwG Dok. Ber. B 1971, 3941]; vom 13. Januar 1977 - BVerwG 1 D 43.76 - [BVerwG Dok. Ber. B 1977, 209]).
- BVerwG, 10.03.1981 - 1 D 36.80
Vorliegen eines Dienstvergehens und einer besonders schwerwiegenden Verfehlung …
B 1977, 209]; vom 3. März 1978 - BVerwG 1 D 57.77 - [BVerwG Dok.Ber.B 1978, 161, ZBR 1979, 148 und BVerwGE 63, 18 [BVerwG 03.03.1978 - 1 D 57/77]]).
In der schon zitierten Entscheidung vom 3. März 1978 - BVerwG 1 D 57.77 - hat er eine Gehaltskürzung für ausreichend erachtet und das Verfahren nach § 14 BDO eingestellt.
- VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 08.1845
Disziplinarrecht; Lehrer; Exhibitionismus; Entfernung aus dem Dienst; keine …
Rn. 30 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 3.3.1978 BVerwGE 63, 18) sind exhibitionistische Handlungen gegenüber Kindern in doppelter Hinsicht persönlichkeits- und sozialschädlich: Sie greifen für das Kind in unerwarteter Gestalt in dessen sittliche Entwicklung ein, sodass es die dadurch begründeten Eindrücke nicht auf natürliche Weise verarbeiten kann, und sind deshalb geeignet, diese Entwicklung nachhaltig zu stören. - BVerwG, 08.12.1982 - 1 D 32.82
Mißbrauch dienstlicher Kenntnisse, Geräte und Zugangsmöglichkeiten zu …
Geldbuße und Gehaltskürzung dürfen als erzieherische Disziplinarmaßnahme nicht unter dem Gesichtspunkt verhängt werden, daß das Fehlverhalten des Beamten dienstliche Belange berührt hat oder sogar ein Versagen im Kernbereich dienstlicher Pflichten darstellt, sondern nur dann darf dies geschehen, wenn die Gefahr einer Beeinträchtigung dienstlicher Belange in Zukunft besteht (BVerwGE 63, 18 [BVerwG 03.03.1978 - 1 D 57/77] [23] und die zuletzt genannten Urteile vom 11. Februar und 7. April 1981 sowie die Urteile vom 17. März 1982 - BVerwG 1 D 66.81 - [BVerwG Dok.Ber. B 1982, 177] und vom 26. März 1982 - BVerwG 1 D 64.81 -). - BVerwG, 11.02.1981 - 1 D 5.80 Diese Tatsache ist im Rahmen des § 14 BDO vielmehr wertneutral; denn daß § 14 BDO bei Verfehlungen, die im Dienst begangen werden (vgl. § 77 Abs. 1 Satz 1 BBG), ebenso Anwendung findet wie bei Dienstvergehen, die ausschließlich den außerdienstlichen Pflichtenkreis betreffen (vgl. § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG), ist in Literatur und Rechtsprechung anerkannt (…vgl. Behnke, BDO, 2. Aufl. § 14 Rz 3; BVerwGE 33, 123 und 132; Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG 1 D 8 u. 9.69 - [BVerwG Dok.Ber. B 1970, 3677]); denn Geldbuße und Gehaltskürzung dürfen als erzieherische Disziplinarmaßnahmen nicht deshalb verhängt werden, weil das Fehlverhalten des Beamten dienstliche Belange berührt hat, sondern weil die Gefahr einer Beeinträchtigung dienstlicher Belange in Zukunft besteht (BVerwGE 63, 18 [BVerwG 03.03.1978 - 1 D 57/77] [23]).
- BVerwG, 07.04.1981 - 1 D 40.80 Diese Tatsache ist im Rahmen des § 14 BDO grundsätzlich unerheblich; denn daß § 14 BDO bei Verfehlungen, die im Dienst begangen werden (§ 77 Abs. 1 Satz 1 BBG), ebenso Anwendung findet wie bei Dienstvergehen, die ausschließlich den außerdienstlichen Pflichtenkreis betreffen (§ 77 Abs. 1 Satz 2 BBG), ist in Literatur und Rechtsprechung anerkannt (…vgl. Behnke BDO 2. Aufl. § 14 Rz 3; BVerwGE 33, 123 und 132; Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG 1 D 8 und 9.69 - [BVerwG Dok.Ber. B 1970, 3677]; Urteil vom 11. Februar 1981 - BVerwG 1 D 5.80 -); Geldbuße und Gehaltskürzung dürfen als erzieherische Disziplinarmaßnahme nicht deshalb, weil das Fehlverhalten des Beamten dienstliche Belange berührt hat, verhängt werden, sondern weil die Gefahr einer Beeinträchtigung dienstlicher Belange in Zukunft besteht (BVerwGE 63, 18 [BVerwG 03.03.1978 - 1 D 57/77] [23]).
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