Rechtsprechung
| BVerwG, 08.02.1983 - 1 D 57.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Schuldhafte Betriebsdienstuntauglichkeit durch Alkoholismus und Ablehnung einer angebotenen Kur - Irreparable Folgen des Fehlverhaltens - Längeres unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst während der Umschulung für den Verkehrsdienst - Erscheinung zum Dienst als Grundpflicht ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 15.04.1982 - I VL 17/81
- BVerwG, 08.02.1983 - 1 D 57.82
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- LG Aachen, 18.11.1982 - 4 O 599/80
Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung; Pflicht zur Erteilung einer …
Auszug aus BVerwG, 08.02.1983 - 1 D 57.82
Das genügt, um die Verteidigereigenschaft des Rechtsanwalts für das gesamte Verfahren zu begründen, da schriftliche Bevollmächtigung nirgends vorgeschrieben (vgl. Weiß NJW 1983, 89 [LG Aachen 18.11.1982 - 4 O 599/80]) und nichts dafür ersichtlich ist, daß die Bestellung sich nur auf die Wahrnehmung dieses einen Termines beschränken sollte. - BVerwG, 26.05.1982 - 1 D 75.81
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen unerlaubten Fernbleibens - …
Auszug aus BVerwG, 08.02.1983 - 1 D 57.82
Der erkennende Senat hat aus diesen Gründen bei schuldhaft unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst von erheblicher Dauer in einmaligen längeren oder mehreren kürzeren Zeitspannen im allgemeinen auf Entfernung aus dem Dienst erkannt und nur in minderschweren Fällen die Dienstgradherabsetzung oder eine Gehaltskürzung ausgesprochen (vgl. zuletzt Urteil vom 26. Mai 1982 - BVerwG 1 D 75.81 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90
Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte …
Bei einem ununterbrochenen Fernbleiben von zweieinhalb bis drei Monaten hat der Senat - ungeachtet weiterer Verfehlungen des Beamten und bei Ermangelung besonderer Entschuldigungsgründe - die Dienstentfernung zunächst als "naheliegend" bzw. "im allgemeinen" geboten bezeichnet (so in den Urteilen vom 26. Mai 1982 - BVerwG 1 D 75.81 - und vom 22. Mai 1984 - BVerwG 1 D 114.83 - ), in neueren Urteilen dann ohne Einschränkung auch schon bei zwei Monaten Abwesenheit für erforderlich gehalten (Urteil vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 1.90 - Urteil vom 7. November 1990 - BVerwG 1 D 33.90 - ; aber auch schon Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 1 D 57.82 -). - BVerwG, 07.09.1993 - 1 D 12.93
Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme
In solchen Fällen ist nach der Rechtsprechung des Senats die Höchstmaßnahme jedenfalls dann zu verhängen, wenn der Beamte - wie hier - zumindest bedingt vorsätzlich handelt und hierdurch seine amtsgerechte Verwendung voraussehbar auf Dauer unmöglich macht (vgl. Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 1 D 57.82 -, Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 1 D 144.84 -). - BVerwG, 08.11.1989 - 1 D 3.89
Tätigkeit als Beamter der Deutschen Bundesbahn - Angemessenheit der disziplinaren …
Allerdings kommt es nicht allein auf die Dauer des Fernbleibens, vielmehr auch auf die Gesamtumstände des Einzelfalles, wie auf Ursachen und Motive für das Fernbleiben und die sich aus der Persönlichkeit des jeweils beschuldigten Beamten ergebenden Zukunftsaussichten, an (Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 1 D 57.82 -).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.09.1998 - 2 M 91/98
Fristbeginn bei erneuter Zustellung, vorläufige Dienstenthebung und Alkoholsucht
Insofern kann nicht von einer beharrlichen Weigerung ausgegangen werden, wie sie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 08.12.1983 (1 D 57.82, zitiert nach Claussen/Czapski, a.a.O., S. 150) zum Anlaß nahm, die Verhängung der höchsten Disziplinarmaßnahme zu rechtfertigen. - BVerwG, 20.10.1993 - 1 D 75.92
Dienstvergehen auf Grund von Alkoholabhängigkeit - Untragbarkeit für den …
Die Untragbarkeit für den öffentlichen Dienst und damit die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme hat der Senat regelmäßig nur dann bejaht, wenn ein Beamter durch einen Rückfall in die Alkoholsucht seine dauernde Dienstunfähigkeit herbeigeführt hat (z.B. Urteil vom 11. August 1992 - BVerwG 1 D 47.91 - m.w.N.; vgl. aber auch Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 1 D 57.82 - zu Besonderheiten bei Lokomotivführern, die ihre Betriebsdienstuntauglichkeit herbeiführten und deshalb aus dem Dienst entfernt wurden). - BVerwG, 09.11.1983 - 1 D 40.83
Bedingt vorsätzliche Herbeiführung dauernder Dienstunfähigkeit durch …
Dadurch, daß er es bewußt und gewollt in Kauf nimmt, jegliche dienstliche Einsatzmöglichkeit zu vereiteln, verletzt er seine Treuepflicht in so außergewöhnlich starkem Maße, daß das Vertrauensverhältnis als zerstört angesehen werden muß (vgl. Urteile vom 10. Januar 1980 - BVerwG 1 D 56.79 - [BVerwGE 63, 327]; vom 14. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 61.80 - vom 23. März 1982 - BVerwG 1 D 63.81 - vom 8. Februar 1983 - BVerwG 1 D 57.82 -). - BVerwG, 19.05.1999 - 1 D 41.98
Disziplinarisch vorwerfbare dienstliche Auswirkungen der Alkoholabhängigkeit …
Die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme verhängt der Senat regelmäßig nur dann, wenn ein Beamter durch einen Rückfall in die Alkoholsucht seine dauernde Dienstunfähigkeit herbeigeführt hat (z.B. Urteil vom 11. August 1992 - BVerwG 1 D 47.91 - m.w.N.; vgl. aber auch Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 1 D 57.82 - zu Besonderheiten bei Lokomotivführern, die ihre Betriebsdienstuntauglichkeit herbeiführten und deshalb aus dem Dienst entfernt wurden). - BVerwG, 07.02.1984 - 1 D 31.83
Voraussetzungen für die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Der erkennende Senat hat deshalb bei schuldhaft unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst von nicht unerheblicher Dauer in aller Regel auf Entfernung aus dem Dienst erkannt (so zuletzt Urteil vom 25. Januar 1984 - BVerwG 1 D 43.83 - Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 1 D 57.82 -).
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