Rechtsprechung
| BVerwG, 14.06.1988 - 1 D 59.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 24.02.1987 - XI VL 26/86
- BVerwG, 14.06.1988 - 1 D 59.87
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.10.1984 - 1 D 52.84
Urkundenfälschung in Ausschreibungsunterlagen für öffentliche Aufträge - …
Auszug aus BVerwG, 14.06.1988 - 1 D 59.87
Die der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren BVerwG 1 D 52.84 (BVerwG Dok.Ber.B 1985, 35) zugrunde liegenden Erwägungen könnten hier nur bedingt herangezogen werden. - BVerwG, 22.02.1983 - 1 D 31.82
Verstoß gegen zwingende Vergabevorschriften durch betrügerische Manipulationen …
Auszug aus BVerwG, 14.06.1988 - 1 D 59.87
Die disziplinare Reaktion für eine Vertrauenseinbuße muß deshalb besonders nachdrücklich sein, weil jede Mißachtung der Vergabevorschriften - mag sie auf den ersten Blick auch geringfügig erscheinen - das Eingangstor zur Korruption bedeutet (vgl. Urteil vom 22. Februar 1983 - BVerwG 1 D 31.82 - ). - BVerwG, 28.01.1982 - 1 D 33.81
Fernbleiben vom Dienst trotz Versagung des Urlaubsgesuchs
Auszug aus BVerwG, 14.06.1988 - 1 D 59.87
Schon deshalb geht der Hinweis des Beamten auf die Entscheidung des Senats vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 1 D 33.81 - (BVerwGE 76.211) fehl.
- VG Meiningen, 16.08.2007 - 6 D 60012/06
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Manipulationen eines Beamten in einem …
Die disziplinare Reaktion für eine Vertrauenseinbuße in Vergabeverfahren der öffentlichen Hand muss deshalb besonders nachdrücklich sein, weil jede Missachtung der Vergabevorschriften, auch wenn sie auf den ersten Blick geringfügig erscheint, das Eingangstor zur Korruption bedeutet (BVerwG, U. v. 14.06.1988, 1 D 59/87).Werde im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe betrügerisch gehandelt, so wirke allein schon dieser Umstand erschwerend, weil hier - worauf das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14.06.1988 (1 D 59/87) hingewiesen habe - das "Eingangstor zur Korruption" liege, deren Verhinderung und Bekämpfung ein besonderes Anliegen des Dienstrechts sei.
Die disziplinare Reaktion für eine Vertrauenseinbuße müsse deshalb besonders nachdrücklich sein, weil jede Missachtung der Vergabevorschriften, auch wenn sie auf den ersten Blick geringfügig erscheine, das Eingangstor zur Korruption bedeute (BVerwG, U. v. 14.06.1988, 1 D 59/87 sowie U. v. 22.02.1983, 1 D 31.82, Juris).
In einem vergleichbaren Vergabefall, der zur Entfernung des Beamten aus dem Dienst führte, lag der Schaden des Dienstherrn bei (lediglich) 20.000,- DM (vgl. BVerwG, U. v. 14.06.1988, 1 D 59/87).
Diese Verpflichtung kennt keine Abstufung, sie ist bei einem Angehörigen der Laufbahn des Beamten nicht geringer als bei solchen anderer Laufbahngruppen (vgl. dazu BVerwG, U. v. 14.06.1988, 1 D 59/87, Juris).
- VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71
Disziplinarrecht
Durch die Manipulation der Ausschreibung nach Ende der Submissionsfrist zugunsten eines Mitbieters hat der Beklagte in eklatanter Weise gegen die Grundsätze eines offenen und fairen Ausschreibungsverfahrens verstoßen (vgl. BVerwG v. 25.10.1977 - I D 76/76 - BVerwGE 53, 338; v. 18.8.1982 - 1 D 96/81 - BVerwGE 76, 19; v. 22.2.1983 - 1 D 31/82 - ZBR 1983, 244; v. 30.10.1984 - 1 D 52/84 - juris; v. 14.6.1988 - 1 D 59/87 - juris; v. 27.11.1996 - 1 D 28/95 BVerwGE 113, 32).Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kann bei Würdigung der gesamten Umstände deshalb auch dann erforderlich sein, wenn im konkreten Fall der Nachweis fehlt, dass sich der Beamte einen persönlichen Vorteil verschaffen wollte (zum Ganzen siehe BVerwG v. 25.10.1977 - I D 76/76 - BVerwGE 53, 338; v. 18.8.1982 - 1 D 96/81 - BVerwGE 76, 19; v. 22.2.1983 - 1 D 31/82 - ZBR 1983, 244; v. 30.10.1984 - 1 D 52/84 - juris; v. 14.6.1988 -1 D 59/87 - juris).
Rn. 100 Die nachträgliche Abänderung des Angebots eines Bieters unter Verletzung von Vergabevorschriften, um einen anderen Bieter, der ein höheres Angebot abgegeben hat, zum Zuge kommen zu lassen, verstößt eklatant gegen Grundsätze eines offenen und fairen Ausschreibungsverfahrens und ist schon deshalb als so schwerwiegend anzusehen, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG v. 25.10.1977 - I D 76/76 - BVerwGE 53, 338; v. 30.10.1984 - 1 D 52/84 - juris; v. 14.6.1988 Az. 1 D 59/87 - juris); hierfür kann auch die einmalige Veränderung von Angebotsunterlagen ausreichen, wenn damit - wie hier - einem bestimmten Anbieter ein ungerechtfertigter Vorteil verschafft werden soll (vgl. BVerwG v. 22.2.1983 - 1 D 31/82 - ZBR 1983, 244).
- BVerwG, 24.11.1993 - 1 D 61.92
Vorsätzliches Dienstvergehen wegen mehrfacher Annahme von Bargeld durch einen …
Die Verwaltung muß sich deshalb auf jeden beteiligten Bediensteten in höchstem Maße verlassen können; desgleichen muß jeder beteiligte Beamte auf die korrekte und gewissenhafte Dienstpflichterfüllung seiner Kollegen vertrauen können, wenn das Betriebsklima nicht unerträglich belastet werden soll (Urteil vom 14. Juni 1988 - BVerwG 1 D 59.87 - ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".