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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.1993 - 1 D 59.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10309
BVerwG, 10.08.1993 - 1 D 59.92 (https://dejure.org/1993,10309)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1993 - 1 D 59.92 (https://dejure.org/1993,10309)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1993 - 1 D 59.92 (https://dejure.org/1993,10309)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichteigennützige Postunterdrückung von Postsendungen - Erheblich verminderte Schuldfähigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Absehen von einer Dienstgradherabsetzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.07.1986 - 1 D 5.86

    Unterdrückung von Postsendungen - Dienstvergehen - Disziplinarmaßnahme - …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1993 - 1 D 59.92
    Der Senat hat deshalb in Fällen der nichteigennützigen Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalles auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (BVerwGE 83, 206 [BVerwG 09.07.1986 - 1 D 5/86] m.w.N.).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der …

    In einem solchen Fall kann ein Restvertrauen in ein zukünftig pflichtgemäßes Verhalten des Beamten bejaht und von der Verhängung der anderenfalls gebotenen Höchstmaßnahme abgesehen werden (…Urteil vom 23. November 1999, a.a.O.; Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 59.92 -).
  • BVerwG, 23.11.1999 - 1 D 5.99

    Trunkenheitsfahrt einer Postzustellerin - Nicht eigennützige Unterdrückung von …

    Der Senat hat deshalb bei nicht eigennütziger Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalles auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (Urteil vom 9. Juli 1986 - BVerwG 1 D 5.86 - <BVerwGE 83, 206 = BVerwG DokBer B 1986, 249>; Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 59.92 - Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 18.95 - BVerwG DokBer B 1996, 23; Urteil vom 7. Juli 1998 - BVerwG 1 D 98.97 - Urteil vom 20. April 1999 - BVerwG 1 D 44.97 -).

    Dies spricht dafür, daß das Fehlverhalten die Ursache in einer negativen Lebensphase hatte, die inzwischen abgeschlossen ist (zur milderen Bewertung einer Postunterdrückung, die die Ursache in der Alkoholkrankheit des Beamten hatte, vgl. Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 59.92 -).

    Zwar hat der Senat in dem Urteil vom 10. August 1993 (a.a.O.) als Disziplinarmaßnahme für einen Postzusteller, der eine große Zahl von Postsendungen in einem Ablagekasten der Post verborgen und nicht zugestellt hatte, eine Gehaltskürzung als angemessen angesehen, die im Hinblick auf § 14 BDO nicht ausgesprochen wurde.

  • BVerwG, 07.07.1998 - 1 D 98.97

    Vorsätzliche Verletzung der Pflichten zur vollen Hingabe an den Beruf des …

    Der Senat hat deshalb bei nichteigennütziger Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalles auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (Urteil vom 9. Juli 1986 - BVerwG 1 D 5.86 - m.w.N. <BVerwGE 83, 206 = BVerwG DokBer B 1986, 249>; Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 59.92 - m.w.N.; Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 18.95 - DokBer B 1996, 23-26).

    Aufgrund der Absicht, die Sendungen der Vernichtung zuzuführen, unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von anderen Fällen, in denen Beamte Sendungen - z.B. in einem Ablagekasten der Post im Zustellbezirk - versteckten und (lediglich) ein zeitweises Vorenthalten der Postsendungen beabsichtigten (z.B. Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 59.92 -).

  • BVerwG, 20.04.1999 - 1 D 44.97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - …

    Aufgrund der Absicht, die Sendungen der Vernichtung zuzuführen, unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von anderen Fällen, in denen Beamte Sendungen versteckten und (lediglich) ein zeitweiliges Vorenthalten der Postsendungen beabsichtigten (z.B. Urteil vom 10. August 1993 -BVerwG 1 D 59.92 -).
  • VG Saarlouis, 06.10.2017 - 7 K 266/15

    Landesdisziplinarrecht -Beihilfebetrug- erheblich verminderte Schuldfähigkeit

    Allerdings stellt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Falle des Betrugs eines Beamten zu Lasten seines Dienstherrn nicht die disziplinarrechtliche Regelmaßnahme dar.(Vgl. u.a. Urteile vom 05.05.1993 - 1 D 59/92 -, BVerwGE 93, 365, vom 17.01.1995 - 1 D 59/94 -, DÖD 1995, 196 = RiA 1996, 41 …und vom 22.02.2005 - 1 D 30/03 -, a.a.O. sowie Beschlüsse vom 20.12.2011 - 2 B 64/11 -und 06.05.2015 - 2 B 19/14 -, juris.) Dazu sind die Fallgestaltungen beim innerdienstlichen Betrug zu unterschiedlich und im Vergleich zu Unterschlagung und Veruntreuung hat der innerdienstliche Betrug deswegen ein geringeres disziplinares Gewicht, weil das Fehlverhalten ausschließlich oder doch schwerpunktmäßig das dienstrechtliche Verhalten des Beamten zu seinem Dienstherrn, nicht aber entscheidend auch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Recht- und Zweckmäßigkeit der Verwaltung und in die Zuverlässigkeit der Beamtenschaft bei ihrer Amtsführung betrifft.
  • BVerwG, 05.09.1995 - 1 D 18.95

    Dienstvergehen von "erheblichem Gewicht" - Rechtsfolgen bei nichteigennütziger …

    Der Senat hat deshalb in Fällen der nicht eigennützigen Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalles auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (siehe u.a. Urteil vom 9. Juli 1986 - BVerwG 1 D 5.86 - m.w.N. <BVerwGE 83, 206 = BVerwG DokBer B 1986, 249>; Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 59.92 - m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 13.01.2017 - 4 K 935/15

    Disziplinierung eines Bundesbahnbeamten wegen Beihilfebetruges

    Rn. 71 Allerdings stellt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Falle des Betrugs eines Beamten zu Lasten seines Dienstherrn nicht die disziplinarrechtliche Regelmaßnahme dar.(Vgl. u.a. Urteile vom 05.05.1993 - 1 D 59/92 -, BVerwGE 93, 365, vom 17.01.1995 - 1 D 59/94 -, DÖD 1995, 196 = RiA 1996, 41 …und vom 22.02.2005 - 1 D 30/03 -, a.a.O. sowie Beschlüsse vom 20.12.2011 - 2 B 64/11 - und 06.05.2015 - 2 B 19/14 -, juris.) Dazu sind die Fallgestaltungen beim innerdienstlichen Betrug zu unterschiedlich und im Vergleich zu Unterschlagung und Veruntreuung hat der innerdienstliche Betrug deswegen ein geringeres disziplinares Gewicht, weil das Fehlverhalten ausschließlich oder doch schwerpunktmäßig das dienstrechtliche Verhalten des Beamten zu seinem Dienstherrn, nicht aber entscheidend auch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Recht- und Zweckmäßigkeit der Verwaltung und in die Zuverlässigkeit der Beamtenschaft bei ihrer Amtsführung betrifft.
  • VG Saarlouis, 06.12.2013 - 7 K 480/13

    Landesdisziplinarrecht: Einreichung von Scheinrechnungen bei der Beihilfestelle …

    Rn. 54 Allerdings stellt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Falle des Betrugs eines Beamten zu Lasten seines Dienstherrn nicht die disziplinarrechtliche Regelmaßnahme dar.(Vgl. u.a. Urteile vom 05.05.1993 - 1 D 59/92 -, BVerwGE 93, 365, vom 17.01.1995 - 1 D 59/94 -, DÖD 1995, 196 = RiA 1996, 41 …und vom 22.02.2005 - 1 D 30/03 -, a.a.O. sowie Beschluss vom 20.12.2011 - 2 B 64/11 -, juris.) Dazu sind die Fallgestaltungen beim innerdienstlichen Betrug zu unterschiedlich und im Vergleich zu Unterschlagung und Veruntreuung hat der innerdienstliche Betrug deswegen ein geringeres disziplinares Gewicht, weil das Fehlverhalten ausschließlich oder doch schwerpunktmäßig das dienstrechtliche Verhalten des Beamten zu seinem Dienstherrn, nicht aber entscheidend auch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Recht- und Zweckmäßigkeit der Verwaltung und in die Zuverlässigkeit der Beamtenschaft bei ihrer Amtsführung betrifft.
  • VG Saarlouis, 19.02.2020 - 4 K 1153/19

    Zur Frage der Kostenentscheidung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 BDG

    Allerdings stellt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. die Aberkennung des Ruhegehaltes nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Falle des Betrugs eines Beamten zu Lasten seines Dienstherrn nicht die disziplinarrechtliche Regelmaßnahme dar (vgl. u.a. Urteile vom 05.05.93 - 1 D 59/92 -, BVerwGE 93, 365, vom 17.01.95 - 1 D 59/94 -, DÖD 1995, 196 = RiA 1996, 41 und vom 22.02.05 - 1 D 30/03 -, a.a.0.
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