Rechtsprechung
| BVerwG, 10.02.1998 - 1 D 59.96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,16221) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Außerdienstliche Trunkenheitsfahrt - Auslegung der Anschuldigungsschrift - Verweigerung einer Entziehungskur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 26.06.1996 - IV VL 45/95
- BVerwG, 10.02.1998 - 1 D 59.96
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 15.05.1968 - I D 44.67
Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 1 D 59.96
Unter diesen Umständen ist nicht auszuschließen, daß die darin erkennbaren charakterlichen Schwächen des Ruhestandsbeamten sich auch auf seine Bereitschaft nachteilig auswirken können, seine jetzt nur noch eingeschränkten beamtenrechtlichen Pflichten einzuhalten (vgl. dazu BVerwGE 33, 155); § 14 BDO steht deshalb ausnahmsweise einer Maßregelung nicht entgegen. - BVerwG, 07.09.1993 - 1 D 12.93
Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme
Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 1 D 59.96
Der dem Anschuldigungspunkt 2 a nach der hier vorgenommenen Auslegung zugrundeliegende Vorwurf, durch eine endgültige Verweigerung einer Entziehungskur seine Zurruhesetzung schuldhaft verursacht zu haben, der nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich zur Höchstmaßnahme führen würde (vgl. Urteil vom 22. Mai 1986 - BVerwG 1 D 138.85 -, Urteil vom 9. Juni 1993 - BVerwG 1 D 4.92 -, Urteil vom 7. September 1993 - BVerwG 1 D 12.93 - , Urteil vom 19. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 45.92 -), läßt sich nicht nachweisen, so daß der Ruhestandsbeamte insoweit von einer Dienstpflichtverletzung freizustellen ist. - BVerwG, 09.06.1993 - 1 D 4.92
Aberkennung des Ruhegehalts eines früheren Beamten wegen selbst verschuldeter …
Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 1 D 59.96
Der dem Anschuldigungspunkt 2 a nach der hier vorgenommenen Auslegung zugrundeliegende Vorwurf, durch eine endgültige Verweigerung einer Entziehungskur seine Zurruhesetzung schuldhaft verursacht zu haben, der nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich zur Höchstmaßnahme führen würde (vgl. Urteil vom 22. Mai 1986 - BVerwG 1 D 138.85 -, Urteil vom 9. Juni 1993 - BVerwG 1 D 4.92 -, Urteil vom 7. September 1993 - BVerwG 1 D 12.93 - , Urteil vom 19. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 45.92 -), läßt sich nicht nachweisen, so daß der Ruhestandsbeamte insoweit von einer Dienstpflichtverletzung freizustellen ist.
- BVerwG, 21.01.1997 - 1 D 13.96
Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt ausserhalb des Dienstes als ein Dienstvergehen - …
Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 1 D 59.96
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt selbst eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen vertrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (z.B. Urteil vom 21. Januar 1997 - BVerwG 1 D 13.96 -). - BVerwG, 19.10.1994 - 1 D 45.92
Beamter im Ruhestand auf Grund Gamma-Alkoholismus - Unentschuldigtes Fernbleiben …
Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 1 D 59.96
Der dem Anschuldigungspunkt 2 a nach der hier vorgenommenen Auslegung zugrundeliegende Vorwurf, durch eine endgültige Verweigerung einer Entziehungskur seine Zurruhesetzung schuldhaft verursacht zu haben, der nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich zur Höchstmaßnahme führen würde (vgl. Urteil vom 22. Mai 1986 - BVerwG 1 D 138.85 -, Urteil vom 9. Juni 1993 - BVerwG 1 D 4.92 -, Urteil vom 7. September 1993 - BVerwG 1 D 12.93 - , Urteil vom 19. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 45.92 -), läßt sich nicht nachweisen, so daß der Ruhestandsbeamte insoweit von einer Dienstpflichtverletzung freizustellen ist. - BVerwG, 22.05.1986 - 1 D 138.85
Dauernde Dienstunfähigkeit eines Beamten durch Alkoholmissbrauch als …
Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 1 D 59.96
Der dem Anschuldigungspunkt 2 a nach der hier vorgenommenen Auslegung zugrundeliegende Vorwurf, durch eine endgültige Verweigerung einer Entziehungskur seine Zurruhesetzung schuldhaft verursacht zu haben, der nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich zur Höchstmaßnahme führen würde (vgl. Urteil vom 22. Mai 1986 - BVerwG 1 D 138.85 -, Urteil vom 9. Juni 1993 - BVerwG 1 D 4.92 -, Urteil vom 7. September 1993 - BVerwG 1 D 12.93 - , Urteil vom 19. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 45.92 -), läßt sich nicht nachweisen, so daß der Ruhestandsbeamte insoweit von einer Dienstpflichtverletzung freizustellen ist.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18
Aberkennung des Ruhegehaltes wegen außerdienstlicher Straftaten
Die Disziplinarklageschrift ist als Prozesshandlung der Auslegung zugänglich (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 2 B 127.15 -, Rn. 8, juris;… Urteil vom 20. Februar 2002 - 1 D 19.01 -, Rn. 26, juris; Urteil vom 10. Februar 1998 - 1 D 59.96 -, Rn. 17, juris;… Urban/Wittkowski, BDG, 2. Aufl. 2017, § 52 Rn. 17 und § 60 Rn. 12).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.