Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.2001 - 1 D 6.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,28840
BVerwG, 06.03.2001 - 1 D 6.00 (https://dejure.org/2001,28840)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2001 - 1 D 6.00 (https://dejure.org/2001,28840)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2001 - 1 D 6.00 (https://dejure.org/2001,28840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,28840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Kürzung des Ruhegehaltes eines Beamten wegen wiederholter vorsätzlicher und fahrlässiger Dienstverrichtung unter Alkoholeinfluss - Bestimmung des Gewichts des festgestellten Dienstvergehens - Erteilung eines absoluten Alkoholverbotes - Folgen des Verstoßes gegen das ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 46.98
    Auszug aus BVerwG, 06.03.2001 - 1 D 6.00
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (z.B. Urteil vom 10. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 46.98 - m.w.N.) tritt jedoch eine Bindung nur an eindeutige und zweifelsfreie Feststellungen ein, die ein ausreichendes Maß an Substantiiertheit aufweisen.

    Wenn die Vorinstanz von häufigeren Tathandlungen ausgegangen sein sollte, erweist sich die Feststellung "öfter" insoweit als zu unbestimmt, um an der Bindungswirkung teilnehmen zu können (vgl. dazu Urteil vom 10. Oktober 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.06.1995 - 1 D 22.95

    Bahnbeamte - Nüchternheitsgebot - Dienstvergehen - Disziplinarische Maßnahmen - …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2001 - 1 D 6.00
    Hier führt in der Regel schon ein erstmaliger Verstoß zu einer dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltenen Maßnahme, d.h. mindestens einer Gehaltskürzung (stRspr, z.B. Urteil vom 14. Juni 1995 - BVerwG 1 D 22.95 - BVerwGE 103, 243 = Buchholz 232 § 54 Satz 1 BBG Nr. 3, m.w.N.).

    Gleichwohl kommt bei einem erstmaligen Verstoß gegen das Nüchternheitsgebot außerhalb des Bereichs gefahrgeneigter dienstlicher Tätigkeiten in der Regel noch eine nichtförmliche Maßnahme in Betracht, sofern sonstige erschwerende Umstände fehlen (vgl. Urteil vom 14. Juni 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.10.1996 - 1 D 92.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Postbeamten des einfachen Dienstes - …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2001 - 1 D 6.00
    Dies entspricht der ständigen Senatsrechtsprechung, wonach Abweichungen von dem bei durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen regelmäßig festzusetzenden Kürzungsbruchteil von einem Zwanzigstel nur dann geboten sind, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen gegenüber dem Durchschnittsmaß wesentlich differieren (z.B. Urteil vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 92.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 D 55.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Dienstvergehen eines Beamten des höheren …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2001 - 1 D 6.00
    Die zum Nachteil des Ruhestandsbeamten erfolgte Abänderung des Kürzungsbruchteils hat als nur unbedeutender Teilerfolg der Berufung auf die Kostenentscheidung keinen Einfluss (stRspr, z.B. Urteil vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 D 55.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2001 - 1 D 6.00
    Da der Senat bei einer solchen Fallkonstellation inzwischen keine Dienstpflichtverletzung mehr annimmt (vgl. grundlegend Urteil vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - ZBR 2001, 39 Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung), hat dies zur Folge, dass ein gleichwohl bindend festgestellter Pflichtenverstoß den Beamten letztlich disziplinar nicht belasten darf; er bleibt deshalb bei der Bestimmung der angemessenen Maßnahme außer Betracht.
  • BVerwG, 22.05.1996 - 1 D 72.95

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme gegen einen Bahnbeamten wegen sittlicher …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2001 - 1 D 6.00
    Für die Frage, ob die disziplinare Höchstmaßnahme auszusprechen ist, ist entscheidungserheblich, ob trotz des Dienstvergehens bei einem aktiven Beamten noch ein Rest an Vertrauen in seine künftige ordnungsgemäße Dienstverrichtung besteht oder ob das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört ist (stRspr, z.B. Urteil vom 22. Mai 1996 - BVerwG 1 D 72.95 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 6; Urteil vom 24. Januar 2001 - BVerwG 1 D 60.99 -).
  • BVerwG, 20.06.1974 - I D 22.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2001 - 1 D 6.00
    Der Schwerpunkt der übrigen festgestellten - innerdienstlichen - Pflichtverletzungen liegt in den vorsätzlichen Verstößen gegen das wiederholt ausgesprochene absolute Alkoholverbot und gegen die Pflichten zur alkoholabstinenten Diensterfüllung (vgl. dazu Urteil vom 20. Juni 1974 - BVerwG I D 22.74 - BVerwGE 46, 272) sowie zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten.
  • BVerwG, 08.12.1999 - 1 D 28.98

    Hinweispflicht bei der Überzahlung von Kindergeld über einen längeren Zeitraum - …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2001 - 1 D 6.00
    Für das hier zu beurteilende Dienstvergehen bedeutet dies, dass wegen des geminderten Bedürfnisses für eine Maßregelung bei Ruhestandsbeamten (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 1 D 28.98 - m.w.N.) der erstinstanzliche Ausspruch einer (Ruhe-)Gehaltskürzung von 48 Monaten der verbleibenden Schwere des Dienstvergehens gerecht wird.
  • BVerwG, 28.03.2000 - 1 D 8.99

    Bewertung von außerdienstlichen Warenkreditbetrügereien und Diebstahl …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2001 - 1 D 6.00
    In der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 28. März 2000 - BVerwG 1 D 8.99 - m.w.N.) wird darunter gelegentlich ein Beamter verstanden, der die allgemein verbindlichen Normen nicht für sich gelten lasse, sich über alle Gebote der Rechtsordnung hinwegsetze und dem mit Strafen und erzieherischen Maßnahmen ersichtlich nicht beizukommen sei; ein solcher Beamter sei im öffentlichen Dienst grundsätzlich fehl am Platz (vgl. Urteil vom 15. März 1983 - BVerwG 1 D 50.82 - ZBR 1983, 245 = DöD 1983, 222).
  • BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 5.98

    Vorliegen einer nicht eigennützigen Postunterdrückung - Wegwerfen von 25 …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2001 - 1 D 6.00
    Maßgebender Gesichtspunkt für die Steigerung der Disziplinarmaßnahme ist letztlich, dass eine frühere Maßnahme sich als - völlig oder weitgehend - wirkungslos erwiesen hat (vgl. Urteil vom 27. Januar 1999 - BVerwG 1 D 5.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.1983 - 1 D 50.82

    Außerdienstliches Führen eines Kraftfahrzeugs ohne die erforderliche …

  • BVerwG, 05.02.1997 - 1 D 77.96

    Herausragende Stellung eines Lokomotivführers für die Sicherheit des …

  • BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 60.99

    Vorliegen eines Dienstvergehens eines Postbeamten des einfachen Dienstes - …

  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 D 69.93
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 D 97.85

    Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - Dienstpflichtverletzung eines Beamten - …

  • BVerwG, 07.04.1987 - 1 D 75.86

    Begehung eines Betruges außerhalb des Dienstes - Nichtbezahlung von …

  • BVerwG, 26.06.1996 - 1 D 52.94

    Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl als Indiz für die Tatbegehung - …

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der …

    Denn sie ist auch nach der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - ZBR 2001, 39 ff.) disziplinar ahndungswürdig; anderenfalls müsste sie bei der Bemessung außer Betracht bleiben (vgl. Urteil vom 6. März 2001 - BVerwG 1 D 6.00 -).
  • BVerwG, 11.12.2001 - 1 D 2.01

    Pflichtwidriges Verhalten im Postzustellbetrieb - Dienstpflicht des Beamten zur …

    Schon dies rechtfertigt die stufenweise Steigerung der Disziplinarmaßnahme (vgl. dazu z.B. Urteil vom 27. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 55.91 - Urteil vom 6. März 2001 - BVerwG 1 D 6.00 -), hier die Verhängung einer Gehaltskürzung.
  • BVerwG, 28.08.2001 - 1 D 57.00

    Innerdienstliches Dienstvergehen eines Bahnbeamten - Verrichten des Dienstes …

    Hier führt in der Regel schon ein einmaliger - vorsätzlicher oder fahrlässiger - Verstoß zu einer dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltenen Maßnahme, d.h. mindestens einer Gehaltskürzung (stRspr; z.B. Urteil vom 6. März 2001 - BVerwG 1 D 6.00 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.2001 - 1 D 52.00

    Dienstvergehen eines Postbeamten wegen Urkundenfälschung im Amt - Der Grundsatz …

    Zwar rechtfertigt sich jetzt die Entfernung des Beamten aus dem Dienst nicht schon aus dem Bemessungsgrundsatz der stufenweisen Steigerung der Disziplinarmaßnahme (vgl. dazu näher Urteil vom 6. März 2001 - BVerwG 1 D 6.00 - m.w.N.), da es an einer "einschlägigen" Vorbelastung fehlt; es ging in jenem Verfahren nicht um eine Urkundenfälschung, sondern um eine Veruntreuung im Dienst.
  • VG Lüneburg, 12.11.2003 - 1 A 15/00

    Dienstvergehen; Entlassung; laufbahnrechtliche Probezeit; Lösungsbeschluss; …

    In einem weiteren Urteil vom 6. März 2001 (- 1 D 6.00 -, zitiert nach Zeisig, Jahresbericht 2001 zur Disziplinarpraxis in den Bundesverwaltungen, ZBR 2002, 343, 347) hat das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsprechung bestätigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht