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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13482
BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05 (https://dejure.org/2006,13482)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.2006 - 1 D 6.05 (https://dejure.org/2006,13482)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 2006 - 1 D 6.05 (https://dejure.org/2006,13482)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Zollamtsrat a. D.; Abordnung und Versetzung in die neuen Bundesländer; Betrug zum Nachteil des Dienstherrn betreffend Trennungsgeld, Reisebeihilfen und Unterkunftskosten; wahrheitswidrige Angaben in 3 Trennungsgeld-Anträgen und 58 Anträgen auf Reisebeihilfen für ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBG § 54 Satz 2 und 3, § 77 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05
    Rn. 8 Das Disziplinarverfahren ist nach bisherigem Recht, d.h. auch nach Inkrafttreten des Bundesdisziplinargesetzes am 1. Januar 2002 nach den Verfahrensregeln und -grundsätzen der Bundesdisziplinarordnung fortzuführen (vgl. zum Übergangsrecht z.B. Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 D 19.01 - NVwZ 2002, 1515).

    Eigennützig betrügerisches Verhalten ist nach Anschuldigungstenor und Anschuldigungsbegründung auch Gegenstand der Anschuldigung (vgl. zur Auslegung der Anschuldigungsschrift und zur Ermittlung des Anschuldigungswillens z.B. Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 D 19.01 - NVwZ 2002, 1515).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich nach den objektiven und subjektiven Handlungsmerkmalen der Verfehlung, den besonderen Umständen der Tatbegehung und den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 ).
  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05
    Die lange Verfahrensdauer - bereits im August 1998 wurden die disziplinarischen Vorermittlungen eingeleitet - wäre nur dann mildernd zu berücksichtigen, wenn es um den Ausspruch einer Maßnahme unterhalb der Aberkennung des Ruhegehalts ginge (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 9. August 2006 - 2 BvR 1003/05 - DVBl 2006, 1372; BVerwG, Senatsurteil vom 8. März 2005 - BVerwG 1 D 15.04 - juris Rn. 47 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Begehung einer vorsätzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05
    Die lange Verfahrensdauer - bereits im August 1998 wurden die disziplinarischen Vorermittlungen eingeleitet - wäre nur dann mildernd zu berücksichtigen, wenn es um den Ausspruch einer Maßnahme unterhalb der Aberkennung des Ruhegehalts ginge (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 9. August 2006 - 2 BvR 1003/05 - DVBl 2006, 1372;… BVerwG, Senatsurteil vom 8. März 2005 - BVerwG 1 D 15.04 - juris Rn. 47 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 15.06

    Klärungsbedürftigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen eines …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05
    Die Aberkennung des Ruhegehalts ist danach bei einem Ruhestandsbeamten die erforderliche und angemessene Reaktion; diese ist auch im Übrigen nicht unverhältnismäßig (vgl. dazu Beschluss vom 17. Mai 2006 - BVerwG 2 B 15.06 - IÖD 2006, 197 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 D 8.05

    Postdirektor a. D.; Dienstreisekostenabrechnungsbetrug in 14 Fällen; …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05
    Aus der Senatsrechtsprechung lässt sich der Grundsatz ableiten, dass bei einem betrügerisch verursachten Gesamtschaden von deutlich mehr als 10 000 DM bzw. 5 000 EUR die Entfernung aus dem Dienst bzw. die Aberkennung des Ruhegehalts ohne Hinzutreten weiterer Erschwerungsgründe gerechtfertigt sein kann (vgl. Urteil vom 20. September 2006 - BVerwG 1 D 8.05 - juris Rn. 86 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.07.2006 - 1 D 7.05

    Postoberschaffner; Fernbleiben vom Dienst; eigenmächtige Verlängerung des …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05
    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist dann auszusprechen, wenn der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat (vgl. nunmehr § 13 Abs. 2 Satz 1 BDG, der auch in sog. Altverfahren zu berücksichtigen ist, vgl. Urteil vom 6. Juli 2006 - BVerwG 1 D 7.05 - juris Rn. 127).
  • BVerwG, 01.06.1999 - 1 D 49.97

    Aufbau einer Firma und Ausübung des Gewerbes durch einen krankgeschriebenen …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05
    Bei dieser Verfahrensweise ist der Senat nicht an die Zustimmung der hierzu gehörten Verfahrensbeteiligten gebunden (dazu grundlegend Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - BVerwGE 113, 32; speziell bei Disziplinarverfahren gegen Ruhestandsbeamte, z.B. Urteil vom 1. Juni 1999 - BVerwG 1 D 49.97 -).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02

    Beamter beim BND; Weiterverfolgung der Berufung des Bundesdisziplinaranwalts …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05
    Rn. 7 Die zulässige Berufung der Einleitungsbehörde, die nach dem Wegfall der Behörde des Bundesdisziplinaranwalts am 1. Januar 2004 in dessen Rechtsstellung nach der Bundesdisziplinarordnung eingerückt ist (Urteil vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 D 33.02 - BVerwGE 120, 33), hat Erfolg und führt zur Aberkennung des Ruhegehalts.
  • BGH, 02.12.1982 - 1 StR 476/82

    Vorliegen eines Schadens bei erschlichenen Bewilligungen von Fördermitteln - …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05
    Ihm standen keine Ansprüche auf die Geldbeträge zu, die ihm aufgrund der Angaben in seinen Anträgen ausbezahlt worden sind (vgl. Urteil vom 22. Februar 2005 - BVerwG 1 D 30.03 - juris; zu § 263 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1982 - 1 StR 476/82 - NJW 1983, 2646).
  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 D 30.03

    Techn. Fernmeldehauptsekretär; Schlussbericht des Untersuchungsführers; keine …

  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs

  • BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04

    Umzug; Umzugswilligkeit; gemeinsame Wohnung; häusliche Gemeinschaft; …

  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist …

  • BVerwG, 10.12.1965 - VI C 35.64

    Vorliegen einer häuslichen Gemeinschaft als Voraussetzung für einen …

  • BVerwG, 25.02.1974 - VI B 77.73
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1968 - IV 643/66
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2024 - 3 A 10684/23

    Lehrer; Coronapandemie; Redebeiträge während Demonstrationen und Äußerungen in …

    Ein Beklagter macht sich damit freiwillig zum Beweismittel (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 2016 - 1 D 6.05 -, juris Rn. 28 ff.;… Herrmann, in: Herrrmann/Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht, Beamtenstrafrecht, 2. Aufl. 2021, Rn. 609; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1965 - 4 StR 573/65 -, BGHSt 20, 298 und BeckRS 9998, 112075).
  • OVG Saarland, 16.12.2025 - 7 A 117/24

    Zurückstufung eines Bundesbeamten wegen wiederholten Trennungsgeldbetruges

    Der Senat sieht es als erwiesen an, dass der Beklagte sich wiederholt und vorsätzlich durch objektiv unwahre Angaben unberechtigt Trennungsgeld in Höhe von 350, 00 Euro monatlich verschafft hat (Betrug zum Nachteil des Dienstherrn).[vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 30.11.2006 - 1 D 6/05 -, juris, Rn. 22][vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 30.11.2006 - 1 D 6/05 -, juris, Rn. 22] Mit dem in der Ziffer IV.2.

    Ihm standen keine Ansprüche auf die Geldbeträge zu, die ihm aufgrund der Angaben in seinen Anträgen ausbezahlt worden sind.[vgl. zum Dienstvergehen der wahrheitswidrigen Reisekosten- und Trennungsgeldabrechnung: BVerwG, Urteil vom 4.2.2021 - 2 WD 9/20 -, BVerwGE 171, 280-292, Rn. 24, Urteil vom 30.11.2006 - 1 D 6/05 -, juris, Rn. 23 sowie Urteil vom 22.2.2005 - 1 D 30.03 - juris und zur Pflicht, dienstliche Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen: Plog/Wiedow, BBG, Loseblattsammlung, Stand.

    Oktober 2025, § 61 BBG Rn. 25][vgl. zum Dienstvergehen der wahrheitswidrigen Reisekosten- und Trennungsgeldabrechnung: BVerwG, Urteil vom 4.2.2021 - 2 WD 9/20 -, BVerwGE 171, 280-292, Rn. 24, Urteil vom 30.11.2006 - 1 D 6/05 -, juris, Rn. 23 sowie Urteil vom 22.2.2005 - 1 D 30.03 - juris und zur Pflicht, dienstliche Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen: Plog/Wiedow, BBG, Loseblattsammlung, Stand.

    Rn. 108 (2.) Durch die unrichtigen Angaben in den monatlichen Trennungsgeldanträgen, die hierdurch hervorgerufene Täuschung auf Seiten des Dienstherrn über die tatsächlichen Umstände und die hierauf zurückführende Bereicherung zu Lasten des Dienstherrn hat der Beklagte zugleich seine Pflicht zur uneigennützigen Amtswahrnehmung gemäß § 61 Abs. 1 S. 2 BBG[vgl. betreffend unwahre Angaben beim Bezug von Trennungsgeld: BVerwG, Urteil vom 30.11.2006 - 1 D 6/05, juris, Rn. 23 sowie zu der Pflicht, sich bei der Verfolgung eigener Anliegen an die Wahrheit zu halten: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 11. Auflage 2024, § 9 Rn. 15][vgl. betreffend unwahre Angaben beim Bezug von Trennungsgeld: BVerwG, Urteil vom 30.11.2006 - 1 D 6/05, juris, Rn. 23 sowie zu der Pflicht, sich bei der Verfolgung eigener Anliegen an die Wahrheit zu halten: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 11. Auflage 2024, § 9 Rn. 15] verletzt.

    Die Verpflichtung, wesentliche Änderungen seiner Wohnsituation mitteilen zu müssen, war ihm bekannt.[vgl. BVerwG, Urteil vom 30.11.2006 - 1 D 6/05 -, juris, Rn. 54-55][vgl. BVerwG, Urteil vom 30.11.2006 - 1 D 6/05 -, juris, Rn. 54-55] Er wusste, dass ihm das Trennungsübernachtungsgeld für das möblierte Zimmer im Haus seiner Mutter nicht zusteht, wenn er am Dienstort - gemeinsam mit seiner späteren Ehefrau - ein Eigenheim bewohnt.

    Rn. 149 Das Gewicht des Dienstvergehens wird vorliegend bestimmt durch die Vielzahl der unwahren Angaben, die Dauer der betrügerischen Begehung sowie die Höhe des in Rede stehenden Betrages.[vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 30.11.2006 - 1 D 6/05 -, juris, Rn. 63][vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 30.11.2006 - 1 D 6/05 -, juris, Rn. 63].

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2012 - 20 BD 7/11

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten wegen Teilnahme an einem Streik

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich nach den objektiven und subjektiven Handlungsmerkmalen der Verfehlung, den besonderen Umständen der Tatbegehung und den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris; Urteil vom 30.11.2006 - BVerwG 1 D 6.05 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 22.6.2010 - 20 LD 7/08 -, juris).
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