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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.06.1984 - 1 D 6.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3494
BVerwG, 04.06.1984 - 1 D 6.84 (https://dejure.org/1984,3494)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1984 - 1 D 6.84 (https://dejure.org/1984,3494)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1984 - 1 D 6.84 (https://dejure.org/1984,3494)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarrechtliche Relevanz einer Unfallflucht außerhalb des Dienstes - Relevanz eines Rückfalls - Rechtmäßigkeit einer Gehaltskürzung - Berücksichtigung mildernder Umstände bei der disziplinarrechtlichen Strafzumessung

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.02.1968 - I D 37.67
    Auszug aus BVerwG, 04.06.1984 - 1 D 6.84
    Eine Verkehrsunfallflucht ist, wie der Senat wie derholt entschieden hat (BVerwGE 33, 113; Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 96.78 - [ZBR 1980, 382 - BVerwG Dok.Ber. B 1960, 65] mit weiteren Hinweisen), stets Zeichen einer verantwortungslosen Haltung eines Kraftfahrers, der sich auf diese Weise nicht nur der Feststellung seiner Person und einer möglichen Bestrafung, sondern auch den berechtigten Ansprüchen des Geschädigten entzieht und es darauf ankommen läßt, daß der Halter des beschädigten Fahrzeugs aus eigenen Mitteln den Schaden bezahlt, dessen Entstehung er nicht verschuldet hat.
  • BVerwG, 12.12.1979 - 1 D 96.78
    Auszug aus BVerwG, 04.06.1984 - 1 D 6.84
    Eine Verkehrsunfallflucht ist, wie der Senat wie derholt entschieden hat (BVerwGE 33, 113; Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 96.78 - [ZBR 1980, 382 - BVerwG Dok.Ber. B 1960, 65] mit weiteren Hinweisen), stets Zeichen einer verantwortungslosen Haltung eines Kraftfahrers, der sich auf diese Weise nicht nur der Feststellung seiner Person und einer möglichen Bestrafung, sondern auch den berechtigten Ansprüchen des Geschädigten entzieht und es darauf ankommen läßt, daß der Halter des beschädigten Fahrzeugs aus eigenen Mitteln den Schaden bezahlt, dessen Entstehung er nicht verschuldet hat.
  • BVerwG, 05.07.2006 - 1 D 5.05

    Auf das Disziplinarmaß beschränkte Berufung; Polizeimeister; teils …

    Der Umstand, dass es sich bei dem Beamten um einen Polizeibeamten handelt, geht zwar zu seinen Lasten; dass es nur um einen "Bagatellschaden" ging, lässt den Verstoß aber wiederum in einem milderen Licht erscheinen (vgl. auch Urteil vom 29. August 2001 - BVerwG 1 D 49.00 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 31 = ZBR 2002, 212; zur Trunkenheitsfahrt mit erheblichem Sachschaden eines Polizeihauptkommissars im BGS mit BGS-Führerschein vgl. auch Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 11.94 - zur Unfallflucht außerhalb des Dienstes im Rückfall: Urteil vom 4. Juni 1984 - BVerwG 1 D 6.84 - zur Unfallflucht im Dienst mit Dienstfahrzeug: Urteil vom 21. Juli 1986 - BVerwG 1 D 162.85 - DokBerB 1986, 277).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 1 D 61.84

    Unfallflucht außerhalb des Dienstes eines Beamten der Deutschen Bundespost - …

    Denn Verkehrsunfallflucht ist, worauf der Senat wiederholt hingewiesen hat (BVerwGE 33, 113; Urteile vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 96.78 - <ZBR 1980, 382>; vom 4. Juni 1984 - BVerwG 1 D 6.84 - und vom 26. März 1985 - BVerwG 1 D 83.84 -), in aller Regel Zeichen einer verantwortungslosen Haltung eines Kraftfahrers, der sich auf diese Weise nicht nur der Feststellung seiner Person und einer möglichen Bestrafung, sondern auch den berechtigten Ansprüchen von Geschädigten entzieht und es darauf ankommen läßt, daß Verletzte ohne notwendige sofortige Hilfe bleiben oder Geschädigte ihren Schaden selbst tragen müssen, obwohl sie zum Entstehen des Schadens nichts beigetragen haben.
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 D 17.96

    Anwendung des Beamtendiziplinarrechts auf "privatisierte Beamte" der Deutschen …

    Eine Verkehrsunfallflucht ist, wie der Senat wiederholt betont hat, Zeichen einer verantwortungslosen Haltung eines Kraftfahrers, der sich auf dieser Weise nicht nur der Feststellung seiner Person und einer möglichen Bestrafung, sondern auch den berechtigten Ansprüchen des Geschädigten entzieht und es darauf ankommen läßt, daß der Halter des beschädigten Fahrzeugs aus eigenen Mitteln den von ihm nicht verursachten Schaden bezahlen muß (vgl. z.B. Urteil vom 6. Februar 1968 - I D 37.67 - <BVerwGE 33, 113 [115] = BVerwG DokBer B 1968, 3359 = ZBR 1968, 161>; Urteil vom 4. Juni 1984 - BVerwG 1 D 6.84 -).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 1 D 83.84

    Dienstvergehen eines Beamten - Trunkenheit im Straßenverkehr - …

    Auch das Vertrauen des Dienstherrn zu dem Beamten wird in der Regel durch eine solche Tat erschüttert, weil sich aus ihr zwangsläufig Rückschlüsse auf die Charakterhaltung des Beamten im dienstlichen Bereich ergeben, insbesondere auf sein Verantwortungsbewußtsein und damit auf seine Zuverlässigkeit (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 4. Juni 1984 - BVerwG 1 D 6.84 - mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 12.02.1985 - 1 D 144.84

    Betriebsdienstuntauglichkeit auf Grund von Alkoholkonsum - Dienstantritt eines …

    Auch wird das Vertrauen des Dienstherrn zu dem Beamten in der Regel durch eine solche Tat erschüttert, weil sich aus ihr zwangsläufig Rückschlüsse auf seine Charakterhaltung im dienstlichen Bereich ergeben, insbesondere auf sein Verantwortungsbewußtsein und damit auf seine Zuverlässigkeit (BVerwGE 33, 113; Urteil vom 4. Juni 1984 - BVerwG 1 D 6.84 -).
  • BVerwG, 25.01.1994 - 1 D 77.92
    Auch das Vertrauen des Dienstherrn zu dem Beamten wird in der Regel durch eine solche Tat erschüttert, weil sich aus ihr zwangsläufig Rückschlüsse auf die Charakterhaltung des Beamten im dienstlichen Bereich ergeben (ständige Rechtsprechung, u.a. Urteil vom 4. Juni 1984 - BVerwG 1 D 6.84 - m.w.N., Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 1 D 83.84 -).
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