Rechtsprechung
| BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 03.11.1993 - IX VL 34/93
- BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 25.11.1976 - 1 D 32.76
Sachverständigengutachten - Erklärungen öffentlicher Behörden - Hauptverhandlung …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
Der Senat hat in mehreren Entscheidungen anerkannt, daß eine schwere Erkrankung der Ehefrau oder eines anderen Familienmitglieds geeignet ist, einen Schockzustand auszulösen (Urteil vom 25. November 1976 - BVerwG 1 D 32.76 -: Erkrankung der Ehefrau an Schizophrenie; Urteil vom 18. März 1976 - BVerwG 1 D 51.75 -: Operation der Mutter an Gehirntumor; Urteil vom 25. Juli 1984 - BVerwG 1 D 8.84 -: schwere Erkrankung der Tochter).In seinem Urteil vom 25. November 1976 - BVerwG 1 D 32.76 -, das sich mit dem Vorliegen einer psychischen Ausnahmesituation des damals betroffenen Beamten infolge der Erkrankung seiner Ehefrau befaßt, hat der Senat zwar ausgeführt, daß nach der Lebenserfahrung eine derartige Situation in der Regel nicht ursächlich für kriminelle Aktivitäten sei, sondern sich mehr in depressiv-passivem Verhalten und damit auch in Verfehlungen solcher Art manifestiere.
- BVerwG, 18.03.1976 - 1 D 51.75
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
Der Senat hat in mehreren Entscheidungen anerkannt, daß eine schwere Erkrankung der Ehefrau oder eines anderen Familienmitglieds geeignet ist, einen Schockzustand auszulösen (Urteil vom 25. November 1976 - BVerwG 1 D 32.76 -: Erkrankung der Ehefrau an Schizophrenie; Urteil vom 18. März 1976 - BVerwG 1 D 51.75 -: Operation der Mutter an Gehirntumor; Urteil vom 25. Juli 1984 - BVerwG 1 D 8.84 -: schwere Erkrankung der Tochter).Andererseits hat der Senat aber in diesem Urteil anerkannt, daß die betrügerischen Manipulationen durch den Verlust des seelischen Gleichgewichts ausgelöst worden seien, der die Widerstandskraft des Beamten herabgesetzt habe (ebenso Urteil vom 18. März 1976 - BVerwG 1 D 51.75 -).
- BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91
Schalterbeamter der Post; Verkauf begehrter Sammlermarken gegen besondere …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
Für seine Berücksichtigung genügt es vielmehr, wenn für den Milderungsgrund hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, so daß sich sein Vorliegen nicht ausschließen läßt und deshalb im Zweifel zugunsten des Beamten zu entscheiden ist (Urteil vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - <BVerwGE 93, 294> m.w.N.).
- BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten auf Grund des Verstoßes gegen seine …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führen kann (Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 - m.w.N.). - BVerwG, 25.02.1992 - 1 D 37.91
Disziplinarrecht - Zugriff auf anvertrautes Geld - Milderungsgrund - …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
Zwar ist beim Vorliegen eines Milderungsgrundes nicht zwingend die Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme zu verhängen, sondern kann auch eine Gehaltskürzung in Betracht kommen, wie der Senat mit Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 D 37.91 - (BVerwG DokBer B 1992, 163) entschieden hat. - BVerwG, 07.02.1989 - 1 D 21.88
Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamten durch die …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (z.B. Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 - m.w.N.). - BVerwG, 28.11.1990 - 1 D 4.90
Gehaltskürzung als disziplinarische Maßnahme auf Grund des Dienstvergehens eines …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (z.B. Urteil vom 28. November 1990 - BVerwG 1 D 4.90 -). - BVerwG, 25.07.1984 - 1 D 8.84
Disziplinarrechtliche Relevanz einer verspäteten Abrechnung von Fahrgeldeinnahmen …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
Der Senat hat in mehreren Entscheidungen anerkannt, daß eine schwere Erkrankung der Ehefrau oder eines anderen Familienmitglieds geeignet ist, einen Schockzustand auszulösen (Urteil vom 25. November 1976 - BVerwG 1 D 32.76 -: Erkrankung der Ehefrau an Schizophrenie; Urteil vom 18. März 1976 - BVerwG 1 D 51.75 -: Operation der Mutter an Gehirntumor; Urteil vom 25. Juli 1984 - BVerwG 1 D 8.84 -: schwere Erkrankung der Tochter).
- BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 88.97
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf Postsendungen
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 -). - BVerwG, 23.09.1997 - 1 D 76.96
Entnahme von Bargeld aus Einschreibebriefen durch einen Postbeamten - Verstoß …
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 -). Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr, z.B. Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 - ; Urteil vom 18. Januar 1995 a.a.O.).
- BVerwG, 27.05.1997 - 1 D 53.96
Entstehen einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation - …
Der Senat hat in mehreren Entscheidungen anerkannt, daß eine schwere Erkrankung eines nahen Familienangehörigen geeignet ist, einen Schockzustand auszulösen (Urteil vom 25. November 1976 - BVerwG 1 D 32.76 - Urteil vom 18. März 1976 - BVerwG 1 D 51.75 - Urteil vom 25. Juli 1984 - BVerwG 1 D 8.84 - Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 -). So hat der Senat in seinem Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - maßgeblich darauf abgestellt, daß der damals betroffene Beamte, der durch den epileptischen Anfall seiner Ehefrau erstmals von deren schwerer Erkrankung erfahren hatte, "seiner Ehefrau etwas Gutes" tun wollte.
- BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 24.95
Postbeamter des einfachen Dienstes - Unterdrückung von Postsendungen - Öffnen von …
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - ).Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 - m.w.N.; Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - a.a.O.).
- BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 6.97
Disziplinarmaßnahmen wegen der Verletzung des Postgeheimnisses und eines …
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - ).Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr, z.B. Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 - Urteil vom 18. Januar 1995 a.a.O.).
- BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 43.94
Verletzung des Postgeheimnisses durch einen Postbediensteten als schweres …
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, läßt im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit erkennen, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - ).Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - a.a.O.).
- BVerwG, 06.11.1996 - 1 D 32.95
Disziplinarmaßnahme gegen einen Postbeamten des einfachen Dienstes - …
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, läßt im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit erkennen, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 -). Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr, z.B. Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 - Urteil vom 18. Januar 1995 a.a.O.).
- BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 37.95 Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 -
). Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr, z.B. Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 - m.w.N.; Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - a.a.O.).
- BVerwG, 09.09.1997 - 1 D 36.96
Bindung der Disziplinargerichte an strafgerichtliche Feststellungen - …
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 -; speziell zum Diebstahl von Beförderungsgütern durch Bahnbeamte vgl. Urteil vom 25. November 1987 - BVerwG 1 D 54.87 - Urteil vom 13. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 123.81 -). - BVerwG, 28.10.1997 - 1 D 60.97
Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst und der Kürzung des Ruhegehalts …
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 -; speziell zum Diebstahl von Beförderungsgütern durch Bahnbeamte, vgl. Urteil vom 25. November 1987 - BVerwG 1 D 54.87 - Urteil vom 13. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 123.81 - ). - BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97
Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des …
- BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98
Disziplinarmaßnahmen wegen der Unterschlagung von Kassenbeständen - …
- VG Wiesbaden, 23.07.2020 - 25 K 278/19
Zurückstufung wegen betrügerischer Reisekostenabrechnungen
- BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 18.97
Vorliegen des Milderungsgrundes einer psychischen Ausnahmesituation - Vorliegen …
- BVerwG, 11.11.1997 - 1 D 7.97
Disziplinarmaßnahmen wegen der Verletzung des Postgeheimnisses und des …
- BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 55.95
- BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 16.94
Dienstvergehen eines Postbeamten - Fortgesetzte Verletzung des Post- und …
- BVerwG, 07.08.1996 - 1 D 61.95
Öffnen eines Fangbriefes und Entwendung des Briefinhalts durch einen …
- BVerwG, 22.02.2000 - 1 D 58.97
Zerstörung des Vertrauensverhältnisses durch Ansichnahme von so genannten …
- BVerwG, 18.09.1996 - 1 D 73.95
Unbefugte Ansichnahme und Öffnung von Einschreibbriefen - Entwendung des …
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