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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.09.1995 - 1 D 6.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8304
BVerwG, 20.09.1995 - 1 D 6.95 (https://dejure.org/1995,8304)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.1995 - 1 D 6.95 (https://dejure.org/1995,8304)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 1995 - 1 D 6.95 (https://dejure.org/1995,8304)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zerstörung des beamtlichen Vertrauensverhältnisses durch Vergreifen an amtlich anvertrauten oder dienstlich zugänglichen Gütern oder Geldern - Voraussetzungen der Annahme des Milderungsgrundes einer einmaligen persönlichkeitsfremden Gelegenheitstat - Voraussetzungen der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 23.94

    Entfernung aus dem Dienst

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1995 - 1 D 6.95
    Der Milderungsgrund eines Handelns in einer psychischen Ausnahmesituation kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur in Betracht, wenn ein Ereignis von außen auf den Beamten schockartig einwirkt und seinerseits zu einer für einen solchen Schockzustand typischen Fehlhaltung des Betroffenen führt (vgl. u.a. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 -).
  • BVerwG, 26.01.1994 - 1 D 34.93

    Verwendung der veruntreuten Gelder für die Begleichung von Schulden - Entfernung …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1995 - 1 D 6.95
    Diese Notlage muß unverschuldet und aus der Sicht des Beamten ausweglos sein (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 26. Januar 1994 - BVerwG 1 D 34.93 -).
  • BVerwG, 08.06.1994 - 1 D 72.93

    Disziplinarverfahren gegen einen Postobersekretär wegen dienstlicher Vergehen - …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1995 - 1 D 6.95
    Im übrigen hat der Beamte das veruntreute Geld auch nicht zur Befriedigung existentieller Lebensbedürfnisse verwendet, sondern zur Begleichung einer Reparaturkostenrechnung seines Pkw's. Die Begleichung von Schulden stünde der Annahme des vorgenannten Milderungsgrundes aber nur dann nicht entgegen, wenn es sich um solche Schulden handeln würde, deren Nichterfüllung den Beamten und seine Familie von den für den Lebensbedarf notwendigen Leistungen abschneiden würde (vgl. u.a. Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 72.93 -).
  • BVerwG, 09.08.1995 - 1 D 45.94

    Dienstvergehen eines Beamten (Zollsekretär) - Zugriff und Veruntreuung amtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1995 - 1 D 6.95
    Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 9. August 1995 - BVerwG 1 D 45.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 1 D 33.94
    Auszug aus BVerwG, 20.09.1995 - 1 D 6.95
    Insbesondere kann der Umstand, daß der Beamte bis zur Tatzeit und auch danach zufriedenstellende Leistungen erbracht und der Dienstherr von Maßnahmen nach §§ 91, 92 BDO abgesehen hat, an der ausschließlich den Disziplinargerichten vorbehaltenen Entscheidung über das die Höchstmaßnahme rechtfertigende disziplinare Gewicht des Dienstvergehens nichts ändern (vgl. u.a. Urteil vom 28. März 1995 - BVerwG 1 D 33.94 -).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 1 D 94.95

    Entfernung aus dem Dienst

    Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 16. April 1996 - BVerwG 1 D 62.95 -, vom 20. September 1995 - BVerwG 1 D 6.95 -, Urteil vom 9. August 1995 - BVerwG 1 D 45.94 - m.w.N.).

    Ein derartiger Verwendungszweck würde nach der Rechtsprechung des Senats nur dann den vorgenannten Milderungsgrund erfüllen, wenn es sich um solche Verbindlichkeiten gehandelt hätte, deren Nichterfüllung die Beamtin bzw. ihre Familie von den für den notwendigen Lebensbedarf erforderlichen Leistungen abschneiden würde (vgl. u.a. Urteil vom 20. September 1995, a.a.O., Urteil vom 5. September 1995, a.a.O., Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - , Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 72.93 -).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Veruntreuung von Postgeldern durch einen …

    Diese Notlage muß unverschuldet und aus der Sicht des Beamten ausweglos sein (stRspr, z.B. Urteil vom 20. September 1995 - BVerwG 1 D 6.95 - m.w.N.).

    Die Begleichung von Schulden stünde der Annahme des vorgenannten Milderungsgrundes nur dann nicht entgegen, wenn es sich um solche Schulden handelte, deren Nichterfüllung den Beamten und seine Familie von den für den dringenden Lebensbedarf notwendigen Leistungen abschnitte (Urteil vom 20. September 1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96

    Disziplinarmaßnahmen wegen einer Verurteilung wegen Untreue und Urkundenfälschung …

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, können bei Zugriffsdelikten wie im vorliegenden Fall auch dienstlich gute oder sehr gute Leistungen und eine lange beanstandungsfreie Dienstzeit nicht dazu führen, von der Höchstmaßnahme abzusehen (vgl. z.B. Urteil vom 20. September 1995 - BVerwG 1 D 6.95 - m.w.N.; Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 -).
  • BVerwG, 07.08.1996 - 1 D 69.95

    Voraussetzungen für eine Lösung des Disziplinargerichts von den tatsächlichen …

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, können beim Zugriff auf amtlich anvertrautes oder dienstlich zugängliches Geld dienstlich gute Leistungen und eine lange beanstandungsfreie Beschäftigungsdauer bei der Post nicht dazu führen, von der Höchstmaßnahme abzusehen (vgl. z.B. Urteil vom 20. September 1995 - BVerwG 1 D 6.95 - Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 -).
  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 D 33.95

    Verwendung von eingenommenen Paketentgelten zum Ausgleich eines Fehlbetrages …

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, können bei einem Zugriffsdelikt oder einem Fehlverhalten, das einem Zugriffsdelikt gleichsteht, dienstlich gute Leistungen und eine lange Dienstzeit nicht dazu führen, von der Höchstmaßnahme abzusehen (vgl. z.B. Urteil vom 20. September 1995 - BVerwG 1 D 6.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 07.08.1996 - 1 D 61.95

    Öffnen eines Fangbriefes und Entwendung des Briefinhalts durch einen …

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, können bei Zugriffsdelikten wie im vorliegenden Fall dienstlich gute Leistungen und eine lange beanstandungsfreie Beschäftigungsdauer bei der Post nicht dazu führen, von der Höchstmaßnahme abzusehen (vgl. z.B. Urteil vom 20. September 1995 - BVerwG 1 D 6.95 - m.w.N.; Urteil vom 5. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 23.94 -).
  • BVerwG, 16.04.1996 - 1 D 62.95

    Vorliegen des Milderungsgrund der Geringwertigkeit

    Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann grundsätzlich nicht mehr Beamter bleiben (stRspr, vgl. unter anderem Urteil vom 20. September 1995 - BVerwG 1 D 6.95 -, Urteil vom 9. August 1995 - BVerwG 1 D 45.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.1996 - 1 D 103.95

    Untreue und Urkundenfälschung eines Kassenbeamten beim Postamt - Nicht …

    Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (vgl. u.a. Urteil vom 20. September 1995 - BVerwG 1 D 6.95 -).
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