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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 6.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11665
BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 6.97 (https://dejure.org/1998,11665)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1998 - 1 D 6.97 (https://dejure.org/1998,11665)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1998 - 1 D 6.97 (https://dejure.org/1998,11665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Verletzung des Postgeheimnisses und eines Diebstahls durch einen Postbeamten - Disziplinarmaßnahme der Versetzung eines Beamten in ein anderes Amt - Verstoß eines Beamten gegen seine Pflicht zu uneigennütziger Amtsführung und zu einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 6.97
    Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 m.w.N. - ) kann das Beamtenverhältnis ausnahmsweise fortgesetzt werden, wenn der Beamte im Zuge einer plötzlich entstandenen außergewöhnlichen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd versagt hat.

    Eine besondere Versuchungssituation, der er kopflos und spontan erlegen sein könnte, war auch nicht durch ein sonstiges von außen auf die Willensbildung des Beamten einwirkendes Ereignis entstanden (vgl. dazu Urteil vom 15. März 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 23.94

    Entfernung aus dem Dienst

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 6.97
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß bei länger dauernder seelischer Belastung eher als bei einem plötzlich auftretenden (vorübergehenden) Ereignis erwartet werden kann, daß der Betroffene sich mit seiner Situation auseinandersetzt und vermeiden kann, den Ausweg in kriminellen Handlungen zu suchen (Urteil vom 5. Oktober 1994 a.a.O.).

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 - Urteil vom 17. April 1996 - BVerwG 1 D 54.95 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 6.97
    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - ).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr, z.B. Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 - Urteil vom 18. Januar 1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91

    Paketzusteller der Deutschen Bundespost; Unterschlagung von Nach- und …

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 6.97
    Er hat sich dadurch nicht nur über das Interesse der Allgemeinheit an der Zuverlässigkeit des Postverkehrs, sondern auch über die Sicherung der Vertraulichkeit des Inhalts von Postsendungen hinweggesetzt und damit zusätzlich belastet (vgl. dazu Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 66.91 -).
  • BVerwG, 17.04.1996 - 1 D 54.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Schalterbeamten der Post - Disziplinarmaßnahme …

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 6.97
    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 - Urteil vom 17. April 1996 - BVerwG 1 D 54.95 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten auf Grund des Verstoßes gegen seine …

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 6.97
    Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 -) kann ausnahmsweise von der Verhängung der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme abgesehen werden, wenn die Tat als Folge einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation zu werten ist.
  • BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 40.97

    Unerlaubtes Entwenden von Diensteigentum der Bahn durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 6.97
    Dieser Milderungsgrund, bei dem der Senat derzeit von einer Geringwertigkeitsgrenze von ca. 50 DM ausgeht (Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 40.97 -), die hier nicht überschritten wäre, liegt deshalb nicht vor, weil der Beamte veranlaßt hat, daß ihm dienstlich anvertraute oder zugängliche Postsendungen geöffnet worden sind.
  • BVerwG, 07.02.1989 - 1 D 21.88

    Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamten durch die …

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 6.97
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr, z.B. Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 - Urteil vom 18. Januar 1995 a.a.O.).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 1 D 20.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf geringwertige Güter, …

    Hier handelt es sich jedoch - auch im Vergleich zu den Fällen, die den Urteilen vom 3. März 1998 - BVerwG 1 D 6.97 - und vom 18. März 1998 a.a.O. zugrunde liegen - insoweit um einen Sonderfall, als der Beamte trotz der Verletzung des Postgeheimnisses lediglich auf zwei Waren- bzw. Werbesendungen zugegriffen hat, die für ihn von außen unzweifelhaft erkennbar nur einen insgesamt sehr geringen Warenwert besaßen, der deutlich unterhalb der Geringwertigkeitsgrenze von derzeit ca. 50, 00 DM, d.h. mindestens unterhalb der Hälfte dieses Grenzbetrags lag.

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von den Fallgestaltungen, die den Urteilen vom 3. März 1998 a.a.O. und vom 18. März 1998 a.a.O. zugrunde liegen und in denen der dortige Beamte auf Waren- bzw. Werbesendungen von einem Gesamtwert in Höhe von jeweils über 25, 00 DM zugegriffen hat.

  • BVerwG, 26.01.1999 - 1 D 34.97

    Entnahme von Postsendungen in einer Vielzahl von Fällen über einen längeren …

    In Fällen von Briefberaubungen scheidet der letztgenannte Milderungsgrund allerdings grundsätzlich aus, da sich der betroffene Beamte nicht nur über das Interesse der Allgemeinheit an der Zuverlässigkeit des Postverkehrs, sondern auch über die Sicherung der Vertraulichkeit des Inhalts von Postsendungen hinweggesetzt und damit zusätzlich belastet hat (vgl. z.B. Urteil vom 3. März 1998 - BVerwG 1 D 6.97 -).
  • BVerwG, 22.07.1998 - 1 D 11.98

    Dienstvergehen eines Beamten durch Beraubung von Briefsendungen - Entfernung …

    In Fällen von Briefberaubungen scheidet der letztgenannte Milderungsgrund allerdings grundsätzlich aus, da sich der betroffene Beamte nicht nur über das Interesse der Allgemeinheit an der Zuverlässigkeit des Postverkehrs, sondern auch über die Sicherung der Vertraulichkeit des Inhalts von Postsendungen hinweggesetzt und damit zusätzlich belastet hat (Urteil vom 3. März 1998 - BVerwG 1 D 6.97 -).
  • BVerwG, 25.06.1998 - 1 D 86.97

    Pflicht zu uneigennützigem sowie zu achtungswürdigem und vertrauensgerechtem …

    Ein Beamter, der sich an ihm anvertrauten oder zugänglichen Postsendungen vergreift, versagt daher im Kernbereich seiner Dienstpflichten und ist deshalb für den öffentlichen Dienst grundsätzlich nicht mehr tragbar (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 3. März 1998 - BVerwG 1 D 6.97 - m.w.N.).
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