Rechtsprechung
| BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten auf Grund des Verstoßes gegen seine Kernpflichten während seiner aktiven Dienstzeit - Anforderungen an den Milderungsgrund der psychischen Ausnahmesituation im Rahmen einer beamtenrechtlichen Disziplinarmaßnahme - Vorliegen eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 15.08.1991 - XI VL 22/90
- BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 03.09.1991 - 1 D 82.90
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen
Auszug aus BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Ausnahme von der Entfernung aus dem Dienst - hier: von der Aberkennung des Ruhegehalts - möglich, wenn die Tat als Folge einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation des Täters zu werten wäre (Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 82.90 -).So hat es der Senat in seinem Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 82.90 - ausgeschlossen, "daß der Beamte sich jahrelang in einem Schockzustand befand".
Würde man den Milderungsgrund im vorliegenden Fall bejahen, hätte dies zur Konsequenz, daß auch fortdauernde seelische Belastungen für den Milderungsgrund ausreichen würden, was der Senat aber bisher stets verneint hat (z.B. Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 82.90 -).
- BVerwG, 28.03.1984 - 1 D 63.83
Bemessung der Disziplinarmaßnahme - Milderungsgrund - Psychische …
Auszug aus BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91
Zwar gibt es in der Rechtsprechung des Senats Entscheidungen, daß sich ein Schockzustand auch über mehrere Monate erstrecken kann (Urteil vom 28. November 1978 - BVerwG 1 D 81.77 - Urteil des Senats vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - vgl. aber auch Urteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 1 D 114.86 -).Zwar ist in dem Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - in Abgrenzung zu dem Milderungsgrund einer persönlichkeitsfremden einmaligen Gelegenheitstat ausgeführt, daß "die durch ein äußeres Ereignis schockartig verursachte psychische Ausnahmesituation auch länger wirken" kann.
- BVerwG, 25.02.1992 - 1 D 37.91
Disziplinarrecht - Zugriff auf anvertrautes Geld - Milderungsgrund - …
Auszug aus BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91
Wer sich über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Ehrlichkeit hinwegsetzt, beweist damit ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er regelmäßig mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses zu rechnen hat (stRspr, z.B. Urteil vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 D 108.87 - ; Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 D 37.91 -).
- BVerwG, 23.06.1987 - 1 D 114.86
Unterschlagung von Frachtbeträgen durch einen Beamten - Milderungsgrund des …
Auszug aus BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91
Zwar gibt es in der Rechtsprechung des Senats Entscheidungen, daß sich ein Schockzustand auch über mehrere Monate erstrecken kann (Urteil vom 28. November 1978 - BVerwG 1 D 81.77 - Urteil des Senats vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - vgl. aber auch Urteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 1 D 114.86 -). - BVerwG, 21.02.1989 - 1 D 108.87
Zerstörung der Vertrauensgrundlage eines Beamtenverhältnisses durch …
Auszug aus BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91
Wer sich über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Ehrlichkeit hinwegsetzt, beweist damit ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er regelmäßig mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses zu rechnen hat (stRspr, z.B. Urteil vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 D 108.87 - ; Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 D 37.91 -). - BVerwG, 27.07.1976 - 1 D 31.76
Disziplinargerichtliches Verfahren gegen Bundesbahnbeamten - Zugriff auf …
Auszug aus BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91
Der Senat hat wiederholt betont, daß ein Schock, wie er für die Annahme des Milderungsgrundes vorausgesetzt wird, sich seiner Natur nach als ein vorübergehender Zustand darstellt (z.B. Urteil vom 27. Juli 1976 - BVerwG 1 D 31.76 - ). - BVerwG, 28.11.1978 - 1 D 81.77
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91
Zwar gibt es in der Rechtsprechung des Senats Entscheidungen, daß sich ein Schockzustand auch über mehrere Monate erstrecken kann (Urteil vom 28. November 1978 - BVerwG 1 D 81.77 - Urteil des Senats vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - vgl. aber auch Urteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 1 D 114.86 -). - BVerwG, 24.09.1975 - 1 D 16.75
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91
Auch das Urteil vom 24. September 1975 - BVerwG 1 D 16.75 - (BVerwG Dok.Ber. B 1976, 49) kann angesichts des im Vergleich zu dem vorliegenden Sachverhalt erheblich kürzeren Zeitraums zwischen der Auslösung des Schocks und der Tathandlung nicht für eine abweichende Beurteilung herangezogen werden. - BVerwG, 19.06.1984 - 1 D 102.83
Auszug aus BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91
Soweit in Entscheidungen des Senats nicht - jedenfalls nicht ausdrücklich - auf eine Auslösung der psychischen Ausnahmesituation durch einen Schock abgehoben wurde (Urteil vom 25. Februar 1976 - BVerwG 1 D 46.75 - ; Urteil vom 19. Juni 1984 - BVerwG 1 D 102.83 - ), ist aber daran festgehalten worden, daß der psychische Zustand, der zu den jeweiligen Verfehlungen geführt hatte, vorübergehender Natur war.
- BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96
Disziplinarmaßnahmen wegen einer Verurteilung wegen Untreue und Urkundenfälschung …
Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führen kann (z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 -).In seinen Urteilen vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 82.90 - und vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 - hat es der Senat ausgeschlossen, daß ein Schockzustand, wie er für diesen Milderungsgrund kennzeichnend ist, jahrelang andauern kann.
Demgemäß hat es der Senat stets verneint, daß auch fortdauernde seelische Belastungen für den Milderungsgrund ausreichen (z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 - Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 82.90 -).
- BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97
Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des …
Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führen kann (Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 -).Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß bei länger dauernder seelischer Belastung eher als in einer plötzlich auftretenden (vorübergehenden) Situation erwartet werden kann, daß der Betroffene sich mit seiner Situation auseinandersetzt und vermeiden kann, den Ausweg in kriminellen Handlungen zu suchen (Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 -).
- BVerwG, 05.11.1996 - 1 D 100.95
Innerdienstliches Dienstvergehen eines Postbeamten durch Einbehaltung …
Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führen kann (z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 -).In seinen Urteilen vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 82.90 - und vom 5. Oktober 1994 a.a.O. hat es der Senat ausgeschlossen, daß ein Schockzustand, wie er für diesen Milderungsgrund kennzeichnend ist, jahrelang andauern kann.
- BVerwG, 15.06.1999 - 1 D 29.98
Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verstoß eines …
Eine solche Situation wird hervorgerufen durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führt (Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 - m.w.N.).Der Senat hat es bisher stets verneint, daß auch länger bestehende seelische Belastungen für den Milderungsgrund ausreichen (z.B. Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 82.90 - Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O.).
- BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 37.95 Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führen kann (Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 - m.w.N.).
Der Senat hat wiederholt betont, daß ein Schock, wie er für die Annahme des Milderungsgrundes vorausgesetzt wird, sich seiner Natur nach als ein vorübergehender Zustand darstellt (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 - m.w.N.).
- BVerwG, 27.05.1997 - 1 D 53.96
Entstehen einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation - …
Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führen kann (Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 - m.w.N.). - BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94 Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führen kann (Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 - m.w.N.).
- BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98
Disziplinarmaßnahmen wegen eines versuchten Betruges zu Lasten des Dienstherrn - …
Dabei ist wesentlich, daß es sich bei einem solchen Schock regelmäßig um einen vorübergehenden Zustand handelt (z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 -). - BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 97.97
Vorsätzlicher Verstoß gegen die dienstliche Pflicht zu voller Hingabe an den …
Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führen kann (Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 - m.w.N.). - BVerwG, 13.05.1997 - 1 D 44.96
Disziplinarrechtliche Folgen bei unbefugter Verwendung amtlich anvertrauten …
Unabhängig davon kann der Milderungsgrund nur dann zu einem Absehen von der Entfernung aus dem Dienst führen, wenn die Schocksituation bis zur letzten pflichtwidrigen Handlung, d.h. hier über ca. 10 Monate bis April 1993, bestanden hat (Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 -). - BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 27.97
Aberkennung des Ruhegehalts eines sich nicht mehr im Dienst befindenden Beamten …
- VG Wiesbaden, 23.07.2020 - 25 K 278/19
Zurückstufung wegen betrügerischer Reisekostenabrechnungen
- BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 18.97
Vorliegen des Milderungsgrundes einer psychischen Ausnahmesituation - Vorliegen …
- BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 6.97
Disziplinarmaßnahmen wegen der Verletzung des Postgeheimnisses und eines …
- BVerwG, 07.08.1996 - 1 D 69.95
Voraussetzungen für eine Lösung des Disziplinargerichts von den tatsächlichen …
- BVerwG, 27.02.1996 - 1 D 33.95
Verwendung von eingenommenen Paketentgelten zum Ausgleich eines Fehlbetrages …
- BVerwG, 12.09.1995 - 1 D 29.93
Ruhestandsbeamter des gehobenen fernmeldetechnischen Dienstes - Annahme von …
- BVerwG, 24.06.1998 - 1 D 102.97
Vorsätzliche Verletzung der Pflichten eines Beamten zu uneigennützigem sowie zu …
- BVerwG, 24.06.1997 - 1 D 53.95
Disziplinarmaßnahme gegen einen Schalterbamten der Post - Unterschlagung von …
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