Rechtsprechung
| BVerwG, 04.03.1977 - 1 D 61.76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Disziplinarmaßnahme gegen einen Regierungsoberinspektor wegen fahrlässigen Vollrausches - Voraussetzungen der Verjährung der Verhängung einer beamtenrechtlichen Geldbuße
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.12.1971 - I D 32.71
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Auszug aus BVerwG, 04.03.1977 - 1 D 61.76
Angesichts der einschlägigen Vorstrafe hätte er bei gehöriger Gewissensanspannung alles tun müssen, um eine seinem ursprünglichen Vorhaben zuwiderlaufende Benutzung des Kraftwagens im Rauschzustand zu verhindern, so etwa durch Hinterlegung der Autoschlüssel an einem sicheren Ort (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1971 - I D 32.71 - = Dok.Ber. B 1972, 4245, Urteil vom 22. Mai 1975 - I D 17.75 - = Dok.Ber. B 1975, 261). - BVerwG, 22.05.1975 - 1 D 17.75
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Auszug aus BVerwG, 04.03.1977 - 1 D 61.76
Angesichts der einschlägigen Vorstrafe hätte er bei gehöriger Gewissensanspannung alles tun müssen, um eine seinem ursprünglichen Vorhaben zuwiderlaufende Benutzung des Kraftwagens im Rauschzustand zu verhindern, so etwa durch Hinterlegung der Autoschlüssel an einem sicheren Ort (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1971 - I D 32.71 - = Dok.Ber. B 1972, 4245, Urteil vom 22. Mai 1975 - I D 17.75 - = Dok.Ber. B 1975, 261). - BVerwG, 19.03.1974 - I D 7.74
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Auszug aus BVerwG, 04.03.1977 - 1 D 61.76
Nach ständiger Rechtsprechung des Disziplinarsenats ist bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, in aller Regel eine Gehaltskürzung dann verwirkt, wenn Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen lassen (Urteil vom 19. März 1974 - I D 7/74 = BVerwG Dok.Ber. B 1974, 231 mit weiteren Zitaten).
- BVerwG, 31.07.1979 - 1 D 83.78
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Der erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, - grundsätzlich eine Gehaltskürzung, dann für verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen(Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG 1 D 7.74 - [BVerwG Dok.Ber. B 1974, 231] mit weiteren Zitaten;Urteil vom 4. März 1977 - BVerwG 1 D 61.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1977, 276];Urteil vom 28. September 1978 - BVerwG 1 D 57.78 - [BVerwG Dok.Ber. B 1978, 335]).Vielmehr ist hierdurch der von ihm verursachte Ansehensschaden noch vermehrt worden; angesichts der hohen Blutalkoholkonzentration war es lediglich einem glücklichen Zufall zu verdanken, daß es nicht zu einem schweren Unfall kam, zu dessen Abwendung der Beamte in seinem Rauschzustand nicht in der Lage gewesen wäre(Urteil vom 4. März 1977 - BVerwG 1 D 61.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1977, 276]).
- BVerwG, 28.09.1978 - 1 D 57.78
Außerdienstliche Trunkenheitsfahrt - Disziplinarmaßnahme - Kraftfahrender Beamter …
Der erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich eine Gehaltskürzung, jedenfalls dann für verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG 1 D 7.74 - [BVerwG Dok.Ber. B 1974, 231 mit weiteren Hinweisen]; Urteil vom 4. März 1977 - BVerwG 1 D 61.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1977, 276]). - BVerwG, 22.09.1982 - 1 D 83.81
Dienstvergehen eines Zollgrenzdienstbeamten - Berücksichtigung einer mehrfachen …
Der erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung auch bei außerdienstlicher Trunkenheit am Steuer eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine nur im förmlichen Disziplinarverfahren zulässige Disziplinarmaßnahme, und zwar grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für erforderlich gehalten, wenn Umstände vorgelegen haben, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen lassen (Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG 1 D 7.74 - [BVerwG Dok.Ber. B 1974, 231 mit weiteren Hinweisen]; Urteil vom 4. März 1977 - BVerwG 1 D 61.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1977, 276]; Urteil vom 18. April 1979 - BVerwG 1 D 60.78 - [BVerwGE 63, 222]).
- BVerwG, 18.04.1979 - 1 D 60.78
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Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich eine Gehaltskürzung, dann für verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen(Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG 1 D 7.74 - [BVerwG Dok.Ber. B 1974, 231 mit weiteren Hinweisen];Urteil vom 4. März 1977 - BVerwG 1 D 61.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1977, 276]). - BVerwG, 13.01.1982 - 1 D 38.81
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen eines Dienstvergehens - …
Da ein im schuldhaft verursachten Vollrausch objektiv tatbestandsmäßig und rechtswidrig begangenes Verkehrsdelikt nicht weniger geeignet ist, eine Schädigung des Ansehens als Beamter herbeizuführen als ein schuldhaft begangenes Trunkenheitsdelikt im Straßenverkehr (vgl. Urteile vom 4. März 1977 - BVerwG 1 D 61.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1977, 276], vom 31. Juli 1979 - BVerwG 1 D 83.78 - und vom 27. Januar 1981 - BVerwG 1 D 115.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 117]), kann die disziplinargerichtliche Rechtsprechung zu schuldhaften Alkoholverfehlungen von Kraftfahrern daher auch für die Wertung als außerdienstliches Dienstvergehen im Sinne von § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG zugrunde gelegt werden. - BVerwG, 16.03.1982 - 1 D 11.81
Einstufungsfunktion der Disziplinarmaßnahme
Der erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung auch bei außerdienstlicher Trunkenheit am Steuer eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine nur im förmlichen Disziplinarverfahren zulässige Disziplinarmaßnahme, und zwar grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für erforderlich gehalten, wenn Umstände vorgelegen haben, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen lassen (Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG 1 D 7.74 - [BVerwG Dok.Ber. B 1974, 231, mit weiteren Hinweisen]; Urteil vom 4. März 1977 - BVerwG 1 D 61.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1977, 276]; Urteil vom 18. April 1978 - BVerwG 1 D 60.78 - [BVerwGE 63, 222]). - BVerwG, 27.01.1981 - 1 D 115.79
Umfang der Berücksichtigung einer im Zustand des Rausches begangenen Tat bei der …
Da ein im schuldhaft verursachten Vollrausch objektiv tatbestandsmäßig und rechtswidrig begangenes Verkehrsdelikt nicht weniger geeignet ist, eine Schädigung des Ansehens als Beamter herbeizuführen, als ein schuldhaft begangenes Trunkenheitsdelikt im Straßenverkehr (vgl. Urteil vom 4. März 1977 - BVerwG 1 D 61.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1977, 276]; Urteil vom 31. Juli 1979 - BVerwG 1 D 83.78 -), kann die disziplinargerichtliche Rechtsprechung zu schuldhaften Alkoholverfehlungen von Kraftfahrern im Straßenverkehr daher auch für das Disziplinarmaß zugrunde gelegt werden. - BVerwG, 03.08.1982 - 1 D 65.81
Verurteilung des Beamten zu einer Geldstrafe wegen fahrlässigen Vollrausches - …
Dar erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung auch bei außerdienstlicher Trunkenheit am Steuer eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine nur im förmlichen Disziplinarverfahren zulässige Disziplinarmaßnahme, und zwar grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für erforderlich gehalten, wenn Umstände vorgelegen haben, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen lassen (Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG 1 D 7.74 - [BVerwG Dok.Ber.B 1974, 231, m.w. Hinweisen]; Urteil vom 4. März 1977 - BVerwG 1 D 61.76 - [BVerwG Dok.Ber.B 1977, 276]; Urteil vom 18. April 1978 - BVerwG 1 D 60.78 - [BVerwGE 63, 222]). - BVerwG, 09.05.1979 - 1 D 55.78
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Der erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich einer Gehaltskürzung, dann für verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen(Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG 1 D 7.74 - [BVerwG Dok.Ber. B 1974, 231 mit weiteren Hinweisen];Urteil vom 4. März 1977 - BVerwG 1 D 61.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1977, 276];Urteil vom 18. April 1979 - BVerwG 1 D 60.78 -). - BVerwG, 25.01.1984 - 1 D 35.83
Dienstvergehen eines Beamten durch Trunkenheit am Steuer außerhalb des Dienstes - …
Der erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung auch bei außerdienstlicher Trunkenheit am Steuer eines dienstlich nicht mit den Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine nur im förmlichen Disziplinarverfahren zulässige Disziplinarnaßnahme, und zwar grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für erforderlich gehalten, wenn Umstände vorgelegen haben, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen lassen (Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG 1 D 7.74 - [BVerwG Dok.Ber. B 1974, 231]; Urteil vom 4. März 1977 - BVerwG 1 D 61.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1977, 276]; Urteil vom 16. März 1932 - BVerwG 1 D 11.81 - [BVerwG Dok.Ber. B 1982, 233]; Urteil von 22. September 1982 - BVerwG 1 D 83.81 -). - BVerwG, 14.03.1980 - 1 D 3.79
Innerdienstliches Dienstvergehen - Beförderungsfeier - Übermäßiger Alkoholgenuß - …
- BVerwG, 14.01.1982 - 1 D 32.81
Führen eines Kraftfahrzeugs in fahruntüchtigem Zustand - Ausnahme der Verhängung …
- BVerwG, 22.08.1979 - 1 D 66.78
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- BVerwG, 31.07.1979 - 1 D 82.78
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- BVerwG, 26.06.1979 - 1 D 61.78
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- BVerwG, 06.12.1977 - 1 D 12.77
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