Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 62.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10600
BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 62.94 (https://dejure.org/1995,10600)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1995 - 1 D 62.94 (https://dejure.org/1995,10600)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1995 - 1 D 62.94 (https://dejure.org/1995,10600)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,10600) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Spielsucht pathologischer Natur als Grund für eine erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit - Auswirkungen eines Dienstvergehens auf das Vertrauensverhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten - Gründe, die ausnahmsweise ein Verbleiben des ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91

    Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 62.94
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat, daß Spielsucht, selbst wenn sie pathologischer Natur ist, für sich allein nicht eine erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit oder gar eine Schuldunfähigkeit zur Folge hat (Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - m.w.N.).

    In diesem Fall kann und muß im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise vom Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (urteil vom 16. März 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.01.1993 - 1 D 68.91

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst auf Grund eines Dienstvergehens - …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 62.94
    Eine Lösung von strafgerichtlichen Feststellungen gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO ist nach der Rechtsprechung des Senats auf Fälle beschränkt, in denen das Disziplinargericht sonst gezwungen wäre, auf der Grundlage offensichtlich unrichtiger oder inzwischen als unzutreffend erkannter Feststellungen zu entscheiden (z.B. Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 1 D 68.91 - ).

    Die bloße Möglichkeit, daß das Geschehen objektiv oder subjektiv auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluß nicht aus (Urteil vom 19. Januar 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 23.94

    Entfernung aus dem Dienst

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 62.94
    Der Milderungsgrund eines Handelns in einer psychischen Ausnahmesituation, auf den sich der Beamte beruft, kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur in Betracht, wenn ein Ereignis von außen auf den Beamten schockartig einwirkt und seinerseits zu einer für einen solchen Schockzustand typischen Fehlhaltung des Betroffenen führt (vgl. u.a. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 -).

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbaren Verhalten (stRspr, siehe u.a. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 - a.a.O.; Urteil vom 23. Juni 1993 - BVerwG 1 D 38.92 - ; Urteil vom 8. Juni 1983 - BVerwG 1 D 112.82 - BVerwGE 76, 87 [BVerwG 08.06.1983 - 1 D 112/82]).

  • BVerwG, 08.06.1983 - 1 D 112.82

    Strafverfahren - Disziplinarverfahren - Disziplinarmaß - Grundsatz der …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 62.94
    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbaren Verhalten (…stRspr, siehe u.a. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 - a.a.O.; Urteil vom 23. Juni 1993 - BVerwG 1 D 38.92 - ; Urteil vom 8. Juni 1983 - BVerwG 1 D 112.82 - BVerwGE 76, 87 [BVerwG 08.06.1983 - 1 D 112/82]).
  • BVerwG, 23.06.1993 - 1 D 38.92

    Begehung eines Dienstvergehens durch Zugriff auf amtlich anvertraute Gelder - …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 62.94
    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbaren Verhalten (…stRspr, siehe u.a. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 - a.a.O.; Urteil vom 23. Juni 1993 - BVerwG 1 D 38.92 - ; Urteil vom 8. Juni 1983 - BVerwG 1 D 112.82 - BVerwGE 76, 87 [BVerwG 08.06.1983 - 1 D 112/82]).
  • BVerwG, 01.02.1995 - 1 D 38.94

    Wiederholte dienstrechtliche Vergehen eines Postbeamten bei Diestleistungen per …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 62.94
    Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 1. Februar 1995 - BVerwG 1 D 38.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.1989 - 1 D 7.89

    Strafgerichtliche Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue, fortgesetzter …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 62.94
    Die Feststellung weiterer Tragbarkeit eines Beamten aus dem Zusammenwirken von Bestandteilen mehrerer Milderungsgründe, also aus einer Kumulation verschiedener Umstände, die jeder für sich ein Verbleiben im Dienst nicht rechtfertigen würden, wird von der Rechtsprechung des Senats bei Dienstvergehen, die grundsätzlich zur Höchstmaßnahme führen, abgelehnt (vgl. u.a. Urteil vom 29. November 1989 - BVerwG 1 D 7.89 - ; Beschluß vom 14. November 1986 - BVerwG 1 DB 50.86 - ; Urteil vom 20. August 1980 - BVerwG 1 D 87.79 - siehe auch Urteil vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 D 25.82 -).
  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 D 2.94

    Verletzung des Briefgeheimnisses in Tateinheit mit Diebstahl durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 62.94
    Die Einkommensverhältnisse des damals noch unverheirateten Beamten lagen zur Tatzeit über den zu jener Zeit gültigen Sozialhilfesätzen für Alleinstehende, an denen sich der Senat nach ständiger Rechtsprechung hinsichtlich der Feststellung einer wirtschaftlichen Notlage orientiert (vgl. z.B. Urteil vom 22. November 1994 - BVerwG 1 D 2.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.1980 - 1 D 87.79

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängung einer Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 62.94
    Die Feststellung weiterer Tragbarkeit eines Beamten aus dem Zusammenwirken von Bestandteilen mehrerer Milderungsgründe, also aus einer Kumulation verschiedener Umstände, die jeder für sich ein Verbleiben im Dienst nicht rechtfertigen würden, wird von der Rechtsprechung des Senats bei Dienstvergehen, die grundsätzlich zur Höchstmaßnahme führen, abgelehnt (vgl. u.a. Urteil vom 29. November 1989 - BVerwG 1 D 7.89 - ; Beschluß vom 14. November 1986 - BVerwG 1 DB 50.86 - ; Urteil vom 20. August 1980 - BVerwG 1 D 87.79 - siehe auch Urteil vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 D 25.82 -).
  • BVerwG, 09.02.1983 - 1 D 25.82

    Unterdrückung von Warensendungen durch Beraubung des aus je 20 Zigaretten …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 62.94
    Die Feststellung weiterer Tragbarkeit eines Beamten aus dem Zusammenwirken von Bestandteilen mehrerer Milderungsgründe, also aus einer Kumulation verschiedener Umstände, die jeder für sich ein Verbleiben im Dienst nicht rechtfertigen würden, wird von der Rechtsprechung des Senats bei Dienstvergehen, die grundsätzlich zur Höchstmaßnahme führen, abgelehnt (vgl. u.a. Urteil vom 29. November 1989 - BVerwG 1 D 7.89 - ; Beschluß vom 14. November 1986 - BVerwG 1 DB 50.86 - ; Urteil vom 20. August 1980 - BVerwG 1 D 87.79 - siehe auch Urteil vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 D 25.82 -).
  • BVerwG, 14.11.1986 - 1 DB 50.86
  • BVerwG, 11.07.1995 - 1 D 20.94

    Vorsätzliches Dienstvergehen eines Beamten - Die Entfernung aus dem Dienst als …

    Der Senat hat es insbesondere abgelehnt, bei Dienstvergehen, die - wie hier - grundsätzlich zur Verhängung der Höchstmaßnahme führen, die weitere Tragbarkeit eines Beamten aus dem Zusammenwirken von Bestandteilen mehrerer anerkannter Milderungsgründe, also aus einer Kumulation verschiedener Umstände, die jeder für sich ein Verbleiben im Dienst nicht rechtfertigen würden, festzustellen (Urteil vom 12. April 1995 - BVerwG 1 D 62.94 - m.w.N.).

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (stRspr, siehe u.a. Urteil vom 12. April 1995 - BVerwG 1 D 62.94 - m.w.N.).

  • BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00

    Bestreiten der subjektiven Voraussetzungen eines Dienstvergehens - Absehen von …

    Die Feststellung der weiteren Tragbarkeit eines Beamten unter Hinweis auf ein Zusammenwirken von je für sich als Milderungsgrund nicht zureichenden Umständen, die je für sich genommen auch ein Verbleiben im Dienst nicht rechtfertigen könnten, wird vom Senat bei Dienstvergehen, die grundsätzlich zur Höchstmaßnahme führen, abgelehnt (vgl. z.B. Urteil vom 12. April 1995 - BVerwG 1 D 62.94 - m.w.N.; Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 97.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 1 D 23.02

    Bundesbankhauptsekretär; Entwendung von Banknoten; Zugriffsdelikt; …

    Die Feststellung der weiteren Tragbarkeit eines Beamten unter Hinweis auf ein Zusammenwirken von je für sich als Milderungsgrund nicht zureichenden Umständen, die je für sich genommen auch ein Verbleiben im Dienst nicht rechtfertigen könnten, wird vom Senat bei Dienstvergehen, die grundsätzlich zur Höchstmaßnahme führen, abgelehnt (vgl. z.B. Urteile vom 12. April 1995 - BVerwG 1 D 62.94 - und vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 97.97 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 58.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten des mittleren Postdienstes - Entnahme von …

    Dieser Milderungsgrund kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur dann in Betracht, wenn ein Ereignis von außen auf den Beamten schockartig einwirkt und seinerseits zu einer für einen solchen zeitlich begrenzten Schockzustand typischen Fehlhaltung des Betroffenen führt (vgl. u.a. Urteil vom 12. April 1995 - BVerwG 1 D 62.94 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht