Rechtsprechung
| BVerwG, 26.03.1982 - 1 D 64.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Omnibusfahrer der Bundesbahn - Diebstahl während des Dienstes unter Missbrauch des Dienstfahrzeugs als Dienstvergehen - Überprüfung der Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme - Angemessenheit einer längerfristigen ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 08.05.1981 - IV VL 24/81
- BVerwG, 26.03.1982 - 1 D 64.81
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.08.1980 - 1 D 96.79
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängung einer Disziplinarmaßnahme
Auszug aus BVerwG, 26.03.1982 - 1 D 64.81
Es ist schwerwiegender als der vom Bundesdisziplinargericht herangezogene Vergleichsfall in dem Urteil vom 20. August 1980 - BVerwG 1 D 96.79 - (BVerwG Dok.Ber.B 1980 329).
- BVerwG, 08.12.1982 - 1 D 32.82
Mißbrauch dienstlicher Kenntnisse, Geräte und Zugangsmöglichkeiten zu …
Geldbuße und Gehaltskürzung dürfen als erzieherische Disziplinarmaßnahme nicht unter dem Gesichtspunkt verhängt werden, daß das Fehlverhalten des Beamten dienstliche Belange berührt hat oder sogar ein Versagen im Kernbereich dienstlicher Pflichten darstellt, sondern nur dann darf dies geschehen, wenn die Gefahr einer Beeinträchtigung dienstlicher Belange in Zukunft besteht (BVerwGE 63, 18 [BVerwG 03.03.1978 - 1 D 57/77] [23] und die zuletzt genannten Urteile vom 11. Februar und 7. April 1981 sowie die Urteile vom 17. März 1982 - BVerwG 1 D 66.81 - [BVerwG Dok.Ber. B 1982, 177] und vom 26. März 1982 - BVerwG 1 D 64.81 -).
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