Rechtsprechung
| BVerwG, 17.09.1996 - 1 D 64.95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beamter des mittleren Dienstes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung - Beihilfe zum versuchten außerdienstlichen Versicherungsbetrug - Erschwerende Gesichtspunkte - Keine Einstellung des Verfahrens gem. § 14 BDO - Gehaltskürzung (oberer Bereich) als ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 18.05.1995 - XVII VL 13/94
- BVerwG, 17.09.1996 - 1 D 64.95
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 10.03.1992 - 1 D 50.91
Entfernung aus dem Dienst bei einer Beteiligung eines Beamten außerhalb seines …
Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 1 D 64.95
Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwerwiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage (stRspr, vgl. Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 - Urteil vom 13. Juni 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ).In dieser Höhe wäre darüber hinaus die Versichertengemeinschaft benachteiligt worden (Urteil vom 10. März 1992 a.a.O.).
- BVerwG, 09.11.1994 - 1 D 57.93
Disziplinarrecht: Steuerhinterziehung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei …
Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 1 D 64.95
Gerade die Fälle der Steuerhinterziehung stellen ein gravierendes Wirtschaftsdelikt dar (vgl. Urteil vom 9. November 1994 - BVerwG 1 D 57.93 -DÖV 1995, 289 = DÖD 1995, 230 = IÖD 1995, 126>). - BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 29.90
Disziplinarrechtliche Relevanz der Trunkenheit eines Beamten am Steuer außerhalb …
Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 1 D 64.95
Der straf- und ordnungsrechtlich vorbelastete Beamte hatte sich vor dem hier zu beurteilenden Dienstvergehen in vergleichbarer Weise außerdienstlich achtungsunwürdig verhalten und hat damit die ihm durch die damalige Einleitung eines Disziplinarverfahrens zuteil gewordene Warnung und Mahnung an seine Beamtenpflichten wie ein rückfälliger Beamter - in solchen Fällen bejaht der Senat regelmäßig das zusätzliche individuelle Erziehungsbedürfnis (z.B. Urteil vom 28. April 1986 - BVerwG 1 D 152.85 - Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ) - unbeachtet gelassen.
- BVerwG, 06.09.1995 - 1 D 48.94
Außerdienstliche Straftat als Dienstvergehen - Beurteilung der …
Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 1 D 64.95
Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwerwiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage (stRspr, vgl. Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 - Urteil vom 13. Juni 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ). - BVerwG, 13.07.1994 - 1 D 56.93
Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 1 D 64.95
Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwerwiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage (stRspr, vgl. Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 - Urteil vom 13. Juni 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ). - BVerwG, 17.05.1994 - 1 D 27.93
Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme
Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 1 D 64.95
Nach der im Disziplinarrecht maßgebenden Beurteilung der Persönlichkeit des Beamten macht es im Hinblick auf die durch die vorgenommene Handlung zutage getretenen Persönlichkeitsmängel für die Frage, ob das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn beeinträchtigt ist, keinen Unterschied, ob der Erfolg eingetreten ist oder ob - wie hier - dessen Eintritt durch objektive und von dem Beamten nicht beeinflußbare umstände verhindert worden und damit die Tat im Versuchsstadium steckengeblieben ist (vgl. dazu Urteil vom 17. Mai 1994 - BVerwG 1 D 27.93 -). - BVerwG, 06.12.1994 - 1 D 78.93
Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 1 D 64.95
Zwar kann es nach dem Grundsatz der stufenweisen Steigerung der Disziplinarmaßnahme geboten sein, eine schwerere Maßnahme auszusprechen, weil sich die zuvor verhängte Maßnahme als nicht ausreichend erwiesen hat, den Beamten zu beanstandungsfreiem Verhalten zu veranlassen (Urteil vom 6. Dezember 1994 - BVerwG 1 D 78.93 -). - BVerwG, 28.04.1986 - 1 D 152.85
Verhängung einer dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltenen …
Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 1 D 64.95
Der straf- und ordnungsrechtlich vorbelastete Beamte hatte sich vor dem hier zu beurteilenden Dienstvergehen in vergleichbarer Weise außerdienstlich achtungsunwürdig verhalten und hat damit die ihm durch die damalige Einleitung eines Disziplinarverfahrens zuteil gewordene Warnung und Mahnung an seine Beamtenpflichten wie ein rückfälliger Beamter - in solchen Fällen bejaht der Senat regelmäßig das zusätzliche individuelle Erziehungsbedürfnis (z.B. Urteil vom 28. April 1986 - BVerwG 1 D 152.85 - Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ) - unbeachtet gelassen. - BVerwG, 13.03.1989 - 1 D 52.88
Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 1 D 64.95
Hat der Beamte schon einmal in vergleichbarer Weise versagt, so wird die Prognose für sein in der Zukunft liegendes Verhalten in der Regel nicht anders und nicht günstiger ausfallen können (Urteil vom 13. März 1989 - BVerwG 1 D 52.88 - ).
- VG Berlin, 19.02.2013 - 80 K 38.12
Versicherungsbetrug eines Polizeibeamten, Aberkennung des Ruhegehalts
Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwerwiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig (so auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. Urteil vom 17. September 1996 - BVerwG 1 D 64.95 - Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 - Urteil vom 13. Juni 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ).In schweren Fällen außerdienstlich begangenen Betrugs erkennen die Disziplinargerichte in der Regel auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, während in minderschweren Fällen eine geringere Disziplinarmaßnahme verwirkt ist (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 17. September 1996, a.a.O.).
- BVerwG, 08.09.1997 - 1 D 32.96
Entfernung eines Polizeiobermeisters im Bundesgrenzschutz aus dem Dienst - …
Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwerwiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 17. September 1996 - BVerwG 1 D 64.95 - Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 - Urteil vom 13. Juni 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ).In schweren Fällen außerdienstlich begangenen Betrugs erkennt der Senat in der Regel auf Entfernung aus dem Dienst, während in minderschweren Fällen eine geringere Disziplinarmaßnahme verwirkt ist (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 17. September 1996 a.a.O.).
- VG Berlin, 24.04.2012 - 80 K 9.11
Maßnahmeverbot wegen Zeitablaufs und zur Frage der Unterbrechung der …
Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwerwiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage (st. Rspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 17. September 1996 - BVerwG 1 D 64.95 - Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 - Urteil vom 13. Juni 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ).In schweren Fällen außerdienstlich begangenen Betrugs erkennen die Disziplinargerichte in der Regel auf Entfernung aus dem Dienst, während in minderschweren Fällen eine geringere Disziplinarmaßnahme verwirkt ist (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 17. September 1996, a.a.O.).
- BVerwG, 15.10.1997 - 1 D 3.97
Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten - Wegwerfen …
Hat der Beamte schon einmal in vergleichbarer Weise versagt, so wird die Prognose für sein in der Zukunft liegendes Verhalten in der Regel nicht anders und nicht günstiger ausfallen können (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 17. September 1996 - BVerwG 1 D 64.95 -). - BVerwG, 29.10.1997 - 1 D 65.96
Betrug durch einen Beamten der Deutschen Bundesbahn - Aussortierung einzelner …
Bei innerdienstlichen Betrugsfällen hat der Senat eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, mißbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn wegen der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarischen Eigengewicht einhergeht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (stRspr, z.B. Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - ; zum Versicherungsbetrug vgl. Urteil vom 17. September 1996 - BVerwG 1 D 64.95 -). - BVerwG, 11.07.2001 - 1 D 41.00
Disziplinarmaßnahmen für außergerichtliche Dienstvergehen bei Beamten - …
Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwer wiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage (stRspr; vgl. z.B. Urteil vom 4. Juli 2000 - BVerwG 1 D 38.99 - Urteil vom 8. September 1997 - BVerwG 1 D 32.96 - ; Urteil vom 17. September 1996 - BVerwG 1 D 64.95 - Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 - Urteil vom 13. Juli 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ). - BVerwG, 15.09.1998 - 1 D 87.97
Erkennbarkeit des objektiven Wertes eines Kunststoffbehälters - Nutzung eines …
Das Bundesdisziplinargericht hat mit zutreffenden, der Rechtsprechung des Senats entsprechenden Erwägungen (vgl. Urteil vom 17. September 1996 - BVerwG 1 D 64.95 -) festgestellt, daß der Verhängung einer Gehaltskürzung § 14 BDO entgegensteht. - BVerwG, 26.08.1997 - 1 D 80.96
Zulässigkeit einer Disziplinarmaßnahme neben der Verhängung einer Freiheitsstrafe …
Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwerwiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 17. September 1996 - BVerwG 1 D 64.95 - Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 - Urteil vom 13. Juni 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.1998 - 2 M 76/98
Vorläufige Dienstenthebung, Entfernung aus dem Dienst
Während in schweren Fällen außerdienstlichen Betrugs die Höchstmaßnahme in Betracht kommt, kann in minderschweren Fällen eine geringe Disziplinarmaßnahme verwirkt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.1996 - 1 D 64.95 -: Gehaltskürzung). - BVerwG, 04.07.2000 - 1 D 38.99
Aberkennung des Ruhegehalts nach einemVersicherungsbetrug - Betrug zum Nachteil …
Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwerwiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 8. September 1997 - BVerwG 1 D 32.96 - ; Urteil vom 17. September 1996 - BVerwG 1 D 64.95 - Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 - Urteil vom 13. Juni 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ).
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