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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.1998 - 1 D 64.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,18073
BVerwG, 16.09.1998 - 1 D 64.96 (https://dejure.org/1998,18073)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1998 - 1 D 64.96 (https://dejure.org/1998,18073)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1998 - 1 D 64.96 (https://dejure.org/1998,18073)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Disziplinarurteils gegen einen Postzustellungebeamten in der Berufung - Verstoß gegen die Pflicht zur vollen Hingabe an seinen Beruf eines Postzustellbeamten - Alkoholkranker Postzustellbeamter im Disziplinarverfahren - Erfolglosigkeit der vorangegangenen ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.02.1992 - 1 D 2.91

    Außerdienstliche Beleidigung - Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1998 - 1 D 64.96
    Soweit nicht eine vorsätzliche Widersetzlichkeit oder eine bewußte Gleichgültigkeit gegenüber den dienstlichen Anforderungen vorliegt, stellt eine schlechte Dienstverrichtung eines Beamten nur dann eine Dienstpflichtverletzung dar, wenn eine Vielzahl von Mängel erwiesen ist, die über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen, und nicht Unvermögen, sondern echte Schuld vorliegt (vgl. Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 1 D 4.93 - Urteil vom 12. Februar 1992 - BVerwG 1 D 2.91 - , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.1980 - 1 D 14.79

    Gesetzlich geordnetes Verfahren - Übernahme von Feststellungen - Sachentscheidung …

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1998 - 1 D 64.96
    Im Anschuldigungspunkt 2 - Vorwurf des schuldhaft unerlaubten Fernbleibens vom Dienst am 11. März 1991 - entbindet die erstinstanzliche Freistellung des Ruhestandsbeamten von diesem Vorwurf den Senat nicht von einer erneuten Sachverhaltsfeststellung und disziplinarrechtichen Würdigung (vgl. Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 1 D 14.79 -):.
  • BVerwG, 20.06.1974 - I D 22.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1998 - 1 D 64.96
    Schon ein Alkoholgenuß, der zu einer Blutalkoholkonzentration von 0, 5 Promille führt, kann meßbare Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit bewirken (Urteil vom 20. Juni 1974 - BVerwG 1 D 22.74 - <BVerwGE 46, 272 = BVerwG DokBer B 1974, 290>) und setzt die Fähigkeit zu ordnungsgemäßen Dienstleistungen herab, sofern er sie nicht vollständig ausschließt (Urteil vom 2. September 1981 - BVerwG 1 D 69.80).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 4.93

    Verstoß gegen Kassenvorschriften durch einen Beamten der Wehrbereichsverwaltung - …

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1998 - 1 D 64.96
    Soweit nicht eine vorsätzliche Widersetzlichkeit oder eine bewußte Gleichgültigkeit gegenüber den dienstlichen Anforderungen vorliegt, stellt eine schlechte Dienstverrichtung eines Beamten nur dann eine Dienstpflichtverletzung dar, wenn eine Vielzahl von Mängel erwiesen ist, die über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen, und nicht Unvermögen, sondern echte Schuld vorliegt (vgl. Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 1 D 4.93 - Urteil vom 12. Februar 1992 - BVerwG 1 D 2.91 - , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.1997 - 1 D 96.95

    Rückfall in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit wegen Erfolglosigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1998 - 1 D 64.96
    Wie dem Senat aus anderen Disziplinarverfahren bekannt ist (vgl. z.B. Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 1 D 96.95), neigen Alkoholabhängige dazu, ihre Krankheit zu verheimlichen und zu verharmlosen sowie entsprechende Anzeichen Dritten gegenüber in einem "milderen Licht" erscheinen zu lassen.
  • BVerwG, 02.09.1981 - 1 D 69.80

    Verspäteter Antritt des Dienstes - Fortsetzung des Beamtenverhältnisses in …

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1998 - 1 D 64.96
    Schon ein Alkoholgenuß, der zu einer Blutalkoholkonzentration von 0, 5 Promille führt, kann meßbare Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit bewirken (Urteil vom 20. Juni 1974 - BVerwG 1 D 22.74 - <BVerwGE 46, 272 = BVerwG DokBer B 1974, 290>) und setzt die Fähigkeit zu ordnungsgemäßen Dienstleistungen herab, sofern er sie nicht vollständig ausschließt (Urteil vom 2. September 1981 - BVerwG 1 D 69.80).
  • BVerwG, 16.06.1992 - 1 D 76.90
    Auszug aus BVerwG, 16.09.1998 - 1 D 64.96
    Wichtige Indizien hierfür sind u.a. Verlauf und Ergebnis der Therapie sowie die Dauer der anschließenden Abstinenzphase, wobei sich nach der Rechtsprechung des Senats der Erfolg einer Kur nicht aus einer bestimmten, zeitlich festgelegten Dauer alkoholischer Enthaltsamkeit ergibt (Urteil vom 16. Juni 1992 - BVerwG 1 D 76.90 ).
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