Rechtsprechung
| BVerwG, 08.02.1977 - 1 D 66.76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Angemessene Disziplinarmaßnahme für ein außerdienstliches Dienstvergehen - Diebstähle in Warenhäusern - Bewusstseinsstörung wegen Medikamentenmissbrauchs - Versetzung in ein Amt mit geringerem Endgrundgehalt
Verfahrensgang
- BDiszG, 23.03.1976 - BDiG VII VL 9/76
- BVerwG, 08.02.1977 - 1 D 66.76
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.02.1976 - 1 D 22.75
Verhängung einer nur im förmlichen Disziplinarverfahren zulässigen …
Auszug aus BVerwG, 08.02.1977 - 1 D 66.76
Das Urteil vom 25. Februar 1976 in der Sache I D 22.75 betraf einen Beamten, der in Ausübung einer ungenehmigten Nebenbeschäftigung durch einen einmaligen Zugriff aus dem Geschäft, in dem er arbeitete, eine bestimmte Menge von Waren gestohlen hatte.
- BVerwG, 17.09.1980 - 1 D 95.79
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstpflichtverletzung eines Beamten
B 1975, 301]; Urteil vom 13. Januar 1977 - BVerwG 1 D 65.76 - Urteil vom 8. Februar 1977 - BVerwG 1 D 66.76 - [BVerwG Dok.Ber. - BVerwG, 24.11.1981 - 1 D 108.80
Fortsetzung eines Polizeibeamtenverhältnisses nach einem Diebstahl aus …
Im Einklang hiermit hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung zumindest bei wiederholten Diebstählen grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst, lediglich bei Warenhausdiebstählen im Wiederholungsfall auf Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt erkannt und eine geringere Disziplinarmaßnahme im allgemeinen nur dann ausgesprochen, wenn es sich um einen einzelnen Zugriff gehandelt oder dem Täter ein Milderungsgrund zur Seite gestanden hat (vgl. Urteile vom 13. Januar 1977 - BVerwG 1 D 65.76 - vom 8. Februar 1977 - BVerwG 1 D 66.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1977, 321] und vom 23. November 1977 - BVerwG 1 D 108.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1978, 166] und vgl. ferner BDH Dok.Ber. 1961, 1549, ZBR 1968, 360; BVerwG Dok.Ber. B 1973, 155; 1975, 137). - BVerwG, 17.08.1982 - 1 D 102.81
Rechtfertigung einer Dienstgradherabsetzung eines Beamten wegen eines …
Im Einklang hiermit hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung zumindest bei wiederholten Diebstählen grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst, später im Regelfall auf Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt erkannt und eine geringere Disziplinarmaßnahme im allgemeinen nur dann ausgesprochen, wenn es sich um einen einzelnen Zugriff gehandelt oder dem Täter ein Milderungsgrund zur Seite gestanden hat; vgl. Urteile vom 8. Februar 1977 - BVerwG 1 D 66.76 - (BVerwG Dok.Ber. B 1977, 321); vom 23. November 1977 - BVerwG 1 D 108.76 - (BVerwG Dok.Ber. B 1978, 166 = Warenhausdiebstahl, Degradierung) und vom 13. Januar 1977 - BVerwG 1 D 65.76 - (zwei Warenhausdiebstähle, Degradierung).
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