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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.08.1996 - 1 D 66.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10550
BVerwG, 21.08.1996 - 1 D 66.95 (https://dejure.org/1996,10550)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1996 - 1 D 66.95 (https://dejure.org/1996,10550)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1996 - 1 D 66.95 (https://dejure.org/1996,10550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten im gehobenen Polizeivollzugsdienst des Bundesgrenzschutzes - Ansichnahme eines vordatierten Blankovisums während der Abordnung zu einer Konsular-Agentur in Rumänien durch einen Beamten - Vorschriftswidriges Ausfüllen eines Visums ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Auszug aus BVerwG, 21.08.1996 - 1 D 66.95
    Das Rechtsmittel ist unbeschränkt, da der Bundesdisziplinaranwalt nicht nur die disziplinare Einstufung des Dienstvergehens, sondern auch die teilweise Freistellung von den angeschuldigten Vorwürfen in dem angefochtenen Urteil angreift und sich darüber hinaus gegen die Würdigung des Fehlverhaltens als außerdienstliches Dienstvergehen wendet (vgl. Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 52.91 - m.w.N.).

    Der dienstliche Bereich eines Beamten ist allgemein von demjenigen Lebenskreis abzugrenzen, in dem er von dienstlichen Pflichten frei - wenngleich, wie sich aus § 54 Satz 3 BBG ergibt, nicht frei von jeglichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen - ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 52.91 -, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 07.06.1994 - 1 D 16.93

    Verfälschen von Postanweisungen und Auszahlung des Unterschiedsbetrags an sich …

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1996 - 1 D 66.95
    Ein Beamter, der sich dieser Erkenntnis verschließt oder sich darüber hinwegsetzt, erleidet ein hohes Maß an Vertrauenseinbuße (s. z.B. Urteil vom 7. Juni 1994 - BVerwG 1 D 16.93 -, Urteil vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 D 27.91 - ).
  • BVerwG, 21.07.1992 - 1 D 27.91

    Postbeamter im Zustelldienst, Verurteilung wegen Urkundenfälschung (Fälschung …

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1996 - 1 D 66.95
    Ein Beamter, der sich dieser Erkenntnis verschließt oder sich darüber hinwegsetzt, erleidet ein hohes Maß an Vertrauenseinbuße (s. z.B. Urteil vom 7. Juni 1994 - BVerwG 1 D 16.93 -, Urteil vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 D 27.91 - ).
  • BVerwG, 27.07.1994 - 1 D 66.93

    Dienstgradherabsetzung eines Kassenführers in der Wehrbereichsverwaltung - …

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1996 - 1 D 66.95
    Vielmehr hängt in diesen Fällen die Disziplinarmaßnahme von den konkreten Umständen des Einzelfalles und damit insbesondere auch von den Motiven ab, die den Beamten zu seinem Verhalten veranlaßt haben (s. Urteil vom 27. Juli 1994 - BVerwG 1 D 66.93 -, Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 67.88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 1 D 67.88

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1996 - 1 D 66.95
    Vielmehr hängt in diesen Fällen die Disziplinarmaßnahme von den konkreten Umständen des Einzelfalles und damit insbesondere auch von den Motiven ab, die den Beamten zu seinem Verhalten veranlaßt haben (s. Urteil vom 27. Juli 1994 - BVerwG 1 D 66.93 -, Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 67.88 - m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - 3d A 2195/19

    Ausstellen eines eigenen Behindertenausweises als Beamter unter Angabe eines …

    Rn. 118 Vgl. zur notariellen Falschbeurkundung: S-H OLG, Urteil vom 11.12.1998 - X (Not) 4/98 -, juris Rn. 16, für eine (einmalige) innerdienstliche Urkundenfälschung eines Polizeibeamten vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.1996 - 1 D 66.95 -, juris Rn. 32 m.w.N.
  • OVG Bremen, 16.01.2019 - 4 LD 214/18

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Bindungswirkung; Entfernung aus dem …

    Die materielle Dienstbezogenheit ist etwa zu bejahen, wenn der Beamte nur aufgrund seiner dienstlichen Tätigkeit und unter Ausnutzung dienstlicher Möglichkeiten in der Lage war, den ihm im Strafurteil zur Last gelegten Sachverhalt zu verwirklichen und hierdurch zugleich auch seine Beamtenpflichten schuldhaft zu verletzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.1996 - 1 D 66/95 -, Rn. 31, juris).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01

    "In-sich-beurlaubte" Beamtin des höheren Dienstes der Deutschen Post AG; Leiterin …

    Welche Maßnahme angemessen ist, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles (Urteil vom 21. August 1996 - BVerwG 1 D 66.95 - BVerwG DokBer B 1997, 49 m.w.N.).
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