Rechtsprechung
| BVerwG, 10.06.1997 - 1 D 66.96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Dienstvergehens
- bibliotheksurteile.de
Kürzung von Dienstbezügen | Arbeitsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 27.06.1996 - IV VL 12/96
- BVerwG, 10.06.1997 - 1 D 66.96
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 51.91
Gehaltskürzung bei vorsätzlich oder grob fahrlässig unzutreffenden Angaben …
Auszug aus BVerwG, 10.06.1997 - 1 D 66.96
Der erkennende Senat hat bei Verletzung von Beamtenpflichten zum Nachteil des Dienstherrn in vergleichbaren Fällen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten in der Regel eine förmliche Disziplinarmaßnahme, also eine schärfere Maßnahme als die Geldbuße, für angemessen erachtet und nur bei einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung eine mildere Maßnahme noch für ausreichend angesehen (s. Urteil vom 27. März 1996 - BVerwG 1 D 34.95 - Urteil vom 17. Mai 1994 - BVerwG 1 D 15.93 - ; Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 51.91 ). - BVerwG, 17.05.1994 - 1 D 15.93
Auszug aus BVerwG, 10.06.1997 - 1 D 66.96
Der erkennende Senat hat bei Verletzung von Beamtenpflichten zum Nachteil des Dienstherrn in vergleichbaren Fällen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten in der Regel eine förmliche Disziplinarmaßnahme, also eine schärfere Maßnahme als die Geldbuße, für angemessen erachtet und nur bei einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung eine mildere Maßnahme noch für ausreichend angesehen (s. Urteil vom 27. März 1996 - BVerwG 1 D 34.95 - Urteil vom 17. Mai 1994 - BVerwG 1 D 15.93 - ; Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 51.91 ).
- VG Münster, 19.03.2013 - 13 K 2930/12
Entfernung einer Beamtin aus dem Dienst wegen privater Teilnahme an …
Rn. 112 BVerwG, Urteil vom 10.6.1997 - 1 D 66.96 -, juris, Rdn. 14, m. w. N. - BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
Dienstvergehen eines Beamten bei Bearbeitung von Förderanträgen in der …
Ein grob fahrlässiges Verhalten ist dann anzunehmen, wenn die Handlung eines Beamten durch ein besonderes Maß an Leichtfertigkeit gekennzeichnet ist, er also in grober Achtlosigkeit nicht erkennt, sich pflichtwidrig zu verhalten (Urteil vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 1 D 28.98 - Urteil vom 10. Juni 1997 - BVerwG 1 D 66.96 -). - BVerwG, 08.12.1999 - 1 D 28.98
Hinweispflicht bei der Überzahlung von Kindergeld über einen längeren Zeitraum - …
Da sich der Grad der Fahrlässigkeit nur bei der Auswahl und Bemessung der Disziplinarmaßnahme auswirken kann, können Beanstandungen, die sich auf den in dem angefochtenen Urteil festgestellten Fahrlässigkeitsgrad beziehen, Gegenstand einer maßnahmebeschränkten Berufung sein (vgl. Urteil vom 10. Juni 1997 - BVerwG 1 D 66.96 - m.w.N.; Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 1 D 28.97 -).Ein grob fahrlässiges Verhalten ist im Einklang mit den einschlägigen strafrechtlichen Grundsätzen (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 15 Rn. 20 m.w.N.) dann anzunehmen, wenn die Handlungen eines Beamten durch ein besonderes Maß an Leichtfertigkeit gekennzeichnet sind, er also in grober Achtlosigkeit nicht erkennt, sich pflichtwidrig zu verhalten (Urteil vom 10. Juni 1997, a.a.O.).
Daran gemessen beruht es auf grober Fahrlässigkeit, daß der Ruhestandsbeamte nach dem 16. Januar ... nicht mehr auf die Überzahlung hingewiesen und dadurch gegen seine aus § 54 Satz 3 BBG folgende Wahrheitspflicht verstoßen hat, die auch durch Unterlassen bestehender Mitteilungs- bzw. Äußerungspflichten verletzt werden kann (vgl. Urteil vom 27. März 1996 - BVerwG 1 D 34.95 - Urteil vom 10. Juni 1997, a.a.O.).
Der Senat hat in vergleichbaren Fällen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten in der Regel eine förmliche Disziplinarmaßnahme, also eine schärfere Maßnahme als die Geldbuße, für angemessen erachtet und nur bei einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung eine mildere Maßnahme noch für ausreichend angesehen (Urteil vom 10. Juni 1997, a.a.O.;… Urteil vom 27. März 1996, a.a.O.;… Urteil vom 28. Oktober 1998, a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2023 - 14 LB 2/23
Disziplinarverfahren wegen Überzahlung von Dienstbezügen; unterlassene Prüfung …
Denn die bloß nachlässige Prüfung von Besoldungsmitteilungen und Dienstbezügen weist nicht dasselbe Gewicht wie eine bewusst unterlassene Mitteilung über besoldungsrechtlich relevante Umstände (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 1996 - 1 D 34.95 - und vom 12. September 2001 - 1 D 48.98 -, beide juris; Urteil vom 10. Juni 1997 - 1 D 66.96 - <100% erhöhte Vergütung bei 50% Arbeitsanteil>, juris; Urteil vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - , juris) oder wie ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht auf (siehe BVerwG, Urteile vom 13. Oktober 1992 - 1 D 51.91 - und vom 17. Mai 1994 - 1 D 15.93 - , beide juris). Rn. 28 Zunächst ist dementsprechend hervorzuheben, dass das disziplinarisch zu bewertende Verhalten der Klägerin bei Betrachtung der das Dienstvergehen vorliegend charakterisierenden Umstände in seinem Unrechtsgehalt nicht mit dem Erschleichen einer Leistung vergleichbar ist und sich insoweit von den überwiegend vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen unterscheidet, denen in der Regel eine bewusst unrichtige Angabe oder unterlassene Mitteilung über besoldungsrechtlich relevante Umstände zugrunde lag (siehe BVerwG, Urteile vom 13. Oktober 1992 - 1 D 51.91 - ; vom 17. Mai 1994 -1D15.93 - ; vom 27. März 1996 - 1 D 34.95 - vom 12. September 2001 - 1 D 48.98 - ; und vom 10. Juni 1997 - 1 D 66.96 - <100% erhöhte Vergütung bei 50% Arbeitsanteil>, alle juris).
- BVerwG, 28.10.1998 - 1 D 28.97
Vertrauenswürdigkeit eines Beamten - Verletzung der Wahrheitspflicht eines …
Dieser Umstand kann sich ebenfalls nur bei Auswahl und Bemessung der Disziplinarmaßnahme auswirken (Urteil vom 10. Juni 1997 - BVerwG 1 D 66.96 - m.w.N.).Der Senat hat in solchen Fällen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln grundsätzlich zumindest auf eine Gehaltskürzung erkannt (z.B. Urteil vom 12. Januar 1994 - BVerwG 1 D 28.93 - Vorsatz - Urteil vom 10. Juni 1997 - BVerwG 1 D 66.96 - und vom 17. Mai 1994 - BVerwG 1 D 15.93 - grobe Fahrlässigkeit) und nur bei einfacher Fahrlässigkeit eine nichtförmliche Maßnahme noch für zulässig gehalten (Urteil vom 27. März 1996 - BVerwG 1 D 34.95 -).
Ein grob fahrlässiger Verstoß gegen die Wahrheitspflicht, der auch durch Nichtbefolgung bestehender Mitteilungs- bzw. Äußerungspflichten eintreten kann (Urteil vom 10. Juni 1997 a.a.O.), liegt vor, wenn das Verhalten eines Beamten durch ein besonderes Maß an Leichtfertigkeit gekennzeichnet ist, er also in grober Achtlosigkeit nicht erkennt, sich pflichtwidrig zu verhalten.
- VGH Bayern, 04.05.2022 - 16a D 19.1036
Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters, hier: …
Rn. 96 Ein grob fahrlässiges Verhalten ist im Einklang mit den einschlägigen strafrechtlichen Grundsätzen (…vgl. Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 15 Rn. 35 m.w.N.) dann anzunehmen, wenn die Handlungen eines Beamten durch ein besonderes Maß an Leichtfertigkeit gekennzeichnet sind, er also in grober Achtlosigkeit nicht erkennt, sich pflichtwidrig zu verhalten (BVerwG, U.v. 10.6.1997 - 1 D 66.96 - juris Rn. 14). - VG München, 17.01.2012 - M 13 DB 11.506
Monatliche Überzahlung von 560 EUR; 8 Monate
Die Klägerin handelte angesichts dieser offensichtlichen Überzahlungen grob fahrlässig (BVerwG Urteil vom 10.6.1997 1 D 66/96).
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