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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1598
BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98 (https://dejure.org/2000,1598)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.2000 - 1 D 66.98 (https://dejure.org/2000,1598)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 2000 - 1 D 66.98 (https://dejure.org/2000,1598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Pflicht zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten eines Beamten - Einfluss eines strafgerichtlichen Freispruchs eines Beamten wegen eines persönlichen Strafaufhebungsgrundes auf disziplinarrechtliche Maßnahmen - Berücksichtigung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollbeamter a.D.; Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von 14 Handfeuerwaffen zu Sammlerzwecken; Steuerschaden: 2 500 DM; strafgerichtlicher Freispruch wegen Selbstanzeige (§ 371 AO ); keine Sperrwirkung gemäß § 17 Abs. 5 BDO , weil die Vorschrift nur Freisprüche aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1151 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 D 16.97

    Verstoß eines Zollbeamten gegen seine dienstliche Kernpflichten - Ausprägungen …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98
    Auch wenn diese Kernpflichten die Berufsstellung und damit den innerdienstlichen Bereich eines Zollbeamten prägen, wirken sie - berufsbedingt - in seinen außerdienstlichen Bereich hinein mit der Folge, dass entsprechende Pflichtverletzungen durch ihre Dienstbezogenheit dem Gewicht innerdienstlicher Verletzungen nahe kommen (Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 1 D 16.97 -).

    Nach Abwägung der Erschwerungs- und Milderungsgründe und unter Berücksichtigung bisheriger Entscheidungen zur Hinterziehung von Eingangsabgaben (vgl. Urteil vom 24. November 1998, a.a.O.;… Urteil vom 25. Juni 1998 - BVerwG 1 D 32.97 - Urteil vom 26. November 1997, a.a.O.; Urteil vom 25. August 1987 - BVerwG 1 D 132.86 - ; Urteil vom 1. September 1981 - BVerwG 1 D 90.80 -, BVerwGE 73, 252) erscheint eine Ruhegehaltskürzung auf die Dauer von 30 Monaten angemessen.

  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 D 63.97

    Entfernung eines Postbeamten aus dem Dienst wegen der Annahme baren Geldes für …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98
    Zwar liegt in seinem Verhalten keine Offenbarung der Pflichtwidrigkeit im Sinne des anerkannten Milderungsgrundes der Offenbarung vor Tatentdeckung, der voraussetzt, dass der Beamte aus eigenem Antrieb ohne Furcht vor konkreter Entdeckung in freiwilliger Umkehr ein bisher nicht bekanntes Fehlverhalten aufdeckt (Urteil vom 1. September 1998 - BVerwG 1 D 63.97 - ).

    Dieser Gesichtspunkt stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen Milderungsgrund dar, da die Weiterbeschäftigung auf Gründen (z.B. betriebswirtschaftlicher Art) beruhen kann, die disziplinarrechtlich nicht von Bedeutung sind (Urteil vom 1. September 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 27.97

    Aberkennung des Ruhegehalts eines sich nicht mehr im Dienst befindenden Beamten …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98
    Der Eintritt in den Ruhestand wirkt zwar dann nicht entlastend, wenn das Dienstvergehen so schwer ist, dass es, wäre der Beamte noch dienstlich aktiv, zur Entfernung aus dem Dienst führen würde (Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 27.97 -); denn die Höchstmaßnahme dient nicht der Pflichtenmahnung, sondern der Wahrung der Integrität des Berufsbeamtentums und der Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.

    Nach Abwägung der Erschwerungs- und Milderungsgründe und unter Berücksichtigung bisheriger Entscheidungen zur Hinterziehung von Eingangsabgaben (…vgl. Urteil vom 24. November 1998, a.a.O.; Urteil vom 25. Juni 1998 - BVerwG 1 D 32.97 - Urteil vom 26. November 1997, a.a.O.; Urteil vom 25. August 1987 - BVerwG 1 D 132.86 - ; Urteil vom 1. September 1981 - BVerwG 1 D 90.80 -, BVerwGE 73, 252) erscheint eine Ruhegehaltskürzung auf die Dauer von 30 Monaten angemessen.

  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98
    In einem derartigen Fall erfolgt die Offenbarung der Tat nicht freiwillig, weil der Täter stets konkret mit seiner Überführung rechnen oder sie befürchten muss (Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - <BVerwGE 103, 111 = DÖV 1995, 288 = 1995, 194>).

    Der Senat hat im Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O., anerkannt, dass ein nach Entdeckung der Tat abgelegtes Geständnis in Fällen, die keiner Regelmaßnahme unterliegen, mildernd berücksichtigt werden kann.

  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Auszug aus BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98
    Der dienstliche Bereich eines Beamten ist allgemein von demjenigen Lebenskreis abzugrenzen, in dem er von dienstlichen Pflichten frei - wenngleich, wie sich aus § 54 Satz 3 BBG ergibt, nicht frei von jeglichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen - ist (vgl. z.B. Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 52.91 - m.w.N.).

    Zwar ist der Umstand, dass der Beamte etwas getan hat, was er in Ausübung seines Dienstes als Zollbeamter zu verhindern hatte, ein gewichtiger Gesichtspunkt für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme; er begründet aber noch nicht die Annahme eines innerdienstlichen Fehlverhaltens (vgl. Urteil vom 24. November 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.1974 - I D 1.74
    Auszug aus BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98
    Hieran ist der Senat gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BDO gebunden (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1974 - BVerwG I D 1.74 -).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 21. März 1974 (a.a.O.) die Anwendbarkeit des § 17 Abs. 5 BDO auf Freisprüche aus materiellen Gründen, wie das Nichtvorliegen oder die Nichtbeweisbarkeit einer Straftat, beschränkt.

  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 D 57.93

    Disziplinarrecht: Steuerhinterziehung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98
    Kein Milderungsgrund ist der Umstand, dass der Beamte die hinterzogenen Abgaben nachgezahlt hat; denn hierzu war er ohnehin rechtlich verpflichtet (Urteil vom 9. November 1994 - BVerwG 1 D 57.93 -).
  • BVerwG, 10.07.1996 - 1 D 98.95

    Dienstvergehen eines Beamten (Postbeamter außer Dienst) - Begehung mehrerer …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98
    Für die behauptete Beschränkung der Einsichtsfähigkeit mit der Folge eingeschränkter Schuldfähigkeit, die sich u.U. maßnahmemildernd auswirken könnte (Urteil vom 10. Juli 1996 - BVerwG 1 D 98.95 -), gibt es keine Anhaltspunkte.
  • BVerwG, 25.06.1998 - 1 D 32.97

    Steuerhehlerei und gewerbsmäßige Steuerhehlerei mit unverzollten und …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98
    Nach Abwägung der Erschwerungs- und Milderungsgründe und unter Berücksichtigung bisheriger Entscheidungen zur Hinterziehung von Eingangsabgaben (…vgl. Urteil vom 24. November 1998, a.a.O.; Urteil vom 25. Juni 1998 - BVerwG 1 D 32.97 - Urteil vom 26. November 1997, a.a.O.; Urteil vom 25. August 1987 - BVerwG 1 D 132.86 - ; Urteil vom 1. September 1981 - BVerwG 1 D 90.80 -, BVerwGE 73, 252) erscheint eine Ruhegehaltskürzung auf die Dauer von 30 Monaten angemessen.
  • BVerwG, 09.08.1995 - 1 D 7.95

    Maßstab für die Geringwertigkeit amtlich veruntreuter Gelder - Ausnahmen von der …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98
    Entscheidend ist der Gesamtbetrag (Urteil vom 9. August 1995 - BVerwG 1 D 7.95 -), der mit 2.482,59 DM jenseits jeder denkbaren Bagatellgrenze liegt.
  • BVerwG, 18.04.1979 - 1 D 60.78

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 01.09.1981 - 1 D 90.80

    Disziplinarmaßnahme - Nachteil eines fremden Staates - Sachgleiche …

  • BVerwG, 25.08.1987 - 1 D 132.86

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten im Grenzabfertigungsdienst - Schmuggel …

  • BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 57.97

    Beamtenrecht - Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Dienst bei gewerbsmäßiger …

  • BVerwG, 28.04.1994 - 2 WDB 1.94

    Disziplinarrecht - Dienstbezüge - Nachzahlung - Verzinsung - Soldat

  • BVerwG, 08.12.1999 - 1 D 28.98

    Hinweispflicht bei der Überzahlung von Kindergeld über einen längeren Zeitraum - …

  • BVerwG, 14.05.1986 - 1 D 157.85

    Einstellung des Verfahrens eines Beamten wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme …

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger …

    Der Milderungsgrund greift nicht mehr ein, wenn der Beamte das Dienstvergehen offenbart, weil er damit rechnet, dass deswegen gegen ihn ermittelt wird (Urteile vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - BVerwGE 103, 177 , vom 6. Juni 2000 - BVerwG 1 D 66.98 - Buchholz 235 § 17 BDO Nr. 1 S. 4 und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 1 D 13.04 - BVerwGE 123, 75 ).

    Die Fähigkeit zur Wiedergutmachung des Schadens ist im Allgemeinen wegen des Einsatzes der Dienst- oder Versorgungsbezüge zu bejahen (Urteile vom 5. Oktober 1994 a.a.O. , vom 6. Juni 2000 a.a.O. S. 4 …und vom 23. Februar 2005 a.a.O. ).

    Gleiches gilt, wenn der Beamte durch seine Mitwirkung die Aufklärung des Dienstvergehens ermöglicht oder erheblich vereinfacht hat (Urteil vom 6. Juni 2000 a.a.O. S. 4).

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 LD 3/19

    Dschungelcamp; Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses; Lösung von …

    Mildernd kann vielmehr auch ins Gewicht fallen, wenn ein Beamter durch eine Selbstanzeige und die vorbehaltlose Bereitschaft, den Umfang seiner Verfehlung offen zu legen, die Beweislage entscheidend zu seinen Ungunsten geändert (BVerwG, Urteil vom 6.6.2000 - BVerwG 1 D 66.98 -, juris Rn. 24) oder wenn er durch seine Mitwirkung die Aufklärung des Dienstvergehens ermöglicht oder erheblich vereinfacht hat (BVerwG…, Urteil vom 28.7.2011, a. a. O., Rn. 39).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 B 32.14

    Beamter; Grundschullehrer; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; körperliche Nähe …

    Erfüllt also ein bestimmtes Verhalten zwar keinen Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestand, wohl aber den Tatbestand eines Dienstvergehens, liegt ein disziplinarer Überhang vor und entfaltet der rechtskräftige Freispruch im Straf- oder Bußgeldverfahren keine Sperrwirkung für das Disziplinarverfahren (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Mai 1990 - 1 D 54.89 - BVerwGE 86, 279 , vom 30. Juli 1991 - 2 WD 5.91 - BVerwGE 93, 143 , vom 6. Juni 2000 - 1 D 66.98 - Buchholz 235 § 17 BDO Nr. 1 S. 2 f. und vom 16. März 2004 - 1 D 15.03 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 36 S. 81).

    Grundsätzlich können auch die Tatsachenfeststellungen in sachgleichen freisprechenden Strafurteilen unter die Bindungswirkung nach den Disziplinargesetzen fallen, wenn und soweit diese auf einer vollständigen Prüfung der Tat- und Schuldfrage beruhen oder wenn das freisprechende Strafurteil darauf beruht, dass - etwa im Falle eines persönlichen Strafaufhebungsgrundes - Tat und Täterschaft des Beamten feststehen (BVerwG, Urteile vom 21. März 1974 - 1 D 1.74 -, vom 6. Juni 2000 - 1 D 66.98 - Buchholz 235 § 17 BDO Nr. 1 S. 2 f. und vom 16. März 2004 - 1 D 15.03 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 36 S. 81).

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