Rechtsprechung
| BVerwG, 11.04.1989 - 1 D 67.88 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 07.06.2000 - 1 D 4.99
Fernmeldebeamter im Ruhestand; Beurlaubung als aktiver Beamter zur Begründung …
Die frühere Verurteilung durch das Amtsgericht ... wegen Urkundenfälschungen im Dienst und die wegen des darin liegenden Dienstvergehens durch das Urteil des Senats vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 67.88 - ausgesprochene Degradierung seien nicht zu berücksichtigen, da kein Bezug zu dem vorliegenden Fehlverhalten bestehe.Hier hatte er die Erwartungen seines Dienstherrn schon einmal enttäuscht, indem er ihm durch Nichteinhaltung von Vorschriften über die Rechnungslegung einen Vermögensschaden von 3 068 DM zufügte und dienstliche Urkunden fälschte, was zu seiner Degradierung durch Senatsurteil vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 67.88 - führte.
- BVerwG, 21.08.1996 - 1 D 66.95
Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten im gehobenen Polizeivollzugsdienst des …
Vielmehr hängt in diesen Fällen die Disziplinarmaßnahme von den konkreten Umständen des Einzelfalles und damit insbesondere auch von den Motiven ab, die den Beamten zu seinem Verhalten veranlaßt haben (s. Urteil vom 27. Juli 1994 - BVerwG 1 D 66.93 -, Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 67.88 - m.w.N.). - BVerwG, 28.02.1996 - 1 D 71.95
Verbotene Annahme eines Geschenks aus der Ladung eines abzufertigenden Fahrzeugs …
Ein Beamter, der sich hierüber hinwegsetzt, erleidet ein hohes Maß an Vertrauenseinbuße (vgl. Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 67.88 - m.w.N.). - BVerwG, 28.11.2001 - 1 D 52.00
Dienstvergehen eines Postbeamten wegen Urkundenfälschung im Amt - Der Grundsatz …
Schwere Fälle - insbesondere, wenn die Urkundenfälschung im Amt von Gewicht ist und noch weitere Dienstverfehlungen oder Vorbelastungen hinzutreten und durchgreifende Milderungsgründe fehlen - haben in der Regel den endgültigen Vertrauensverlust und damit die disziplinare Höchstmaßnahme zur Folge, während in minder schweren Fällen eine geringere Disziplinarmaßnahme verwirkt ist (…vgl. Urteil vom 15. Oktober 1997 a.a.O.; Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 67.88 - Urteil vom 19. März 1986 - BVerwG 1 D 133.85 - BVerwG DokBer B 1986, 147). - BVerwG, 27.07.1994 - 1 D 66.93
Dienstgradherabsetzung eines Kassenführers in der Wehrbereichsverwaltung - …
Vielmehr hängt in diesen Fällen die Disziplinarmaßnahme von den konkreten Umständen des Einzelfalles und damit insbesondere auch von den Motiven ab, die den Beamten zu seinem Verhalten veranlaßt haben (Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 67.88 - m.w.N.).
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