Rechtsprechung
| BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 67.98 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Angewiesenheit eines Dienstherren auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit seiner Bediensteten im Umgang mit Gütern - Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit im Kernbereich von Dienstpflichten
Verfahrensgang
- BDiszG, 22.07.1998 - IX VL 13/98
- BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 67.98
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95
Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs
Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 67.98
Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats zulässig (vgl. Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 -; Urteil vom 19. Mai 1999 - BVerwG 1 D 76.98 -). - BVerwG, 28.10.1997 - 1 D 60.97
Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst und der Kürzung des Ruhegehalts …
Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 67.98
Es entspricht ferner ständiger Rechtsprechung des Senats, daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder die Unbescholtenheit in strafrechtlicher und disziplinarer Hinsicht noch gute dienstliche Leistungen ein Absehen von der Verhängung der Höchstmaßnahme rechtfertigen können (Urteil vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 1 D 60.97 - ). - BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 51.96
Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 67.98
Bei erstmaliger Gewährung eines Unterhaltsbeitrags begrenzt der Senat die Laufzeit der Bewilligung regelmäßig auf sechs Monate, weil grundsätzlich davon auszugehen ist, daß in diesem Zeitraum bei einem gesunden Beamten die Möglichkeit besteht, eine neue Erwerbsquelle zu finden (vgl. Urteil vom 14. Mai 1997 - BVerwG 1 D 51.96 -).
- BVerwG, 08.06.1994 - 1 D 72.93
Disziplinarverfahren gegen einen Postobersekretär wegen dienstlicher Vergehen - …
Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 67.98
Einzeltaten, die nach strafrechtlichen Grundsätzen im Fortsetzungszusammenhang begangen werden, können disziplinar einen Beamten im Hinblick auf das zum Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis nicht entlasten, weil dieses durch wiederholte Eingriffe in das betroffene Rechtsgut immer wieder neu beeinträchtigt wird (stRspr, Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 72.93 -). - BVerwG, 22.07.1998 - 1 D 11.98
Dienstvergehen eines Beamten durch Beraubung von Briefsendungen - Entfernung …
Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 67.98
In diesem Fall kann und muß im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise vom Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (z.B. Urteil vom 22. Juli 1998 - BVerwG 1 D 11.98 -). - BVerwG, 29.10.1997 - 1 D 65.96
Betrug durch einen Beamten der Deutschen Bundesbahn - Aussortierung einzelner …
Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 67.98
Ein Zugriffsdelikt scheidet lediglich bei solchen Gegenständen aus, die zur Vernichtung bestimmt und bereits aussortiert sind (vgl. hierzu Urteil vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 1 D 65.96 - ). - BVerwG, 19.05.1999 - 1 D 76.98
Lösung von tatsächlichen Urteilsfeststellungen des Strafurteils durch das …
Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 67.98
Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats zulässig (vgl. Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 -; Urteil vom 19. Mai 1999 - BVerwG 1 D 76.98 -). - BVerwG, 02.09.1998 - 1 D 3.98
Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 67.98
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. Urteil vom 2. September 1998 - BVerwG 1 D 3.98 -).
- OVG Saarland, 08.03.2004 - 7 R 1/03
Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats
Ebenso wenig liegt eine einmalige, unbedachte, persönlichkeitsfremde Gelegenheitstat vor dazu BVerwG, Urteil vom 16.6.1999 - 1 D 67/98 -. - BVerwG, 08.02.2007 - 2 B 9.07
Umfang der berufungsgerichtlichen Sachverhaltsaufklärungspflicht im …
Das amtliche Anvertrautsein einer Sache setzt ein Erhaltungsinteresse voraus, das dann fehlt, wenn nur noch die Vernichtung oder das Verbringen in einen Müllcontainer zu erledigen ist (vgl. Urteile vom 16. Juni 1999 - BVerwG 1 D 67.98 - und vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 1 D 65.96 - BVerwG DokBer B 1998, 147). - BVerwG, 26.03.2003 - 1 D 23.02
Bundesbankhauptsekretär; Entwendung von Banknoten; Zugriffsdelikt; …
Einzeltaten, die nach strafrechtlichen Grundsätzen im Fortsetzungszusammenhang begangen werden, können disziplinar einen Beamten im Hinblick auf das zum Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis nicht entlasten, weil dieses durch wiederholte Eingriffe in das betroffene Rechtsgut immer wieder neu beeinträchtigt wird (stRspr, Urteile vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 72.93 - und vom 16. Juni 1999 - BVerwG 1 D 67.98 -). - BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 54.98
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beihilfebetrug zum Nachteil der …
Der Milderungsgrund der "einmaligen" Augenblickstat knüpft aber nicht an die "Einheit des Dienstvergehens" an, sondern soll einem Beamten nur dann zugute kommen, wenn er einmalig - nicht fortgesetzt handelnd, wie hier - spontan und kurzschlußartig versagt hat (vgl. dazu Urteil vom 16. Juni 1999 - BVerwG 1 D 67.98 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - , jeweils m.w.N.).
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