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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1973 - I D 68.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,7634
BVerwG, 13.12.1973 - I D 68.73 (https://dejure.org/1973,7634)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1973 - I D 68.73 (https://dejure.org/1973,7634)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1973 - I D 68.73 (https://dejure.org/1973,7634)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten wegen Dienstvergehen - Pflicht eines Beamten zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten auch außerhalb des Dienstes - Strafgerichtlich geahndete Verfehlungen als Verstöße gegen beamtenrechtliche Pflichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.06.1969 - II D 8.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1973 - I D 68.73
    Sie kann daher als nachgeordneter Annex außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG 33, 314 und Urteil vom 20. August 1969 - III D 12.69 - DokBer 1969, 3396).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 1 D 156.84

    Disziplinarrecht - Konkurrenz mit Strafe - Beamter - Verkehrsunfallflucht - …

    Die Regelung des § 14 BDO bleibt nach bisheriger Rechtsprechung des erkennenden Senats für das ganze Tatgeschehen aber dann anwendbar, wenn der strafrechtlich nicht geahndete Teil des Tatgeschehens sich gegenüber dem von der strafgerichtlichen Verurteilung erfaßten Sachverhalt als ein bedeutungsloser, nachgeordneter Annex darstellt; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1973 - BVerwG 1 D 68.73 - = DÖD 74, 82; BVerwGE 33, 314, 317 [BVerwG 19.06.1969 - II D 8/69]; Claussen/Janzen, BDO, 4. Aufl., § 14 Rz. 4; Schütz, § 14 DONW, Rz. 7. Die Rechtfertigung dieser Rechtsprechung liegt darin, daß die Rechtswohltat des § 14 BDO einem Täter nicht mit Rücksicht darauf grundsätzlich vorenthalten werden soll, daß er eine weitere, mit der strafgerichtlich abgeurteilten Tat zwar sachlich und zeitlich meist eng zusammenhängende, gemessen an ihr aber bedeutungslose zusätzliche Pflichtverletzung begangen hat.
  • BVerwG, 22.06.1993 - 1 D 7.92

    Degradierung eines Beamten der Deutschen Bundesbahn als beamtenrechtliche …

    Zwar würde die ungenehmigte Tätigkeit der Anwendung des § 14 BDO nicht entgegenstehen, wenn es sich hierbei nur um einen bedeutungslosen, nachgeordneten Annex handeln würde (vgl. Urteil vom 18. April 1985 - BVerwG 1 D 156.84 - Urteil vom 13. Dezember 1973 - BVerwG 1 D 68.73 -).
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