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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.1993 - 1 D 68.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12406
BVerwG, 03.11.1993 - 1 D 68.92 (https://dejure.org/1993,12406)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1993 - 1 D 68.92 (https://dejure.org/1993,12406)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1993 - 1 D 68.92 (https://dejure.org/1993,12406)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91

    Paketzusteller der Deutschen Bundespost; Unterschlagung von Nach- und …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1993 - 1 D 68.92
    Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Beamte zur Erlangung des Geldes dem Postverkehr zugeführte Sendungen öffnet und sich damit nicht nur über das Interesse der Allgemeinheit an der Zuverlässigkeit des Postverkehrs, sondern auch über die verfassungsrechtlich geschützte Vertraulichkeit des Inhalts von Postsendungen hinwegsetzt (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 66.91 - ).
  • BVerwG, 07.02.1989 - 1 D 21.88

    Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamten durch die …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1993 - 1 D 68.92
    Das gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen (Urteile vom 28. Januar 1982 - BVerwG 1 D 22.81 -, 25. Mai 1982 - BVerwG 1 D 80.81 - und 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 -).
  • BVerwG, 28.01.1982 - 1 D 22.81

    Verletzung des Postgeheimnisses durch Öffnen von Postsendungen - Voraussetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1993 - 1 D 68.92
    Das gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen (Urteile vom 28. Januar 1982 - BVerwG 1 D 22.81 -, 25. Mai 1982 - BVerwG 1 D 80.81 - und 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 -).
  • BVerwG, 25.05.1982 - 1 D 80.81

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit als Milderungsgrund - Unterhaltsbeitrag bei …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1993 - 1 D 68.92
    Das gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen (Urteile vom 28. Januar 1982 - BVerwG 1 D 22.81 -, 25. Mai 1982 - BVerwG 1 D 80.81 - und 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 -).
  • BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 5.92

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst nach Verurteilung wegen Diebstahls und …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1993 - 1 D 68.92
    Eine Lösung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn das Disziplinargericht sonst gezwungen wäre, auf der Grundlage offensichtlich unrichtiger oder inzwischen als unzutreffend erkannter Feststellungen zu entscheiden, wenn etwa Feststellungen im Widerspruch zu Denkgesetzen oder jeder Lebenserfahrung stehen oder aus sonstigen Gründen offenbar unrichtig sind (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 4. Mai 1993 - BVerwG 1 D 5.92 -).
  • BVerwG, 06.06.1984 - 1 D 73.83

    Disziplinarrechtliche Relevanz eines Ansichbringens von eigens bestellten …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1993 - 1 D 68.92
    Unter Bezugnahme auf die zugelassene Anklage ergibt sich aus der Verurteilung des Beamten schlüssig, daß das Strafgericht von seiner Schuldfähigkeit ausgegangen ist (vgl. hierzu auch Urteil vom 6. Juni 1984 - BVerwG 1 D 73.83 -).
  • BVerwG, 12.09.1995 - 1 D 29.93

    Ruhestandsbeamter des gehobenen fernmeldetechnischen Dienstes - Annahme von …

    Die Versagung des Unterhaltsbeitrags wegen Unwürdigkeit setzt als Ausnahmefall über das Dienstvergehen hinaus das Vorhandensein besonderer Umstände in der Person des Verurteilten oder in seinem Tatverhalten voraus, wie z.B. äußerliche und innerliche Lösung vom Dienstherrn, ehrlose Gesinnung, krimineller Hang, Vielzahl und Dauer der Verfehlungen, besonders schwerer Bruch der Rechtsordnung (Urteil vom 20. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 26.93 - Urteil vom 3. November 1993 - BVerwG 1 D 68.92 - Urteil vom 28. März 1995 - BVerwG 1 D 39.94 - a.a.O.).
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