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| BVerwG, 02.09.1981 - 1 D 69.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verspäteter Antritt des Dienstes - Fortsetzung des Beamtenverhältnisses in geminderter Rechtsstellung des Beamten - Uneinsichtigkeit und Indolenz gegenüber strengsten Disziplinarmaßnahmen und Warnungen
Verfahrensgang
- BDiszG, 23.06.1980 - XIII VL 8/80
- BVerwG, 02.09.1981 - 1 D 69.80
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.06.1974 - I D 22.74
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.09.1981 - 1 D 69.80
Hierzu setzt ein Beamter sich erfahrungsgemäß außerstande, wenn er im Dienst und unmittelbar vor seinem Beginn in erheblichem Maße dem Alkohol zuspricht; denn erheblicher Alkoholgenuß hat nach der allgemeinen Lebenserfahrung eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit, des Reaktionsvermögens und des Verantwortungsbewußtsein zur Folge und setzt so die Fähigkeit zu ordnungsgemäßen Dienstleistungen herab, wenn er sie nicht vollständig ausschließt (vgl. hierzu BVerwGE 46, 272).
- BVerwG, 16.09.1998 - 1 D 64.96
Aufhebung eines Disziplinarurteils gegen einen Postzustellungebeamten in der …
Schon ein Alkoholgenuß, der zu einer Blutalkoholkonzentration von 0, 5 Promille führt, kann meßbare Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit bewirken (Urteil vom 20. Juni 1974 - BVerwG 1 D 22.74 - <BVerwGE 46, 272 = BVerwG DokBer B 1974, 290>) und setzt die Fähigkeit zu ordnungsgemäßen Dienstleistungen herab, sofern er sie nicht vollständig ausschließt (Urteil vom 2. September 1981 - BVerwG 1 D 69.80). - BVerwG, 23.02.1988 - 1 D 83.87
Dienstvergehen eines Postbeamten mit einschlägigen disziplinaren Vorbelastungen - …
Das Bundesverwaltungsgericht änderte diese Entscheidung mit Urteil vom 2. September 1981 (BVerwG 1 D 69.80) im Disziplinarmaß und versetzte den Beamten in das Amt eines Postassistenten.
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