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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.03.1984 - 1 D 69.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4554
BVerwG, 28.03.1984 - 1 D 69.83 (https://dejure.org/1984,4554)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1984 - 1 D 69.83 (https://dejure.org/1984,4554)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1984 - 1 D 69.83 (https://dejure.org/1984,4554)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarrechtliche Relevanz eines Diebstahls aus der Amtskasse eines Kollegen - Feststellung des Vorliegens einer einmaligen persönlichkeitsfremden Gelegenheitstat - Degradierung eines Beamten um zwei Stufen - Disziplinarrechtliche Strafzumessung

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.07.1982 - 1 D 92.81

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst und Bewilligung eines befristeten …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1984 - 1 D 69.83
    Nach ständiger Rechtsprechung des früheren Bundesdisziplinarhofs und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 20. Juli 1982 - BVerwG 1 D 92.81 - m.w.H.) erfordert allein schon der Zugriff auf amtlich zugängliches Geld der eigenen Verwaltung grundsätzlich die schwerste Disziplinarmaßnahme; denn ein Beamter zerstört durch eine solche Tat regelmäßig das Vertrauensverhältnis, das zwischen ihm und seiner Verwaltung besteht.
  • BVerwG, 09.03.1988 - 1 D 109.87

    Diebstahl zum Nachteil von Kollegen - Entfernung aus dem Dienst - Missbrauch …

    Auch in dieser Lage seien Versuchungssituationen denkbar, wie bei dem der Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 69.83 - zugrundeliegenden Sachverhalt: Dort habe sich der plötzliche Anblick gebündelten Geldes in der Schalterkabine des Kollegen in solcher Weise als Versuchung für den betroffenen Beamten ausgewirkt, daß der erkennende Senat eine einmalige persönlichkeitsfremde Gelegenheitstat mit der Folge der Fortsetzung des Beamtenverhältnisses angenommen habe.

    Um eine solche Fallgestaltung geht es hier jedoch nicht: Der Beamte ist nicht etwa, wie in dem in der Sache BVerwG 1 D 69.83 entschiedenen Fall, durch den plötzlichen Anblick baren Geldes oder frei greifbarer Briefmarken zu seiner Tat verführt worden.

  • BVerwG, 09.08.1995 - 1 D 7.95

    Maßstab für die Geringwertigkeit amtlich veruntreuter Gelder - Ausnahmen von der …

    In derartigen Fällen wird nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Zugriff auf dienstlich zugängliche Gelder in seinem disziplinaren Gewicht der Aneignung amtlich anvertrauten Geldes jedenfalls dann gleichgestellt, wenn der Beamte billigend in Kauf genommen hat, daß die Kollegen als Verwalter der bestohlenen Kasse für die Fehlbeträge hätten einstehen müssen (vgl. Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 63.93 -, Urteil vom 13. März 1989 - BVerwG 1 D 53.88 - , Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 69.83 -).
  • BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 63.93

    Gleichsetzung des disziplinaren Gewichts des Zugriffs auf dienstlich zugängliche …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wird der Zugriff auf dienstlich zugängliche Gelder in seinem disziplinaren Gewicht der Aneignung amtlich anvertrauten Geldes gleichgesetzt (vgl. z.B. Urteil vom 6. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 65.92 - s. auch Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 69.83 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.1988 - 1 D 88.87

    Zerstörung des Vertrauensverhältnisses eines Beamten zu seiner Verwaltung - …

    Auch die von der Verteidigung genannte Entscheidung vom 20. März 1984 - BVerwG 1 D 69.83 - rechtfertigt es nicht, hier von der disziplinaren Höchstmaßnahme abzusehen.
  • BVerwG, 13.03.1989 - 1 D 53.88

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten

    Ein solches Verhalten sei nicht anders zu bewerten als ein an einem Kollegen verübter Diebstahl, der nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ebenfalls regelmäßig die Dienstentfernung zur Folge hat (BDHE 7, 91, 106; Urteile vom 20. Juli 1982 - BVerwG 1 D 92.81 - mit weiteren Hinweisen und vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 69.83 -).
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