Rechtsprechung
| BVerwG, 05.09.1995 - 1 D 69.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unterschlagung entgegengenommener Nachnahmebeträge
Verfahrensgang
- BDiszG, 12.10.1994 - XIV VL 23/94
- BVerwG, 05.09.1995 - 1 D 69.94
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.04.1991 - 1 D 57.90
Disziplinarrecht - Veruntreuung von Geld - Milderungsgrund - Offenbarung der Tat
Auszug aus BVerwG, 05.09.1995 - 1 D 69.94
Nach der Rechtsprechung des Senats kommt der Milderungsgrund der Wiedergutmachung nur einem bisher unbescholtenen Beamten zugute (vgl. Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 1 D 17.93 -m.w.N.; Urteil vom 23. April 1991 - BVerwG 1 D 57.90 - ). Wie der Senat in dem Urteil vom 23. April 1991 - BVerwG 1 D 57.90 - a.a.O., mit dem die Berufung des Bundesdisziplinaranwalts gegen das Urteil des Bundesdisziplinargerichts zurückgewiesen worden war, ausdrücklich festgestellt hatte, war das damalige Fehlverhalten des Beamten nicht anders zu behandeln, als hätte er unmittelbar dienstliches Geld der von ihm verwalteten Kasse zu eigenem Nutzen entnommen.
- BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1995 - 1 D 69.94
Ein solcher Verwendungszweck würde aber nur dann den Milderungsgrund erfüllen, wenn es sich um solche Verbindlichkeiten gehandelt hätte, deren Nichterfüllung ihn von den für den notwendigen Lebensbedarf erforderlichen Leistungen abschneiden würde (Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - ). - BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 39.92
Entnahme von Bargeld gegen Einlage eines Zettels in die Kasse - Zugriff eines …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1995 - 1 D 69.94
Wer diese für den geordneten Ablauf der Dienstgeschäfte unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 - ). - BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 17.93
Rechtsfolgen einer vorübergehenden Verwendung eingezahlter Postspareinlagen für …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1995 - 1 D 69.94
Nach der Rechtsprechung des Senats kommt der Milderungsgrund der Wiedergutmachung nur einem bisher unbescholtenen Beamten zugute (vgl. Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 1 D 17.93 -m.w.N.; Urteil vom 23. April 1991 - BVerwG 1 D 57.90 - ). - BVerwG, 10.08.1994 - 1 D 3.94
Vorliegen von Milderungsgründen - Unverschuldete, unausweichliche wirtschaftliche …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1995 - 1 D 69.94
Er setzt voraus, daß der Zugriff auf amtlich anvertraute oder amtlich erlangte Gelder allein zu dem Zweck erfolgt, eine existenzbedrohende Notlage abzuwenden oder zu mildern (stRspr, z.B. Urteil vom 10. August 1994 - BVerwG 1 D 3.94 - m.w.N.).
- BVerwG, 04.06.1996 - 1 D 94.95
Entfernung aus dem Dienst
Diese Notlage muß unverschuldet und aus der Sicht der Beamtin ausweglos sein (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 69.94 -, Urteil vom 26. Januar 1994 - BVerwG 1 D 34.93 -).Ein derartiger Verwendungszweck würde nach der Rechtsprechung des Senats nur dann den vorgenannten Milderungsgrund erfüllen, wenn es sich um solche Verbindlichkeiten gehandelt hätte, deren Nichterfüllung die Beamtin bzw. ihre Familie von den für den notwendigen Lebensbedarf erforderlichen Leistungen abschneiden würde (vgl. u.a. Urteil vom 20. September 1995, a.a.O., Urteil vom 5. September 1995, a.a.O., Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 -
, Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 72.93 -). - BVerwG, 13.05.1997 - 1 D 44.96
Disziplinarrechtliche Folgen bei unbefugter Verwendung amtlich anvertrauten …
Der Milderungsgrund scheitert im übrigen auch daran, daß die Veruntreuungshandlungen nicht zu dem Zweck erfolgten, eine existenzbedrohende Notlage zu mildern oder gar abzuwenden (vgl. dazu u.a. Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 69.94 - m.w.N.).Ein solcher Verwendungszweck würde aber nur dann die Voraussetzungen des Milderungsgrundes erfüllen, wenn es sich um solche Verbindlichkeiten gehandelt hätte, deren Nichterfüllung ihn von den für den notwendigen Lebensbedarf erforderlichen Leistungen abgeschnitten hätte (Urteil vom 5. September 1995, a.a.O.).
- BVerwG, 09.01.1996 - 1 D 47.95
Zugriff auf Nachnahmeanweisungsbeträge und Zahlungsanweisungsbeträge durch einen …
Der Milderungsgrund setzt voraus, daß der Zugriff auf Geld des Dienstherrn allein zu dem Zweck erfolgt, eine für den Beamten und seine Familie existentielle Notlage abzuwenden oder zu mildern (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 69.94 -).Die Begleichung von Schulden erfüllt nach der Rechtsprechung des Senats die Voraussetzungen des Milderungsgrundes nur dann, wenn es sich um solche Verbindlichkeiten gehandelt hat, deren Nichterfüllung den Beamten oder seine Familie von den für den notwendigen Lebensbedarf erforderlichen Leistungen abschneiden würde (vgl. u.a. Urteil vom 5. September 1995, a.a.O.).
- BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
Beamtendisziplinarrecht - Freiwillige Wiedergutmachung bzw. Offenbarung des …
Entscheidend ist allein, daß es zu einer dienstlichen Reaktion (zumindest Zurechtweisung, Ermahnung etc. im Sinne des § 6 Abs. 2 BDO) mit entsprechender Warnfunktion für den Beamten kam (vgl. dazu Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 69.94 - an einer solchen Reaktion fehlt es z.B. im Verfahren, das dem Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - a.a.O. zugrunde liegt; vgl. auch Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 70.93 -, wonach der Verdacht, dienstliche Verfehlungen begangen zu haben, allein nicht ausreicht, eine Bescholtenheit im Sinne des Milderungsgrundes anzunehmen). - BVerwG, 26.08.1997 - 1 D 68.96
Dienstvergehen eines Postbeamten in Gestalt von eigennütziger Gebührenüberhebung …
Er setzt unter anderem voraus, daß Zugriffe auf amtlich anvertraute oder amtlich erlangte Gelder allein zu dem Zweck erfolgen, eine existenzbedrohende Notlage abzuwenden oder zu mildern (stRspr, z.B. Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 69.94 - m.w.N.). - BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 27.97
Aberkennung des Ruhegehalts eines sich nicht mehr im Dienst befindenden Beamten …
Die Verwendung des veruntreuten Geldes zur Begleichung privater Schulden würden nur dann die Voraussetzungen des Milderungsgrundes erfüllen, wenn es sich um solche Verbindlichkeiten gehandelt hätte, deren Nichterfüllung den Ruhestandsbeamten von den für den notwendigen Lebensbedarf erforderlichen Leistungen abgeschnitten hätte (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 69.94 -). - BVerwG, 23.09.1997 - 1 D 3.96
Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst und der Kürzung …
Der Mildungsgrund der wirtschaftlichen Notlage setzt voraus, daß der Zugriff auf dienstlich anvertrautes Geld allein zu dem Zweck erfolgt, eine für den Beamten existenzielle Notlage abzuwenden oder zu mildern (stRspr vgl. u.a. Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 69.94 -). - BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 26.98
Verspätete Abrechnung eingezogener Nachnahmebeträge eines Postzustellers im …
Entscheidend ist allein, daß es durch die Aufnahme disziplinarischer Vorermittlungen und die in diesem Verfahren erfolgte Feststellung pflichtwidrigen Verhaltens zu einer dienstlichen Reaktion mit Warnfunktion für den Beamten gekommen ist (…vgl. Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG a.a.O. - m.w.N.; auch Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 69.94 -, wonach auch "Ermittlungen" eine Warnfunktion zukommt, deren Nichtbeachtung den Milderungsgrund ausschließt).
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