Rechtsprechung
| BVerwG, 29.11.1989 - 1 D 7.89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,7681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafgerichtliche Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue, fortgesetzter Urkundenfälschung und fortgesetztem Betrug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 12.10.1988 - XVII VL 8/88
- BVerwG, 29.11.1989 - 1 D 7.89
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.11.1986 - 1 DB 50.86
Auszug aus BVerwG, 29.11.1989 - 1 D 7.89
Die einer derartigen Möglichkeit entgegenstehende Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. November 1986 - BVerwG 1 DB 50.86 - (BVerwG Dok.Ber. B 1987, 11; ZBR 1987, 90) überzeuge die Kammer nicht. - BVerwG, 20.08.1980 - 1 D 87.79
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängung einer Disziplinarmaßnahme
Auszug aus BVerwG, 29.11.1989 - 1 D 7.89
Der Senat sieht weder Veranlassung, von dieser die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung berücksichtigenden ständigen Rechtsprechung abzugehen, noch dazu, die in seinem vom Bundesdisziplinargericht erwähnten Beschluß vom 14. November 1986 und bereits im Urteil vom 20. August 1980 - BVerwG 1 D 87.79 - beantwortete Frage erneut zu erörtern, wie es disziplinar zu bewerten wäre, wenn die anerkannten Milderungsgründe im Einzelfall jeweils nur teilweise gegeben wären; denn das Bundesdisziplinargericht hat nicht dargelegt, welche Elemente der vier Ausnahmegründe der Beamte für sich in Anspruch nehmen können soll, derartige Elemente sind auch nicht ersichtlich.
- BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97
Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des …
Vom Ziel des Disziplinarrechts, die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern, können die Milderungsgründe nicht durch Kombination verschiedener Elemente beliebig erweitert werden (Urteil vom 20. August 1980 - BVerwG 1 D 87.79 - Urteil vom 29. November 1989 - BVerwG 1 D 7.89 - ). - BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 62.94
Spielsucht pathologischer Natur als Grund für eine erhebliche Minderung der …
Die Feststellung weiterer Tragbarkeit eines Beamten aus dem Zusammenwirken von Bestandteilen mehrerer Milderungsgründe, also aus einer Kumulation verschiedener Umstände, die jeder für sich ein Verbleiben im Dienst nicht rechtfertigen würden, wird von der Rechtsprechung des Senats bei Dienstvergehen, die grundsätzlich zur Höchstmaßnahme führen, abgelehnt (vgl. u.a. Urteil vom 29. November 1989 - BVerwG 1 D 7.89 - ; Beschluß vom 14. November 1986 - BVerwG 1 DB 50.86 - ; Urteil vom 20. August 1980 - BVerwG 1 D 87.79 - siehe auch Urteil vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 D 25.82 -). - BVerwG, 20.02.1990 - 1 D 19.89
Einstellung eines Strafverfahrens wegen Betrugs und Untreue
Wer diese für das an Effektivität und Sparsamkeit orientierte Funktionieren des öffentlichen Dienstes unerläßliche Vertrauensgrundlage zerstört, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses unabhängig von strafrechtlicher Verfolgung, Beurteilung und Ahndung rechnen (ständige Rechtsprechung; zuletzt Urteile vom 7. Juni 1989 - BVerwG 1 D 40.88 - und vom 29. November 1989 - BVerwG 1 D 7.89 -). - BVerwG, 28.05.1990 - 1 D 77.89
Voraussetzungen für das Eingreifen von Milderungsgründen - Anforderungen an eine …
Der Senat hat die Annahme, ein Ausnahmegrund könne durch Kumulation einiger wenigstens im Ansatz vorhandener "klassischer" Milderungsgründe konstruiert werden, in ständiger Rechtsprechung abgelehnt (zuletzt Urteil vom 29. November 1989 - BVerwG 1 D 7.89 - ).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.