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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.06.2000 - 1 D 7.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,27939
BVerwG, 20.06.2000 - 1 D 7.99 (https://dejure.org/2000,27939)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.2000 - 1 D 7.99 (https://dejure.org/2000,27939)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 1 D 7.99 (https://dejure.org/2000,27939)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2000 - 1 D 7.99
    Da der Beamte trotz der Hinweise des Zeugen W... keine weitergehenden Vorkehrungen getroffen hat, hat er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges, die Kenntnisnahme der von ihm angebrachten Unterstreichungen und Randbemerkungen durch Dritte als möglich und nicht ganz fern liegend erkannt, und hat sich hiermit zumindest abgefunden, auch wenn ihm der Erfolgseintritt an sich unerwünscht war (zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit vgl. insoweit BGHSt 36, 1 ).
  • RG, 18.03.1937 - 5 D 760/36

    Können vertrauliche -- mündliche oder schriftliche -- Mitteilungen, die im …

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2000 - 1 D 7.99
    Erlangt ein anderer hiervon infolge eines Zufalles oder infolge von Fahrlässigkeit des Täters gleichwohl Kenntnis, so liegt eine Kundgabe des beleidigenden Inhalts an einen Dritten nicht vor (RGSt 71, 159, 160, Bay.ObLG, JZ 1951, 786).
  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 D 83.95
    Auszug aus BVerwG, 20.06.2000 - 1 D 7.99
    Hinzu kommt, dass pflichtenmahnende Maßnahmen gegen Ruhestandsbeamte im Vergleich zu solchen Maßnahmen gegen Beamte im aktiven Dienst eine geminderte Funktion haben und demgemäß geringer ausfallen können (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 7. Mai 1996 - BVerwG 1 D 83.95 -).
  • BVerwG, 19.10.2005 - 1 D 14.04

    Handschriftliche negative Bemerkungen über Mitarbeiter in einer Tagebuchkladde …

    Ihre Verbreitung entgegen seiner Zweckbestimmung unter gleichzeitiger Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte muss sich der Beamte nicht als eigene Meinungskundgabe zurechnen lassen (vgl. Urteil des Senats vom 20. Juni 2000 BVerwG 1 D 7.99 ; RGSt 71, 159; BayObLG JZ 1951, 786; OLG Hamburg, NJW 1967, 2314 ; VGH BW, Urteil vom 17. Mai 1979 X 639/78 , zitiert nach juris).
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