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| BVerwG, 26.02.1985 - 1 D 70.84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - Dienstpflichtverletzung eines Beamten
Verfahrensgang
- BDiszG, 01.03.1984 - IV VL 72/83
- BVerwG, 26.02.1985 - 1 D 70.84
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 01.03.1977 - 1 D 99.76
Disziplinarmaßnahme bei Augenblickstat - Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1985 - 1 D 70.84
Kann hier noch ausnahmeweise von der bei Veruntreuung amtlich anvertrauten Geldes grundsätzlich verwirkten Auflösung des Beamtenverhältnisses abgesehen werden, so läßt doch die verbleibende Schwere des Dienstvergehens grundsätzlich nur die nächstschwere Disziplinarmaßnahme der Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt zu (BVerwGE 53, 256 [BVerwG 01.03.1977 - I D 99/76]). - BVerwG, 03.08.1982 - 1 D 65.81
Verurteilung des Beamten zu einer Geldstrafe wegen fahrlässigen Vollrausches - …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1985 - 1 D 70.84
Denn Aufgabe und Ziel disziplinarer Maßnahmen ist es nicht nur, künftig einschlägige Handlungen, insbesondere Straftaten, zu verhindern, sondern der beschuldigte Beamte soll ganz allgemein zu beamtenrechtlichem Wohlverhalten angehalten, jedes gegen die Beamtenpflichten verstoßende Verhalten bei ihm soll in Zukunft ausgeschlossen werden (Urteil vom 3. August 1982 - BVerwG 1 D 65.81 -). - BVerwG, 08.02.1980 - 1 D 38.79
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.02.1985 - 1 D 70.84
Unschädlich ist in diesem Zusammenhang, daß der Beamte bei anderer Gelegenheit auf einem völlig anderen Gebiet versagt hat, das die Frage seiner Ehrlichkeit nicht berührt, nämlich zweimal durch Alkoholverfehlungen (vgl. Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 1 D 38.79 -).
- BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 11.94
Fahrlässiger Verstoß eines Beamten gegen seine sich aus § 54 S. 3, § 77 Abs. 1 S. …
Nur wenn auch insoweit die Gewähr durch die strafrechtliche Sanktion gegeben erscheint, ist eine Disziplinarmaßnahme nicht mehr im Sinne des § 14 BDO erforderlich (Urteil vom 8. Dezember 1987 - BVerwG 1 D 48.87 -, Urteil vom 10. September 1985 - BVerwG 1 D 3.85 - <BVerwGE 83, 46>, Urteil vom 26. Februar 1985 - BVerwG 1 D 70.84 -, Urteil vom 11. Dezember 1984 - BVerwG 1 D 113.83 - <BVerwGE 76, 237>, Urteil vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 27.83 -). - BVerwG, 22.03.1988 - 1 D 76.87
Versetzung eines Bundesbahnassistenten in eine niedrigere Besoldungsgruppe wegen …
Es steht somit nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dem Merkmal persönlichkeitsfremden Handelns hier ebensowenig entgegen wie der Umstand, daß das vorliegende Verfahren auch noch zwei weitere - gleichfalls nicht einschlägige - Pflichtverletzungen zum Gegenstand hat (vgl. Urteil vom 26. Februar 1985 - BVerwG 1 D 70.84.). - BVerwG, 11.06.1985 - 1 D 157.84
Manipulation eines Fahrdienstleiters an zwei Fahrkartenstämmen - Ansichnehmen des …
Kann hier demnach ausnahmsweise noch von der bei der Veruntreuung amtlich anvertrauten Geldes grundsätzlich verwirkten Auflösung des Beamtenverhältnisses abgesehen werden, so läßt doch die Schwere des Dienstvergehens grundsätzlich nur die nächstschwere Disziplinarmaßnahme der Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt zu (BVerwGE 53, 256 [261]; Urteil vom 26. Februar 1985 - BVerwG 1 D 70.84 -, Urteilsabdruck S. 7).
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