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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.01.1990 - 1 D 70.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7621
BVerwG, 10.01.1990 - 1 D 70.88 (https://dejure.org/1990,7621)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.1990 - 1 D 70.88 (https://dejure.org/1990,7621)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 1990 - 1 D 70.88 (https://dejure.org/1990,7621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Fernmeldebeamten aus dem Dienst - Vorsätzliche Begehung von Dienstvergehen - Unerlaubtes Abhören von Telefongesprächen und Weitergabe des Inhalts - Verletzung des Postgeheimnisses und Fernmeldegeheimnisses - Körperverletzung durch Telefonterror - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.11.1989 - 1 D 71.88

    Disziplinarverfahren - Lösungsmöglichkeit - Strafgerichtliche …

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1990 - 1 D 70.88
    Die bloße Möglichkeit, daß das Geschehen objektiv oder subjektiv auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluß nicht aus (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 29. November 1989 - BVerwG 1 D 71.88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 12.10.1983 - 1 D 83.82

    Erweiterte Besetzung des Gerichts - Überwachung von Fernsprechanschlüssen - …

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1990 - 1 D 70.88
    Der Beamte, der sich ihrer schuldig macht, schädigt sein Ansehen nicht nur bei seinem Dienstherrn, sondern auch im Kollegenkreis und in der Öffentlichkeit und erschüttert das Vertrauen seines Dienstherrn, das die Grundlage seines Beamtentums bildet (Urteil vom 12. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 83.82 - ).
  • BVerwG, 25.04.1985 - 1 DB 20.85

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1990 - 1 D 70.88
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 25. April 1985 - BVerwG 1 DB 20.85 -, der in diesem Disziplinarverfahren ergangen ist, zur Wertung des Dienstvergehens folgendes ausgeführt: "Das dem Beamten vorgeworfene Dienstvergehen wiegt sehr schwer.
  • BVerwG, 29.06.1999 - 1 D 73.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Fernmeldebeamter a.D.; anonyme Anrufe (sog. …

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 10. Januar 1990 - BVerwG 1 D 70.88 - (BVerwG DokBer B 1990, 107) ausgeführt hat, stellen anonyme Anrufe eine besonders üble Form der Kundgebung von Mißachtung dar.
  • BVerwG, 04.04.1990 - 1 D 43.89

    Tätigkeit als (Bundesbahn-)Beamter - Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in …

    Allein die Möglichkeit, daß das Geschehen objektiv oder subjektiv auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluß nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO nicht aus (ständige Rechtsprechung, zuletzt u.a. Urteil vom 10. Januar 1990 - BVerwG 1 D 70.88 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 22.09.1993 - 1 D 78.92

    Anonyme Drohungen durch einen Beamten als ein die Degradierung rechtfertigendes …

    Wie der Senat bereits früher zum Ausdruck gebracht hat(Urteil vom 18. Mai 1983 - BVerwG 1 D 65.82 -), beeinträchtigt ein Beamter, der sich in dieser Weise über Ängste und Sorgen bei den unmittelbar Betroffenen, aber auch bei der Bevölkerung zur Durchsetzung egoistischer Ziele hinwegsetzt, in erheblicher Weise das Vertrauen seiner Verwaltung und der Allgemeinheit; denn sein Verhalten läßt Zweifel daran aufkommen, daß er im Dienst seine Pflichten mit dem notwendigen Verantwortungsbewußtsein wahrnehmen und sich hierbei ausschließlich am Wohl der Allgemeinheit orientieren wird, wie es von ihm als Beamter verlangt wird (ähnlich auch Urteil des Senatsvom 10. Januar 1990 - BVerwG 1 D 70.88 - zu anonymen Telefonanrufen).
  • BVerwG, 21.03.1990 - 1 D 27.89

    Strafgerichtliche Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue in Tateinheit mit …

    Nur das soll durch die Lösungsmöglichkeit verhindert werden; die bloße Möglichkeit, daß das Geschehen auch anders verlaufen sein könnte als vom Strafgericht in dem mit optimalen Regeln zur Sicherung eines fairen Verfahrens und der Rechte des Beschuldigten ausgestatteten Strafverfahren festgestellt worden ist, reicht zu einem Lösungsbeschluß nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO nicht aus (ständige Rechtsprechung; zuletzt Urteile vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 D 21.89 - und vom 10. Januar 1990 - BVerwG 1 D 70.88).
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