Rechtsprechung
| BVerwG, 21.09.1994 - 1 D 70.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstgradherabsetzung eines Postbeamten im Paketschalterdienst - Vorübergehende Einbehaltung von Nachnahmebeträgen - Herausnahme von Bargeld aus der Kasse - Ausweisung als ungeklärte Kassenfehlbeträge - Verwendung der Gelder für eigene Zwecke - Wiedergutmachung des ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 26.08.1993 - XIII VL 15/93
- BVerwG, 21.09.1994 - 1 D 70.93
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 17.93
Rechtsfolgen einer vorübergehenden Verwendung eingezahlter Postspareinlagen für …
Auszug aus BVerwG, 21.09.1994 - 1 D 70.93
Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine mildere Bewertung des Fehlverhaltens möglich, wenn ein bisher unbescholtener Beamter nach dem Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung wiedergutgemacht hat (Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 1 D 17.93 - m.w.N.).Der Milderungsgrund setzt weiter voraus, daß dem Beamten im Zusammenhang mit den Zugriffshandlungen keine zusätzlichen Pflichtverletzungen mit erheblichem Eigengewicht zum Vorwurf gemacht werden können (vgl. Urteil vom 16. März 1994, a.a.O.).
- BVerwG, 25.03.1982 - 1 D 80.80
Dienstvergehen eines Beamten aufgrund einfacher passiver Bestechung - Bindung an …
Auszug aus BVerwG, 21.09.1994 - 1 D 70.93
Eine Lösung von den strafgerichtlichen Feststellungen ist nach der Rechtsprechung des Senats zulässig, wenn die Beweiswürdigung des Strafgerichts gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn eine Feststellung im Strafurteil offenbar unrichtig ist oder sich inzwischen als unzutreffend erwiesen hat (Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ; Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 1 D 80.80 -). - BVerwG, 10.03.1992 - 1 D 50.91
Entfernung aus dem Dienst bei einer Beteiligung eines Beamten außerhalb seines …
Auszug aus BVerwG, 21.09.1994 - 1 D 70.93
Eine Lösung von den strafgerichtlichen Feststellungen ist nach der Rechtsprechung des Senats zulässig, wenn die Beweiswürdigung des Strafgerichts gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn eine Feststellung im Strafurteil offenbar unrichtig ist oder sich inzwischen als unzutreffend erwiesen hat (Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ; Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 1 D 80.80 -). - BVerwG, 26.07.1994 - 1 D 58.93
Zueignung von Paketzustellgebühren als schweres Dienstvergehen im Kernbereich …
Auszug aus BVerwG, 21.09.1994 - 1 D 70.93
Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (z.B. Urteil vom 26. Juli 1994 - BVerwG 1 D 58.93 - m.w.N.).
- BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 19.00
Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptsekretärin; Abbuchung von 32.000 DM …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine mildere Bewertung des Fehlverhaltens möglich, wenn ein bisher unbescholtener Beamter vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung wieder gutgemacht hat (z.B. Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 70.93 -). - BVerwG, 20.04.1999 - 1 D 44.97
Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - …
Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Feststellung im Strafurteil offenbar unrichtig ist oder sich inzwischen als unzutreffend erwiesen hat (z.B. Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 70.93 - m.w.N.). - BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
Beamtendisziplinarrecht - Freiwillige Wiedergutmachung bzw. Offenbarung des …
Entscheidend ist allein, daß es zu einer dienstlichen Reaktion (zumindest Zurechtweisung, Ermahnung etc. im Sinne des § 6 Abs. 2 BDO) mit entsprechender Warnfunktion für den Beamten kam (…vgl. dazu Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 69.94 - an einer solchen Reaktion fehlt es z.B. im Verfahren, das dem Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - a.a.O. zugrunde liegt; vgl. auch Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 70.93 -, wonach der Verdacht, dienstliche Verfehlungen begangen zu haben, allein nicht ausreicht, eine Bescholtenheit im Sinne des Milderungsgrundes anzunehmen).
- BVerwG, 28.05.1997 - 1 D 74.96
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei freiwilligen Wiedergutmachung des …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine mildere Bewertung des Fehlverhaltens möglich, wenn ein bisher unbescholtener Beamter vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung wiedergutgemacht hat (Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 70.93 - Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 1 D 17.93 -, BVerwG DokBer B 1994, 189 = BVerwGE 103, 93 = NVwZ 1996, 184 DÖD 1994, 231 m.w.N.; Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 18.94 -, DVBl 1995, 616 = BVerwGE 103, 164 = BVerwG DokBer B 1995, 35 = ZBR 1995, 73 = DÖV 1995, 286 = NVwZ 1995, 603 = DÖD 1995, 164). - BVerwG, 10.11.1998 - 1 D 103.97
Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung und zu achtungswürdigem und …
Der Beamte konnte das Dienstvergehen nur dadurch begehen, daß er nicht den Tag der Auslieferung, sondern einen späteren von ihm gewählten Zeitpunkt angab (vgl. Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 70.93 -). - BVerwG, 11.07.1995 - 1 D 20.94
Vorsätzliches Dienstvergehen eines Beamten - Die Entfernung aus dem Dienst als …
Die Voraussetzungen des Milderungsgrundes der freiwilligen Wiedergutmachung des Schadens vor Tatentdeckung (vgl. hierzu u.a. Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 70.93 - m.w.N.) liegen schon deshalb nicht vor, weil bei Aufdeckung des Fehlverhaltens am 16. April 1992 noch 345, 30 DM an veruntreuten Nachnahmebeträgen einschließlich Paketzustellentgelt offenstanden. - BVerwG, 05.11.1996 - 1 D 100.95
Innerdienstliches Dienstvergehen eines Postbeamten durch Einbehaltung …
Die Voraussetzungen des Milderungsgrundes der freiwilligen Wiedergutmachung des Schadens vor Tatentdeckung (vgl. hierzu u.a. Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 70.93 - m.w.N.) liegen schon deshalb nicht vor, weil bei der Aufdeckung des Fehlverhaltens noch ein Teilbetrag an veruntreuten Nachnahmebeträgen einschließlich Paketzustellentgelt offenstand. - BVerwG, 28.10.1997 - 1 D 31.96
Vorsätzliches Dienstvergehen eines Beamten durch Manipulationen bei der …
Der Verstoß gegen die Buchungsvorschriften war Teil der Zügriffshandlung (vgl. Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 70.93 -). - BVerwG, 09.08.1995 - 1 D 45.94
Dienstvergehen eines Beamten (Zollsekretär) - Zugriff und Veruntreuung amtlicher …
Der Milderungsgrund setzt ferner voraus, daß der Beamte sonst unbescholten ist (vgl. Urteil vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89, a.a.O. - Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 70.93 -).
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