Rechtsprechung
| BVerwG, 20.06.1983 - 1 D 71.82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 15.11.1996 - 1 DB 13.96
Einleitung eines Verfahrens nach § 126 Bundesdisziplinarordnung (BDO) gegen einen …
Die Gefährdung vermögensrechtlicher Ansprüche, denen ein Unfallbeteiligter bei Verkehrsunfallflucht ausgesetzt wird, ist jedenfalls im Hinblick auf die dadurch eingetretene Beeinträchtigung des Ansehens des Täters in der Öffentlichkeit und des Vertrauens in seine charakterliche Zuverlässigkeit durchaus mit einer Trunkenheitsfahrt vergleichbar (Urteil vom 20. Juni 1983 - BVerwG 1 D 71.82 - m.w.N.; auch Urteil vom 18. April 1979 - BVerwG 1 D 60.78 - <BVerwGE 63, 222>, in dem lediglich für die "Beihilfe" zur Unfallflucht eines Dritten eine solche Vergleichbarkeit mit einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt verneint wurde). - BVerwG, 24.09.1986 - 1 D 62.86
Dienstpflichtverletzung eines Beamten bei Herbeiführung von Ansehensverlust des …
Die Schwere des Dienstvergehens wird durch die Dauer der Gehaltskürzung, durch die festgesetzte Laufzeit, ausgedrückt; der Bruchteil der Gehaltskürzung hingegen soll sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beamten im Einzelfall bemessen und so festgesetzt sein, daß die Maßnahme für den betroffenen Beamten zwar spürbar und damit erzieherisch wirksam ist, andererseits aber die Alimentation, der die Dienstbezüge eines Beamten zu dienen bestimmt sind, nicht beeinträchtigt, insbesondere keine wirtschaftliche Knebelung oder gar Notlage für den Beamten und seine Familie herbeigeführt wird (Urteil vom 20. Juni 1983 - BVerwG 1 D 71.82 - ).
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