Rechtsprechung
| BVerwG, 10.03.1987 - 1 D 71.86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verweigerung einer Entzugsbehandlung als Verletzung der Pflicht zur Wiederherstellung verlorengegangener Arbeitskraft - Dauernde Dienstunfähigkeit eines Beamten wegen krankheitsbedingter Dienstausfälle - Ausreichen einer Disziplinarmaßnahme mit erzieherischem Charakter
Verfahrensgang
- BDiszG, 23.04.1986 - II VL 9/86
- BVerwG, 10.03.1987 - 1 D 71.86
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.01.1980 - 1 D 40.79
Wer trinkt, der fliegt - Für Beamte ist das Risiko geringer
Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 1 D 71.86
Diese Pflichten gebieten, die Arbeitskraft im Interesse des Dienstherrn nicht nur zu erhalten, sondern etwa eingeschränkte oder gar ganz verlorengegangene Arbeitsfähigkeit so schnell und so gut wie nur eben möglich wieder herzustellen (BVerwGE 63, 322 [BVerwG 09.01.1980 - 1 D 40/79]; 327 [BVerwG 09.01.1980 - 1 D 40/79]).
- BVerwG, 04.07.1990 - 1 D 23.89
Volle Hingabepflicht des Beamten und einmaliger Alkoholgenuß nach Entziehungskur
Ein Beamter ist dienstrechtlich nicht allgemein verpflichtet, frei von Alkohol- oder sonstiger Abhängigkeit zu sein; Alkoholsucht als solche ist vielmehr disziplinar grundsätzlich nicht relevant (BVerwGE 83, 82 und 202; Urteil vom 10. März 1987 - BVerwG 1 D 71.86 - Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 1 D 5.88 -). - BVerwG, 05.10.1993 - 1 D 31.92
Disziplinare Relevanz von Alkoholsucht - Unfähigkeit zur Verrichtung des Dienstes …
Ein Beamter ist dienstrechtlich nicht allgemein verpflichtet, frei von Alkohol- oder sonstiger Abhängigkeit zu sein; Alkoholsucht als solche ist vielmehr disziplinar grundsätzlich nicht relevant (BVerwGE 83, 82 und 202; Urteil vom 10. März 1987 - BVerwG 1 D 71.86 -). - BVerwG, 10.07.1991 - 1 D 84.90
Beamtenrecht Dienstunfähigkeit - Zurruhesetzung - Alkoholmißbrauch - Einschlägige …
Zwar ist ein Beamter dienstrechtlich nicht allgemein verpflichtet, frei von Alkohol- oder sonstiger Abhängigkeit zu sein; Alkoholsucht als solche ist vielmehr disziplinar grundsätzlich nicht relevant (BVerwGE 83, 82; Urteil vom 10. März 1987 - BVerwG 1 D 71.86 - Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 1 D 5.88 -).
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