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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.10.1990 - 1 D 71.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9086
BVerwG, 10.10.1990 - 1 D 71.89 (https://dejure.org/1990,9086)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1990 - 1 D 71.89 (https://dejure.org/1990,9086)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1990 - 1 D 71.89 (https://dejure.org/1990,9086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten - Disziplinarmaßnahmen für einen vorsätzliche Trunkenheitsfahrt - Entfernung eines Beamten aus dem Dienst bei der Missachtung des Alkoholverbots im Dienst - Rechtsfolgen der Missachtung von Treuepflichten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.09.1990 - 1 D 62.89

    Disziplinarmaßnahme bei Alkoholmissbrauch

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 D 71.89
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats gebieten die Treue- und die volle Hingabepflicht sowie die Weisungsgebundenheit, die sich aus den Bestimmungen der §§ 2 Abs. 1, 54 Satz 1 und 55 Satz 2 BBG ergeben, einem Beamten, dem Dienstherrn seine volle Arbeitskraft zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen, demgemäß diese Arbeitskraft uneingeschränkt zu erhalten und gegebenenfalls alles zur unverzüglichen Wiederherstellung zu tun (vgl. Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 91.82 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen und Urteil vom 26. September 1990 - BVerwG 1 D 62.89 -).
  • BVerwG, 09.09.1983 - 1 D 91.82
    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 D 71.89
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats gebieten die Treue- und die volle Hingabepflicht sowie die Weisungsgebundenheit, die sich aus den Bestimmungen der §§ 2 Abs. 1, 54 Satz 1 und 55 Satz 2 BBG ergeben, einem Beamten, dem Dienstherrn seine volle Arbeitskraft zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen, demgemäß diese Arbeitskraft uneingeschränkt zu erhalten und gegebenenfalls alles zur unverzüglichen Wiederherstellung zu tun (vgl. Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 91.82 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen und Urteil vom 26. September 1990 - BVerwG 1 D 62.89 -).
  • VG Trier, 29.08.2017 - 3 K 3674/17

    Disziplinarische Ahndung eines alkoholkranken Polizisten; Entfernung aus dem …

    Dies ergibt sich aus den dienstlichen Notwendigkeiten ebenso wie aus der dem Beamtenverhältnis eigenen Treuepflicht (BVerwG Urteil vom 10. Oktober 1990 - 1 D 71.89 -).
  • BVerwG, 11.08.1992 - 1 D 47.91

    Vorliegen eines Dienstvergehens eines Beamten

    Das ergibt sich aus den dienstlichen Notwendigkeiten ebenso wie aus der dem Beamtenverhältnis eigenen Treuepflicht (vgl. z.B. Urteil vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 71.89 - ).

    Ein Beamter, der allen Erkenntnissen und Ermahnungen zum Trotz nach einer erfolgreichen Entzienungskur zumindest bedingt vorsätzlich handelnd wieder rückfällig wird und hierdurch seine dauernde Dienstunfähigkeit herbeiführt, verstößt gegen grundlegende Pflichten aus dem Beamtenverhältnis und kann deshalb das berufserforderliche Vertrauen grundsätzlich nicht mehr für sich beanspruchen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 40.83 - Urteil vom 14. November 1984 - BVerwG 1 D 76.84 - Urteil vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 71.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 42.93

    Anforderungen an die Verantwortlichkeit für einen Rückfall in die Alkoholsucht - …

    Das ergibt sich aus den dienstlichen Notwendigkeiten ebenso wie aus der dem Beamtenverhältnis eigenen Treuepflicht (vgl. Urteil vom 11. August 1992, a.a.O., Urteil vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 71.89 - ).
  • VG Düsseldorf, 09.12.2004 - 38 K 6/04

    Postbeamter Entfernung Rückfall in die Alkoholsucht; Weigerung zur Durchführung …

    Rn. 146 Vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1990 - 1 D 71.89 -, Dok.Ber.
  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 D 12.92

    Herabsetzung der Laufzeit und der Höhe des Unterhaltsbeitrags - Dienstvergehen …

    Ein Beamter, der allen Erkenntnissen und Ermahnungen zum Trotz nach einer erfolgreichen Entziehungskur zumindest bedingt vorsätzlich handelnd wieder rückfällig wird und hierdurch seine dauernde Dienstunfähigkeit herbeiführt, verstößt gegen grundlegende Pflichten aus dem Beamtenverhältnis und kann deshalb das berufserforderliche Vertrauen grundsätzlich nicht mehr für sich beanspruchen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 40.83 - Urteil vom 14. November 1984 - BVerwG 1 D 76.84 - Urteil vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 71.89 - BVerwG Dok.Ber. B 1991, 23; Urteil vom 11. August 1992 - BVerwG 1 D 47.91 -).
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