Rechtsprechung
| BVerwG, 13.04.1983 - 1 D 72.82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 10.10.2012 - 16b D 10.904
Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent (A 5 + Z); Verletzung des Post- und …
Rn. 51 Während das Bundesverwaltungsgericht bei der Briefunterdrückung die Entfernung aus dem Dienst in Fällen ausgesprochen hat, in denen der Täter aus materiell-egoistischen Motiven gehandelt hat, so etwa in der Absicht, sich den Inhalt der Postsendungen oder darauf befindliche Wertzeichen anzueignen (vgl. etwa BVerwG vom 13.4.1983 - BVerwG 1 D 72.82, DokBer B 1983, 259 m.w.N.), gibt es dem gegenüber bei nicht eigennütziger Postunterdrückung - wie im vorliegenden Fall - nach ständiger Rechtsprechung keine festen Regeln für eine in solchen Fällen zu verhängende Disziplinarmaßnahme. - BVerwG, 09.07.1986 - 1 D 5.86
Unterdrückung von Postsendungen - Dienstvergehen - Disziplinarmaßnahme - …
Der erkennende Senat hat daher in Fällen der Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalles auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (vgl. Urteile vom 10. Januar 1974 - BVerwG 1 D 73.73 - , 13. April 1983 - BVerwG 1 D 72.82 - , 10. Juli 1985 - BVerwG 1 D 26.85 -). - BVerwG, 05.09.1995 - 1 D 18.95
Dienstvergehen von "erheblichem Gewicht" - Rechtsfolgen bei nichteigennütziger …
Der erkennende Senat hat deshalb in den Fällen der Briefunterdrückung die Entfernung aus dem Dienst dann ausgesprochen, wenn der Täter aus materiell-egoistischen Motiven gehandelt hat, so etwa in der Absicht, sich den Inhalt der Postsendungen oder darauf befindliche Wertzeichen anzueignen (siehe u.a. Urteil vom 13. April 1983 - BVerwG 1 D 72.82 - m.w.N. ).
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