Rechtsprechung
| BVerwG, 08.06.1994 - 1 D 72.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Disziplinarverfahren gegen einen Postobersekretär wegen dienstlicher Vergehen - Wesentliches Elementfür ein Gehaltsabhebungsverfahren - Beurteilung der Entnahme von Bargeld ohne Hingabe eines Schecks unter dem Aspekt der Zugriffsdelikte - Vorenthalten von unberechtigt ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 24.09.1993 - V VL 26/93
- BVerwG, 08.06.1994 - 1 D 72.93
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 26.04.1994 - 1 D 23.93
Maßnahmebemessung im Disziplinarverfahren - Abgrenzung des Fehlverhaltens beim …
Auszug aus BVerwG, 08.06.1994 - 1 D 72.93
Die Entnahme von Bargeld ohne Hingabe eines Schecks ist deshalb als Zugriff auf anvertrautes Geld zu werten (vgl. Urteil vom 26. April 1994 - BVerwG 1 D 23.93 - m.w.RsprN.).Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 26. April 1994 - BVerwG 1 D 23.93 -).
- BVerwG, 26.01.1994 - 1 D 34.93
Verwendung der veruntreuten Gelder für die Begleichung von Schulden - Entfernung …
Auszug aus BVerwG, 08.06.1994 - 1 D 72.93
Dies gilt für den Milderungsgrund einer wirtschaftlichen Notlage, der voraussetzt, daß der Zugriff auf anvertraute Gelder des Dienstherrn allein zu dem Zweck erfolgt, eine existenzbedrohende Notlage abzuwenden oder zu mildern (Urteil vom 26. Januar 1994 - BVerwG 1 D 34.93 -). - BVerwG, 22.02.1979 - 1 D 18.78
Auszug aus BVerwG, 08.06.1994 - 1 D 72.93
Zutreffend hat das Bundesdisziplinargericht die Pflichtverletzung des Beamten disziplinar als Zugriff gewertet und den Anknüpfungspunkt nicht im Mißbrauch des Gehaltsabhebungsverfahrens gesehen, bei dem es keine Regelrechtsprechung gibt, wenn ein Beamter - wie hier - berechtigt ist, gegen Hingabe gedeckter Schecks Geld aus der ihm anvertrauten Kasse für eigene Zwecke an sich auszuzahlen (stRspr seit der Entscheidung vom 22. Februar 1979 - BVerwG 1 D 18.78 - <BVerwGE 63, 253>). - BVerwG, 06.10.1993 - 1 D 65.92
Anforderungen an das Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage - Zurückweisung …
Auszug aus BVerwG, 08.06.1994 - 1 D 72.93
Einzeltaten, die nach strafrechtlichen Grundsätzen im Fortsetzungszusammenhang begangen werden, können disziplinar den Beamten im Hinblick auf das zum Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis nicht entlasten, weil dieses durch wiederholte Eingriffe in das betroffene Rechtsgut immer wieder neu gestört wird (Urteil vom 6. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 65.92 -). - BVerwG, 08.02.1989 - 1 D 18.88
Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten
Auszug aus BVerwG, 08.06.1994 - 1 D 72.93
Nach der Rechtsprechung des Senats ist auch der ungedeckte Postscheck in den Augen des betreffenden Beamten nicht ein völlig wertloses Stück Papier, weil der Beamte bei Einreichung eines derartigen Schecks zumindest hofft, daß dieser zur Zeit des Eingangs beim Postscheckamt gedeckt ist oder spätestens bei der nächsten Gehaltszahlung Deckung finden wird (vgl. Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 1 D 18.88 -).
- BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 23.94
Entfernung aus dem Dienst
Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 72.93 -). - BVerwG, 04.06.1996 - 1 D 94.95
Entfernung aus dem Dienst
Ein derartiger Verwendungszweck würde nach der Rechtsprechung des Senats nur dann den vorgenannten Milderungsgrund erfüllen, wenn es sich um solche Verbindlichkeiten gehandelt hätte, deren Nichterfüllung die Beamtin bzw. ihre Familie von den für den notwendigen Lebensbedarf erforderlichen Leistungen abschneiden würde (vgl. u.a. Urteil vom 20. September 1995, a.a.O., Urteil vom 5. September 1995, a.a.O., Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 -, Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 72.93 -). - BVerwG, 26.03.2003 - 1 D 23.02
Bundesbankhauptsekretär; Entwendung von Banknoten; Zugriffsdelikt; …
Einzeltaten, die nach strafrechtlichen Grundsätzen im Fortsetzungszusammenhang begangen werden, können disziplinar einen Beamten im Hinblick auf das zum Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis nicht entlasten, weil dieses durch wiederholte Eingriffe in das betroffene Rechtsgut immer wieder neu beeinträchtigt wird (stRspr, Urteile vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 72.93 - und vom 16. Juni 1999 - BVerwG 1 D 67.98 -).
- BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 71.94
Disziplinarmaßnahme gegen einen Ruhestandsbeamten des mittleren Dienstes der …
Einzeltaten, die nach strafrechtlichen Grundsätzen im Fortsetzungszusammenhang begangen werden, können disziplinar einen Beamten im Hinblick auf das zum Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis nicht entlasten, weil dieses durch wiederholte Eingriffe in das betroffene Rechtsgut immer wieder neu beeinträchtigt wird (Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 72.93 -). - BVerwG, 20.09.1995 - 1 D 6.95
Zerstörung des beamtlichen Vertrauensverhältnisses durch Vergreifen an amtlich …
Im übrigen hat der Beamte das veruntreute Geld auch nicht zur Befriedigung existentieller Lebensbedürfnisse verwendet, sondern zur Begleichung einer Reparaturkostenrechnung seines Pkw's. Die Begleichung von Schulden stünde der Annahme des vorgenannten Milderungsgrundes aber nur dann nicht entgegen, wenn es sich um solche Schulden handeln würde, deren Nichterfüllung den Beamten und seine Familie von den für den Lebensbedarf notwendigen Leistungen abschneiden würde (vgl. u.a. Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 72.93 -). - BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 16.94
Dienstvergehen eines Postbeamten - Fortgesetzte Verletzung des Post- und …
Dieser Milderungsgrund setzt grundsätzlich voraus, daß die Briefberaubungen zu dem Zweck erfolgten, eine zur Tatzeit bestehende existenzbedrohende Notlage abzuwenden oder zu mildern (Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 72.93 -). - BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 67.98
Angewiesenheit eines Dienstherren auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit seiner …
Einzeltaten, die nach strafrechtlichen Grundsätzen im Fortsetzungszusammenhang begangen werden, können disziplinar einen Beamten im Hinblick auf das zum Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis nicht entlasten, weil dieses durch wiederholte Eingriffe in das betroffene Rechtsgut immer wieder neu beeinträchtigt wird (stRspr, Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 72.93 -). - BVerwG, 11.04.1995 - 1 D 46.94
Postbeamter des mittleren Dienstes - Zueignung vereinnahmter Paketgebühren über …
Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (siehe z.B. Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 72.93 -, Urteil vom 6. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 65.92 -, Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 -, Urteil vom 5. Mai 1993 - BVerwG 1 D 15.92 -). - BVerwG, 25.03.2003 - 1 D 25.02
Dienstvergehen in Gestalt einer Unterschlagung von Entlassungsgeld - …
Eine Veruntreuung zur Begleichung von Schulden kann allenfalls dann den Milderungsgrund erfüllen, wenn es sich um solche Schulden handelt, deren Nichterfüllung den Beamten von den für den Lebensbedarf notwendigen Leistungen abschneiden würde (vgl. Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 72.93 -). - BVerwG, 01.02.1995 - 1 D 38.94
Wiederholte dienstrechtliche Vergehen eines Postbeamten bei Diestleistungen per …
Der von dem Beamten vor allem angegebene Verwendungszweck der einbehaltenen Gelder zur Schuldentilgung stünde nämlich der Annahme des Milderungsgrundes nur dann nicht entgegen, wenn es sich um solche Schulden handelte, deren Nichterfüllung den Beamten und seine Familie von den für den Lebensbedarf notwendigen Leistungen abschnitten (vgl. Urteil vom 26. Januar 1994, a.a.O., Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 72.93 -). - BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 47.94
Milderungsgrund des Handelns aus einer unverschuldeten, ausweglosen …
- BVerwG, 10.08.1994 - 1 D 3.94
Vorliegen von Milderungsgründen - Unverschuldete, unausweichliche wirtschaftliche …
- BVerwG, 12.07.1994 - 1 D 36.92
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