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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 73.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,16064
BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 73.96 (https://dejure.org/1998,16064)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1998 - 1 D 73.96 (https://dejure.org/1998,16064)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1998 - 1 D 73.96 (https://dejure.org/1998,16064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines (Zoll-)Beamten in Gestalt einer ungenehmigten Nebentätigkeit - Verstoß gegen die Weisung zur Wahrnehmung eines amtsärztlichen Termins - Verfolgungsverbot wegen Eintritts der Verjährungsfrist - Angemessenheit einer Gehaltskürzung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89

    Urteilsverkündung in Disziplinarverfahren - Nebentätigkeit ohne Genehmigung als …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 73.96
    Eine dienstliche Bagatelle mit dem Rang einer disziplinarischen Ordnungswidrigkeit ist die Ausübung einer Nebentätigkeit ohne die vorgeschriebene Genehmigung jedenfalls dann nicht, wenn sie nicht auf einen ganz kurzen Zeitraum beschränkt ist (Urteil vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 D 63.89 - BVerwGE 86, 370 [BVerwG 11.12.1990 - 1 D 63/89]).

    Die kürzer bemessene Laufzeit entspricht zudem eher der bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 D 63.89 - a.a.O.).

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 73.96
    Der Dienstherr hat in Form von Dienstbezügen und Alters- sowie Hinterbliebenenversorgung für den angemessenen Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie zu sorgen (BVerfGE 44, 249 ; 52, 303 ; 55, 207 ).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 73.96
    Der Dienstherr hat in Form von Dienstbezügen und Alters- sowie Hinterbliebenenversorgung für den angemessenen Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie zu sorgen (BVerfGE 44, 249 ; 52, 303 ; 55, 207 ).
  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89

    Nebentätigkeit: Keine Versagung der Genehmigung einer - aus …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 73.96
    Dabei sind insbesondere die dienstlichen Belastungen des Beamten zu prüfen (Urteil vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 10.89 - BVerwGE 84, 299 [BVerwG 25.01.1990 - 2 C 10/89]).
  • VG Magdeburg, 18.07.2012 - 8 A 13/11

    Disziplinarrechtliche Abgrenzung von Hobby und beamtenrechtlicher Nebentätigkeit

    Auch wenn eine Nebentätigkeit nur für einen kurzen Zeitraum ausgeübt wird, entfällt der diesbezügliche Tatbestand nicht (BVerwG, Urt. v. 17.03.1998, 1 D 73.96; juris).
  • BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00

    Voraussetzungen und Grundlagen für die Entfernung eines Richters aus dem Dienst

    Von daher ist das Interesse des Landes offenkundig, ihm eine Prüfungs- und Entscheidungsmöglichkeit einzuräumen, ob sich die beabsichtigte Nebentätigkeit mit dem Richteramt vereinbaren läßt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 73.96 -).
  • OVG Saarland, 12.11.2008 - 6 A 157/08

    Disziplinarverfahren; Steuergeheimnis; Steuerhinterziehung; Verwertungsverbot; …

    Allerdings waren die Nebentätigkeiten von ihrem Umfang her nicht besonders bedeutsam vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteile vom 17.3.1998 - 1 D 73/96 - und vom 12.11.2003 - 1 D 6.03 -, jeweils bei juris.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2017 - 14 LA 1/17

    Zurückstufung eines Beamten; Nichtanzeige einer gewerblichen Nebentätigkeit

    Rn. 15 Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass die Nichtanzeige von Nebentätigkeiten, die - wie hier - über Jahre hinweg ausgeübt wurden, keine dienstliche Bagatelle darstellt, sondern von erheblichem Gewicht ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 1 D 63.89 -, juris, 25 f.; Urteil vom 17. März 1998 - 1 D 73.96 -, juris, Rn. 16 f.) und bereits für sich schwer wiegt (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 10. Mai 2017 - 3d A 971/15.O -, juris, Rn. 114).Der Beamte hat aufgrund seiner vollen Hingabepflicht an den Beruf seine Arbeitskraft grundsätzlich voll dem Dienstherrn und der Allgemeinheit zu widmen; der Dienstherr hat in Form von Dienstbezügen und Alters- wie Hinterbliebenenversorgung für angemessenen Lebensunterhalt des Beamten und dessen Familie zu sorgen.

    Dienstherr und Allgemeinheit sollen in ihrem Interesse an einer vollwertigen, nicht durch anderweitige Verausgabung der Arbeitskraft beeinträchtigten Dienstleistung des Beamten geschützt werden, darüber hinaus in ihrem Interesse daran, dass der Beamte sein Amt pflichtgemäß unparteiisch, unbefangen und in ungeteilter Loyalität gegenüber dem Wohl der Allgemeinheit wahrnimmt und schon der Anschein möglicher Interessen- oder Loyalitätskonflikte vermieden wird (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 1 D 63.89 -, juris, 25 f: zudem BVerwG, Urteil vom 17. März 1998 - 1 D 73.96 -, juris, Rn. 16 f.).

  • VG Magdeburg, 15.11.2016 - 15 A 10/16

    Disziplinarrecht: Disziplinarklage gerichtet auf Aberkennung des Ruhegehalts …

    Auch wenn eine Nebentätigkeit nur für einen kurzen Zeitraum ausgeübt wird, entfällt der diesbezügliche Tatbestand nicht (BVerwG, Urteil vom 17.03.1998, 1 D 73.96; juris).
  • VG Magdeburg, 04.06.2014 - 8 A 16/13

    Kürzung der Dienstbezüge wegen des Besuchs des Oktoberfests trotz …

    Auch wenn eine Nebentätigkeit nur für einen kurzen Zeitraum ausgeübt wird, entfällt der diesbezügliche Tatbestand nicht (BVerwG, Urteil vom 17.03.1998, 1 D 73.96; juris).
  • VG Magdeburg, 31.03.2014 - 8 B 2/14

    Voraussetzungen der vorläufigen Dienstenthebung; Erforderlichkeit des Abschluss …

    Auch wenn eine Nebentätigkeit nur für einen kurzen Zeitraum ausgeübt wird, entfällt der diesbezügliche Tatbestand nicht (BVerwG, Urt. v. 17.03.1998, 1 D 73.96; juris).
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 31.05.2011 - 32 DG 1/10
    Eine dienstliche Bagatelle mit dem Rang einer disziplinarischen Ordnungswidrigkeit ist die Ausübung einer Nebentätigkeit ohne die vorgeschriebene Genehmigung jedenfalls dann nicht, wenn sie nicht auf einen ganz kurzen Zeitraum beschränkt ist (Urteil vom 11. Dezember -1990 - 1 D 63.89 - BVerwGE 86, 370/376f.; Urteil vom 17. März 1998 - 1 D 73.96 - zit. nach Juris).
  • VG Cottbus, 08.01.2025 - 5 L 691/24

    Genehmigungspflichtige Nebentätigkeit, Recht der Richter, ungenehmigte …

    Dienstherr und Allgemeinheit sollen in ihrem Interesse an einer vollwertigen, nicht durch anderweitige Verausgabung der Arbeitskraft beeinträchtigten Dienstleistung des Beamten geschützt werden, darüber hinaus in ihrem Interesse daran, dass der Beamte sein Amt pflichtgemäß unparteiisch, unbefangen und in ungeteilter Loyalität gegenüber dem Wohl der Allgemeinheit wahrnimmt und schon der Anschein möglicher Interessen- oder Loyalitätskonflikte vermieden wird (BVerwG…, Urteil vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 D 63.89 -, BVerwGE 86, 370-379 = juris Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 73.96 -, juris Rn. 16; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 14 LA 1/17 -, juris Rn. 15).
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