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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.1988 - 1 D 74.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8358
BVerwG, 09.03.1988 - 1 D 74.87 (https://dejure.org/1988,8358)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1988 - 1 D 74.87 (https://dejure.org/1988,8358)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1988 - 1 D 74.87 (https://dejure.org/1988,8358)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichteinhaltung des für die Abnahme von Bauleistungen vorgeschriebenen Aufmaßverfahrens durch einen Unternehmensbeobachters beim Fernmeldeamt - Schädigung der Deutschen Bundespost als Ziel der mit dem Unternehmensbeobachter in Zusammenhang stehenden Unternehmer - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.10.1986 - 1 D 46.86

    Wegfall der Bindungswirkung - Tragende Feststellung - Erstinstanzliches …

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1988 - 1 D 74.87
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 7. Oktober 1986 - BVerwG 1 D 46.86 - ZBR 1987, 91 = DVBl 1987, 255 betont hat, sind in diesem Zusammenhang in Anbetracht des hohen disziplinaren Gewichts solcher Verfehlungen an Milderungsgründe strenge Anforderungen zu stellen, um die Integrität der Beamtenschaft zu sichern.
  • BVerwG, 25.08.1987 - 1 D 7.87

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1988 - 1 D 74.87
    Aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats läßt sich in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen ein allgemeines Prinzip dahin ableiten, daß Bestechlichkeit oder auch nur die Annahme von Geschenken oder Belohnungen in bezug auf das Amt jedenfalls dann grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen, wenn der Beamte die ihm als Äquivalent des angebotenen, geforderten oder gewährten Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlung tatsächlich vorgenommen oder wenn er bares Geld genommen hat (zuletzt Urteil vom 25. August 1987 - BVerwG 1 D 7.87 -).
  • VG Münster, 13.12.2016 - 20 K 1426/15
    Rn. 275 BVerwG, Urteil vom 9. März 1988, - 1 D 74/87 -, juris, Rn. 103.
  • BVerwG, 19.09.1989 - 1 D 69.88

    Bundesbeamter - Disziplinarverfahren - Menschenrechtskonvention

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht hat (BVerwGE 73, 71, siehe auch Urteil vom 9. März 1988 -BVerwG 1 D 74.87 -), zerstört ein Beamter durch die Annahme von Geschenken oder sonstigen Vorteilen in Bezug auf sein Amt das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und persönliche Integrität grundsätzlich vollständig.
  • BVerwG, 18.05.1988 - 1 D 103.87

    Pflicht zu gewissenhafter uneigennütziger Amtsführung - Zerstörung der …

    Das kann grundsätzlich zur Entfernung aus dem Dienst führen (vgl. Urteil des Senats vom 25. März 1982 - BVerwG 1 D 80.80 - <ZBR 1983, 208>; ferner Urteil vom 9. März 1988 - BVerwG 1 D 74.87 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.09.1988 - 1 D 76.86

    Aberkennung des Ruhegehaltes als Disziplinarmaßnahme - Berücksichtigung der …

    Ein solcher Beamter macht sich in jedem Fall vertrauensunwürdig, und das schließt die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses aus (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 9. März 1988 - BVerwG 1 D 74.87 -).
  • BVerwG, 07.12.1988 - 1 D 42.88

    Begehen eines Dienstvergehens durch die Annahme von Geschenken eines …

    Das kann im Interesse einer funktionsgerecht, zweckmäßig und sachlich orientierten Verwaltung nicht hingenommen werden (zuletzt Urteil vom 9. März 1988 - BVerwG 1 D 74.87 -).
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