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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1984 - 1 D 75.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4372
BVerwG, 22.02.1984 - 1 D 75.83 (https://dejure.org/1984,4372)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1984 - 1 D 75.83 (https://dejure.org/1984,4372)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1984 - 1 D 75.83 (https://dejure.org/1984,4372)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren gegen einen Postbeamten - Voraussetzungen einer Notlage

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.10.1982 - 1 D 21.82

    Entfernung aus dem Dienst auf Grund fortgesetzter Unterschlagung von Münzen aus …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 1 D 75.83
    Der erkennende Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei der Wegnahme von Geld aus Münzfernsprechern durch für deren Abrechnung zuständige Beamte regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (vgl. u.a. Urteil vom 26. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 21.82 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.02.1985 - 1 D 148.84

    Tätigkeit als Schalterbeamter bei der Post - Entnahme von amtlich anvertrauten …

    Eine etwa vorliegende verminderte Schuldfähigkeit ist hier ohne Bedeutung, weil es sich um eine Verletzung einer einfachen, immer wieder eingeübten und leicht einsehbaren Pflicht handelt, so daß ein Beamter, der dagegen verstößt, sich auch bei nur geringer Schuld objektiv untragbar macht (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 70.83 - , vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 D 75.83 - und das bereits zitierte Urteil vom 24. Juli 1984).
  • BVerwG, 24.07.1984 - 1 D 2.84

    Veruntreuung von Fahrgeldeinnahmen durch einen Zugführer - Erhöhter Geldbedarf …

    Eine etwa vorliegende verminderte Schuldfähigkeit wäre hier ohne Bedeutung, weil es sich um eine Verletzung einer einfachen, immer wieder eingeübten und leicht einsehbaren Pflicht handelt, so daß sich ein Beamter, der dagegen verstößt, objektiv untragbar macht (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 70.83 - und vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 D 75.83 -).
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