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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.1984 - 1 D 76.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5499
BVerwG, 14.11.1984 - 1 D 76.84 (https://dejure.org/1984,5499)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1984 - 1 D 76.84 (https://dejure.org/1984,5499)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1984 - 1 D 76.84 (https://dejure.org/1984,5499)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Dauernde Dienstunfähigkeit durch Alkoholmissbrauch - Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.01.1980 - 1 D 56.79

    Herbeiführung der Dienstunfähigkeit - Alkoholmißbrauch - Aberkennung des …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1984 - 1 D 76.84
    Dadurch, daß er es bewußt und gewollt in Kauf nimmt, jegliche dienstliche Einsatzmöglichkeit zu vereiteln, verletzt er seine Treuepflicht in so außergewöhnlich starkem Maße, daß das Vertrauensverhältnis als zerstört angesehen werden muß (vgl. Urteil vom 10. Januar 1980 - BVerwG 1 D 56.79 - <BVerwGE 63, 327>; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 40.83 - mit weiteren Nachweisen).

    Wiegt ein Dienstvergehen so schwer, daß ein aktiver Beamter deshalb aus dem Dienst entfernt werden müßte, so muß einem Ruhestandsbeamten das Ruhegehalt anerkannt werden (ständige Rechtsprechung; BVerwGE 33, 9; 63, 327 [BVerwG 09.01.1980 - 1 D 40/79]).

  • BVerwG, 09.01.1980 - 1 D 40.79

    Wer trinkt, der fliegt - Für Beamte ist das Risiko geringer

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1984 - 1 D 76.84
    Wiegt ein Dienstvergehen so schwer, daß ein aktiver Beamter deshalb aus dem Dienst entfernt werden müßte, so muß einem Ruhestandsbeamten das Ruhegehalt anerkannt werden (ständige Rechtsprechung; BVerwGE 33, 9; 63, 327 [BVerwG 09.01.1980 - 1 D 40/79]).
  • BDH, 17.03.1967 - II D 5/67

    Rechtfertigung der Entfernung eines aktiven Beamten aus dem Dienst als einzige …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1984 - 1 D 76.84
    Wiegt ein Dienstvergehen so schwer, daß ein aktiver Beamter deshalb aus dem Dienst entfernt werden müßte, so muß einem Ruhestandsbeamten das Ruhegehalt anerkannt werden (ständige Rechtsprechung; BVerwGE 33, 9; 63, 327 [BVerwG 09.01.1980 - 1 D 40/79]).
  • BVerwG, 09.11.1983 - 1 D 40.83

    Bedingt vorsätzliche Herbeiführung dauernder Dienstunfähigkeit durch …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1984 - 1 D 76.84
    Dadurch, daß er es bewußt und gewollt in Kauf nimmt, jegliche dienstliche Einsatzmöglichkeit zu vereiteln, verletzt er seine Treuepflicht in so außergewöhnlich starkem Maße, daß das Vertrauensverhältnis als zerstört angesehen werden muß (vgl. Urteil vom 10. Januar 1980 - BVerwG 1 D 56.79 - <BVerwGE 63, 327>; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 40.83 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.08.1992 - 1 D 47.91

    Vorliegen eines Dienstvergehens eines Beamten

    Ein Beamter, der allen Erkenntnissen und Ermahnungen zum Trotz nach einer erfolgreichen Entzienungskur zumindest bedingt vorsätzlich handelnd wieder rückfällig wird und hierdurch seine dauernde Dienstunfähigkeit herbeiführt, verstößt gegen grundlegende Pflichten aus dem Beamtenverhältnis und kann deshalb das berufserforderliche Vertrauen grundsätzlich nicht mehr für sich beanspruchen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 40.83 - Urteil vom 14. November 1984 - BVerwG 1 D 76.84 - Urteil vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 71.89 - a.a.O.).
  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 D 12.92

    Herabsetzung der Laufzeit und der Höhe des Unterhaltsbeitrags - Dienstvergehen …

    Ein Beamter, der allen Erkenntnissen und Ermahnungen zum Trotz nach einer erfolgreichen Entziehungskur zumindest bedingt vorsätzlich handelnd wieder rückfällig wird und hierdurch seine dauernde Dienstunfähigkeit herbeiführt, verstößt gegen grundlegende Pflichten aus dem Beamtenverhältnis und kann deshalb das berufserforderliche Vertrauen grundsätzlich nicht mehr für sich beanspruchen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 40.83 - Urteil vom 14. November 1984 - BVerwG 1 D 76.84 - Urteil vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 71.89 - BVerwG Dok.Ber. B 1991, 23; Urteil vom 11. August 1992 - BVerwG 1 D 47.91 -).
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