Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.1988 - 1 D 76.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versetzung eines Bundesbahnassistenten in eine niedrigere Besoldungsgruppe wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr - Verletzung bahnbeamtenrechtlicher Pflichten durch die Manipulation von Fahrkarten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 13.05.1987 - XII VL 3/87
- BVerwG, 22.03.1988 - 1 D 76.87
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.02.1988 - 1 D 89.87
Unterschlagung von Nachnahmebeträgen, Zahlkartengebühren und Zustellgebühren - …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 D 76.87
Zutreffend hat das Bundesdisziplinargericht ausgeführt, daß ein Beamter, der sich an den ihm zugänglichen oder anvertrauten dienstlichen Gütern oder Geldern vergreift, das von seiner Verwaltung in ihn gesetzte Vertrauen derart nachhaltig zerstört, daß er grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 24. Februar 1988 - BVerwG 1 D 89.87 - m.w.N.). - BVerwG, 09.03.1988 - 1 D 86.87
Absehen von der Entfernung aus dem Dienst wegen eines Dienstvergehens - …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 D 76.87
Denn unbedachtes Handeln im Sinne der Rechtsprechung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daßüberlegt und konsequent vorgegangen wird (Urteil vom 9. März 1988 - BVerwG 1 D 86.87 -). - BVerwG, 26.02.1985 - 1 D 70.84
Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - Dienstpflichtverletzung eines Beamten
Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 D 76.87
Es steht somit nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dem Merkmal persönlichkeitsfremden Handelns hier ebensowenig entgegen wie der Umstand, daß das vorliegende Verfahren auch noch zwei weitere - gleichfalls nicht einschlägige - Pflichtverletzungen zum Gegenstand hat (vgl. Urteil vom 26. Februar 1985 - BVerwG 1 D 70.84.). - BVerwG, 08.09.1987 - 1 D 145.86
Unterschlagung zuzustellenden Gutes durch einen Postzustellbeamten - Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 D 76.87
Daß aber eine besondere Versuchungssituation auch dann gegeben sein kann, wenn der Betreffende unter äußerlich vertrauten Bedingungen handelt, hat der Senat schon wiederholt ausgeführt (vgl. Urteil vom 8. September 1987 - BVerwG 1 D 145.86 -).
- BVerwG, 06.12.1994 - 1 D 78.93 Zwar könnte für die Festsetzung einer längeren Laufzeit sprechen, daß nach der Pflichtenmahnung durch die mit Urteil des Senats vom 22. März 1988 - BVerwG 1 D 76.87 - verhängte Dienstgradherabsetzung nur etwas mehr als 2 1/2 Jahre bis zur erneuten Pflichtverletzung vergangen sind.
- BVerwG, 19.10.1993 - 1 D 9.93
Milderungsgrund einer besonderen Versuchungssituation - Fehlen des Pakets im …
Wenn ein Beamter bei gewohnter, alltäglicher Tätigkeit versagt, so kommt der Milderungsgrund nur dann in Betracht, wenn er unter dem Einfluß eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung gerät, sich an dienstlichem Vermögen oder Eigentum zu vergreifen, so etwa bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluß einer Drohung, z.B. durch Gläubiger (Urteil vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 5.90 - <BVerwGE 86, 336, 339 [BVerwG 09.10.1990 - 1 D 5/90] = DVBl 1991, 115 = DÖD 1991, 32 = NVwZ-RR 1991, 259 [BVerwG 09.10.1990 - 1 D 5/90] = ZBR 1991, 216>; ebenso Urteil vom 22. März 1988 - BVerwG 1 D 76.87 -).
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