Rechtsprechung
| BVerwG, 12.03.1985 - 1 D 77.84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Außerdienstliche Trunkenheit am Steuer - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - Dienstpflichtverletzung eines Beamten
Verfahrensgang
- BDiszG, 20.03.1984 - V VL 6/84
- BVerwG, 12.03.1985 - 1 D 77.84
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.01.1984 - 1 D 13.83
Alkoholismus als Verstoß eines Postbeamten gegen seine Pflicht zur Erhaltung oder …
Auszug aus BVerwG, 12.03.1985 - 1 D 77.84
Warnungen, Empfehlungen und Hinweise, die auf gesundheitlich womöglich abträgliche Folgen des Genusses von Alkohol aufmerksam machen und an Vernunft und Verantwortungsbewußtsein ganz allgemein appellieren, genügen diesen Erfordernissen nicht (Urteil vom 10. Januar 1984 - BVerwG 1 D 13.83 -DVBl. 1984, 485>). - BVerwG, 06.09.1983 - 1 D 8.83
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - …
Auszug aus BVerwG, 12.03.1985 - 1 D 77.84
Daraus kann sich die Frage ergeben, ob ein bestimmtes Verhalten eine für jedermann evidente Rechts- bzw. Pflichtverletzung dastellt und damit, sofern es sich nicht um eine Bagatelle handelt, ein Dienstvergehen ist (Urteil vom 6. September 1983 - BVerwG 1 D 8.83 - unter Hinweis auf Behnke, BDO, 2. Aufl., Einführung A, Rz. 31 a.E.;… Claussen/Janzen, BDO, 4. Aufl., Einleitung B. Rz. 4). - BVerwG, 15.01.1985 - 1 D 123.84
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen dessen erneuter Alkoholkrankheit …
Auszug aus BVerwG, 12.03.1985 - 1 D 77.84
Hierzu zählt auch die Erkenntnis, daß es als üblich und damit als Regelfall gelten kann, daß am Ende einer Entzugsbehandlung Einsichts- und Handlungsfähigkeit vorhanden sind (Urteil vom 15. Januar 1985 - BVerwG 1 D 123.84 -).
- BVerwG, 04.07.1990 - 1 D 23.89
Volle Hingabepflicht des Beamten und einmaliger Alkoholgenuß nach Entziehungskur
Zu den konkreten Pflichten in diesem Zusammenhang gehört demnach auch, nach einer Entzugsbehandlung den Griff zum sog. "ersten Glas" Alkohol zu unterlassen, weil jedweder Genuß von Alkohol nach einer Entzugstherapie das Verlangen nach weiterem Alkohol wieder aufleben zu lassen pflegt und so erfahrungsgemäß in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit zurückzuführen geeignet ist (BVerwGE 76, 128; Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 1 D 77.84 - Urteil vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 D 137.87 -).Das ist grundsätzlich Sache der eigenen Lebensführung, über die der Dienstherr nicht zu bestimmen hat (BVerwGE 76, 128; Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 1 D 77.84 -).
- BVerwG, 05.10.1993 - 1 D 31.92
Disziplinare Relevanz von Alkoholsucht - Unfähigkeit zur Verrichtung des Dienstes …
Das ist grundsätzlich Sache der eigenen Lebensführung, über die der Dienstherr nicht zu bestimmen hat (BVerwGE 76, 128; Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 1 D 77.84 -). - BVerwG, 21.07.1986 - 1 D 137.84
Beamtenrecht - Dienstpflichtverletzung - Alkoholabhängigkeit - Rückfall nach …
Wie der Senat bereits wiederholt ausgeführt hat (Urteil vom 10. Januar 1984 - BVerwG 1 D 13.83 - <BVerwGE 76, 128; ZBR 1984, 155; DVBl. 1984, 485>; Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 1 D 77.84 - Urteil vom 6. Mai 1985 - BVerwG 1 D 160.84 - ), kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß ein Beamter in diesem Bereich um seine im Einzelfall jeweils bestehenden Pflichten hinreichend genau gewußt und die Gefahr vorzeitiger dauernder Dienstunfähigkeit bei ihrer Verletzung gekannt und wenigstens billigend in Kauf genommen habe. - BVerwG, 06.05.1985 - 1 D 160.84
Dienstunfähigkeit auf Grund "Alkoholkrankheit mit häufigen Rückfällen" - …
Hiernach kann, wie der Senat bereits wiederholt ausgeführt hat (Urteil vom 10. Januar 1984 - BVerwG 1 D 13.83 - [BVerwG Dok.Ber. B 1984, 94; ZBR 1984, 155; DVBl. 1984, 485]; Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 1 D 77.84 -), nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, der Ruhestandsbeamte habe um seine im Einzelfall jeweils bestehenden Pflichten hinreichend genau gewußt und die Gefahr vorzeitiger dauernder Dienstunfähigkeit bei ihrer Verletzung gekannt und wenigstens billigend in Kauf genommen.
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