Rechtsprechung
| BVerwG, 12.08.1997 - 1 D 78.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Mehrfacher Diebstahl als Dienstvergehen im Postbetrieb - Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme - Verstoß gegen die Pflichten zu uneigennütziger Amtsführung sowie zu achtungsgerechtem und vertrauensgerechtem dienstlichen Verhalten - Keine Milderungsmöglichkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 25.09.1996 - VI VL 7/96
- BVerwG, 12.08.1997 - 1 D 78.96
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91
Paketzusteller der Deutschen Bundespost; Unterschlagung von Nach- und …
Auszug aus BVerwG, 12.08.1997 - 1 D 78.96
Im übrigen scheidet der Milderungsgrund deshalb aus, weil der Beamte zur Erlangung des Paketinhalts eine Sendung geöffnet und sich damit nicht nur über das Interesse der Allgemeinheit an der Zuverlässigkeit des Postverkehrs, sondern auch über die Sicherung der Vertraulichkeit des Inhalts von Postsendungen hinweggesetzt hat (Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 66.91 - <BVerwGE 93, 314 = BVerwG DokBer B 1993, 119 = NJW 1994, 210 = IÖD 1993, 115>). - BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 24.95
Postbeamter des einfachen Dienstes - Unterdrückung von Postsendungen - Öffnen von …
Auszug aus BVerwG, 12.08.1997 - 1 D 78.96
Ein Beamter, der ihm amtlich anvertraute oder dienstlich zugängliche Postsendungen - dazu gehören auch sogenannte Prüf- bzw. Fangsendungen (vgl. Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 -) in der Absicht an sich nimmt, den vorgefundenen Inhalt für sich zu behalten, zerstört auch dann, wenn er sich des Inhalts anschließend ganz oder teilweise wieder entledigt, grundsätzlich das ihn mit seinem Dienstherrn verbindende Vertrauensverhältnis derart nachhaltig, daß er nicht im Dienst belassen werden kann. - BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 43.94
Verletzung des Postgeheimnisses durch einen Postbediensteten als schweres …
Auszug aus BVerwG, 12.08.1997 - 1 D 78.96
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, läßt im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit erkennen, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (z.B. Urteil vom 28. November 1995 - BVerwG 1 D 43.94 -). - BVerwG, 07.08.1996 - 1 D 61.95
Öffnen eines Fangbriefes und Entwendung des Briefinhalts durch einen …
Auszug aus BVerwG, 12.08.1997 - 1 D 78.96
Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr, z.B. Urteil vom 7. August 1996 - BVerwG 1 D 61.95 - m.w.N.).
- BVerwG, 16.09.1998 - 1 D 62.97
Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung eines Postbeamten wegen der …
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 27. November 1997 - BVerwG 1 D 48.97 - Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 77.97 - Urteil vom 12. August 1997 - BVerwG 1 D 78.96 -).Auch der Milderungsgrund des Zugriffs auf Güter geringen Wertes, bei dem der Senat derzeit von einer Geringwertigkeitsgrenze von ca. 50 DM ausgeht (z.B. Urteil vom 12. August 1997 - BVerwG 1 D 78.96 -, Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 - m.w.N.), liegt nicht vor.
Bei einem solchen Verhalten, durch das der Beamte ein weiteres wichtiges öffentliches Schutzgut verletzt hat, scheidet der Milderungsgrund unabhängig von dem Wert der einer Postsendung entnommenen Gegenstände aus (s. Urteil vom 13. März 1996, a.a.O., vgl. auch Urteil vom 12. August 1997, a.a.O.).
- BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten - Kürzung von …
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Motiven hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 23. September 1997 - BVerwG 1 D 76.96 - Urteil vom 12. August 1997 - BVerwG 1 D 78.96 -, jeweils m.w.N.).
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